Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 27-28 (31.3.1893)
- Date
- 1893-03-31
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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519 •Y,;'^^,*:lv-^.>’ haben. Das einhellige Votum der Fraktion der Rechten in beiden Röthen der Bundesversammlung wird für das katholische Volk die Richtschnur bilden, und die katholische Schweiz darf sich dann rühmen, einen ernsten Angriff auf das schwer errungene Gut der religiösen Freiheit abgeschlagen zu haben. Heute hat nun der Nationalrath sich mit der Angelegenheit befaßt, nach eingehender lebhafter Debatte in seinen Sitzungen am 27. und 28. sich für den Antrag der Minderheit feiner Schacht Commission entschieden «nd beschlossen dem Volke bei der Abstimmung die Verwerfung des vom Central-Borstand der Schweizerischen Thierschutz-Vereine beantragten Verlangens zu empfehlen. So steht augenbltcklkch die Angelegenheit, und vor der nächsten Sommersession, in welcher der Ständerath Stellung zu der Schächlinitiative nimmt, wird daran voraussichtlich wenig geändert werden. Die eigentliche Volksabstimmung wird frühestens gegen Ende des Jahres erfolgen, und wird sich bis dahin noch Gelegenheit bieten, darauf zurück zu kommen. I>ie HeKuptzolß. Von L. Cohen in Rees am Rhein. (Fortsetzung.) Aus dem Vorgehenden haben wir ersehen, daß die Tekuphoth um die Zeit fallen, wann die Sonne in einen bestimmten Punkt der Ekliptik tritt, was zur Zeit der Nachtgleichen und Sonnenwenden geschieht. Da diese Zeit aber nach dem Sonnenjahre von 365 (im Schaltjahre 366) Tagen berechnet wird, so treffen die Tekuphot in jedem Jahre auch auf ein und denselben Tage dcs christlichen Monats und rücken alle 100 Jahre, falls das Jahrhundert kein Schaltjahr ist, also 1700, 1800, 1900, 2100 u. s. w. (weil sich hier die beiden ersten Zahlen nicht durch 4 ohne Rest dividiren lassen), um 1 Tag weiter. Im gegenwärtigen Jahrhundert (1800—1899) sind die Tekuphoth an folgen Tagen: n»rn 'n den 6. October, roD 'n den 5. Januar, 'n den 6. April und nvn 'n den 7. Juli. In den beiden nächsten Jahrhunderten (1900—2099) sind sie 1 Tag später u. s. w. Eine Abweichung von dieser Regel findet nur bei den Jahrhunderten statt, welche nicht Schaltjahre sind. In diesen tr fft die nsu 'n l Tag früher, als die obige Regel angibt. In allen Fällen ist aber zu beachten, daß der bürgerliche Tag von Mitternacht an gezählt wird. Daß die Tekuphoth regelmäßig an denselben christlichen Monatsdaten wiederkehren, hat seinen Grund also ^einfach dartn^daß^sichZ dieselben nach dem dem christlichen Kalender zu Grunde liegenden Sonnenjahre richten, welches 365 (in einem Schaltjahre 366) Tage hat, wogegen das jüdische Gemeinjahr 353, 354 oder 355 und das jüdische Schaltjahr 383, 385 oder 385 Tage hat, je nachdem die Jahren mangelhaft, regelmäßig oder überzählig find. Eine Berechnung auf Grund dieser schwankenden Zahlen würden die Tekuphoth aus der Zeit der Nachtgleichen und Sonnenwenden derart Hinwegrücken, daß sie den bei ihrer kalendarischen Feststellung beabsichtigten Zweck, die Zeit des Peßach- und Sukkothfestes zu bestimmen, verfehlt haben würden. Das Peßach fest muß bekanntlich nach biblischer Vorschrift immer im Frühlingsmonate ]&} gefeiert werden, weil es heißt 3’axn &nn nx -iw noD n’tpyi „Beobachte der Frühlingsmonat und bereite das Peßachopfer." Es mußte also in biblischer Zeit der Stand der Landwirthschaft und Boden- Produktion, besonders die Beschaffenheit der Gerstenretfe und Baumfrüchte, sowie beim Sukkothfeste, weil es heißt rron jo yvyti nx "iBDto rwn nxsa „und das Erntefeste am Ausgange des Jahres, wenn Du den Ertrag des Feldes einsammelst", der Stand der Obst- und Weinlese berücksichtigt werden. Diese und viele andere zu berücksichtigende Umstände stehen aber in unmittelbarer Beziehung zu dem Kreisläufe der Sonne um die Erde (richtiger: der Erde um die Sonne) also zum Sonnenjahr, welches den Beginn der Jahreszeiten „mapn" bestimmt, die den Erfolg der Landwirthschaft bedingen. Wie wir gesehen, ist das Sonnenjahr 11 Tage länger als das Mondjahr; die Sonne bleibt daher in ihrem Laufe jährlich um 11 Tage hinter dem Mondjahre zurück. Ein einfaches Mittel sich hiervon auch ohne Keuntniß der Astronomie überzeugen zu können, gibt schon der Midrasch an die Hand. In Gen. R. 33 heißt es: R. Simeon b. Gamliel sagt: „Jeder, der sich davon überzeugen will, daß das Sonnenjahr 11 Tage länger ist als das Mondjahr, ritze beim Eintreffen der uvri 'n eine Linie in die Wand. Im nächsten Jahre (an demselben jüdischen Monatsdatum) wird er dann sehen, daß die Sonne erst nach 11 Tagen wieder bis an dieselbe Stelle vorgerückt sein wird, in welcher sie im vorigen Jahre stand. Diese Differenz wird aber in dem 19jährigen Cyclus durch Einschaltung von 7 Schaltjahren (k 13 Monate) bis auf einen nicht zu beachtenden geringen Zeitunterschied ausgeglichen; daher die regelmäßige Wiederkehr der Tekuphoth an den feststehenden christlichen Daten. Nach Einführung unseres constanten Kalenders, welche nach der Meinung der Gelehrten im Jahre 358 d. g. Z. durch Hillel II stattgefunden haben soll, hat natürlich die Berechnung der Tekuphoth zum Zweck der Festbestimmung für uns keine Be-