Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 27-28 (31.3.1893)
- Date
- 1893-03-31
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448315-2448342--36078-2484090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
518 Das Fiasko der ganzen, gegen das Schächten inscenirten Bewegung, welches diese Beschlüsse bedeuten, hat den Central-Vorstand der Schweiz. Th. Sch. Vereine veranlaßt, dem Bundesrath zu erklären : Der hohen Bundesversammlung ist die ausdrückliche Erklärung abzugeben, daß sich der Central- Vorstand der deutsch-schweizerischen Thierschutzvereine im Namen der 87,000 Initianten und in seinem eigenen Namen bei voller Würdigung und Anerkennung des Entgegenkommens, mit dem beantragten Zusatze nur dann einverstanden erklären kann, wenn eine Ergänzung in dem Sinne erfolgen würde, daß in einem zu erlassenen Thierschutze das Requisit einer Betäubung aller Schlachtthiere vor dem Blutentzuge aufgestellt und ein solches Gesetz behördlich erlassen wird. Man sieht diesen Rückzug, auf den die gesetzgebenden Faktoren schon aus formellen Gründen keinerlei Rücksicht nehmen können, als ein Zeichen für die Schwäche der Position der Schächtgegner an, der keinerlei praktischen Einfluß auf den weiteren Verlauf der Dinge haben wird. Wie die augenblickliche Situation in der Presse beurtheilt wird, dafür mögen als Beleg hier zwei Stimmen folgen. Die „Ostschweiz" schreibt unter dem Titel: „Helvetianer Metzgermisterien: „Die Mehrheit der nationalräthlichen Kommission, bestehend aus dcm Thurgauer Merkle, dem Glarner Schindler, dem Züricher Kündig, dem Berner Stockmar und dem Baselländler Suter, hat sich für das Jnitiativbegehren betr. das Schächtverbot ausgesprochen, eine Minderheit von vier Mitgliedern, bestehend aus den Herren Jeanhenry (Neuenburg), Holdener (Schwyz), Roten (Wallis) und Beck-Leu (Luzern), dagegen. Die Stellung der Parteien und Gegenden ist damit — nebenbei bemerkt — ziemlich genau gekennzeichnet, die Westschweizer in Verbindung mit den konservativen Katholiken sind gegen das Schächtverbot, die anderen dafür. Es ist eigentlich ein Unrecht, zu sagen, die nationalräthliche Kommissionsmehrheit habe zu Gunsten des Schächlverbotes beschlossen. Sie schlägt nämlich ganz etwas anderes vor, einen neuen Zusatz zur Bundesverfassung, wonach der Bund über das Schächtverfahren zu legiferiren habe. Die Kommissionsmehrheit hat offenbar herausgefühlt, wie schlecht es der Verfassung eines freien Staatswesens an stünde. ihr Grundgesetz mit den schönen Tapeten des Antisemitismus zu bekleben. Darum suchte sie dem Kinde einen anderen Namen zu geben. Wie der Beschluß jetzt lautet, wäre Mutter Helvetia nicht blos Rtchterin darüber, welches Fleisch koscher sei und welches nicht, sondern das gute Mütterchen würde direkt in die blaßrote Metzgerblouse schlüpfen, sich die weiße Schürze umbinden und als Oberster in die Metzgerzunft etntreten." Interessant ist die Aeußerung des „Vaterland": Die Leute der Thierschutz-Vereine können mit ihren Leistungen zufrieden sein; zwar will im Bundespalais niemand von ihrer Initiative etwas wissen, selbst der Präsident der thurgauischen Thierschutz- Vereine, Hr. Merkle, verflieg sich nicht soweit, dagegen wird unsere Gesetzessammlung um ein Gesetz bereichert werden, das seinesgleichen in unserm Zeitalter nicht aufzuweisen hat. Man muß schon auf die Zeiten der mosaischen Gesetzgebung zurückgehen, um etwas Aehnltches zu finden. „Ein Bundesgesetz über das Schlachten der Thiere". das hat die Mehrheit der nationalräthlichen Kommission nach zweitägiger Beratung ausgeklügelt. Glaubt man denn wirklich, daß man den gesunden Menschenverstand auf diese Weise beleidigen dürfe? Die antisemitische Initiative der Thierschutz-Vereine kann in einer Volksabstimmung zahlreiche Stimmen auf sich vereinigen, sie kann in der deutschen Schweiz selbst die Mehrheit erlangen, weil im Grunde nicht für und gegen das Schächten gestimmt wird — in diesem Falle würden sich keine zehntausend Stimmen für die Initiative entscheiden — sondern für und gegen den Juden, und beim Volksgericht ist der Jude immer noch schlecht davonqekommen. Dagegen ein Bundesgesetz über das Schlachten der Thiere wird in einer Volksabstimmung auch nickt einmal einen Achtungserfolg erringen. Es ist uns unbegreiflich, daß ein klardenkender Kopf, wie Hc. Stockmar, zu einem solchen Anträge stimmen konnte. Wahrscheinlich hat er es nur gethan, um desto sicherer die Schächt-Jnitiative zu Falle zu bringen. In deni bevorstehenden Feldzuge gegen die Initiative steht der katholischen Schweiz eine schöne Rolle bevor. Sie wird den Entscheid fällen. Stimmen die 7x/2 konservativen Stände gegen die Initiative, so ist deren Schicksal besiegelt, da sich die Westschweiz ebenfalls gegen dieselbe erheben wird. Wir wissen wohl, daß man auch in katholischen Gegenden da und dort gewillt wäre, mit den Juden eine kleine Abrechnung zu halten. Nichts wäre jedoch schädlicher, als eine solche Politik, welche sich eines Tages bitter rächen würde. Die Schächt- Jnitiative wird im Zeichen des Antisemitismus, d. t. des religiösen Kampfes gegen das Judenthum, kämpfen. Wir Katholiken haben alle Ursache, dafür thälig zu sein, daß keine neuen religiösen Kämpfe entbrennen, daß die religiösen Leidenschaften und Vorurtheile Andersdenkender nicht aufgestachelt werden, denn die Kosten einer solchen Entfesselung des religiösen Fanatismus würden wir zu tragen