Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-03-27 · Heft 25-26 (27.3.1893) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 25-26 (27.3.1893)
Date
1893-03-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448341--36038-2484049
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

WWWWWWWWML 47g Vielleicht liegt es der Wahrheit näher, anzunehmen, daß der Baal Hagada unter -in \je£> ump >ro die mündlich überlieferte, unter mmn nx Mb \r\y dagegen die schriftlich niedergelegte Thora versteht. Werden doch die Moscheh mündlich mitgetheilten Gesetzesbestimmungen, für welche sich in der schriftlichen Thora keinerlei Anhaltspunkt findet, durch die Bezeichnung ’J’dd ntyoV naSn ganz besonders an den Sinai geknüpft. Bet der niedergeschrtebenen Thora, die tatsächlich dem Volke übergeben wurde, wäre der Ausdruck mmn rix ub ]nj überaus zutreffend, während dies von dem mündlichen Theile der Thora nicht gesagt werden kann, weil sie eben nur gesprochene und mündlich weiter zu tradirende Aussprüche enthält. *6 inra ’^d rvbtfr nD:o Nach der landläufigen Auffassung des Verhältnisses zwischen anaa» min und ns Pyasmin hätte dann allerdings jene zuerst und diese zuletzt aufgeführt werden, und es heißen müssen: ina i^x »ro nn 'JsV uanp xto mmn nx. In Wahrheit dür fte aber die Fassung der Sätze, wie sie uns vorliegt, als Beweis dafür gelten, daß thalsächlich byiw min ns dem Volke viel früher bekannt war, als es die anaa^ min in Händen hatte; eine Annahme, die sich aus verschiedenen Stellen der Thora mit aller Evidenz ergiebt.*) — Daß aber das Bündniß zwischen Gott und Israel, das sich anläßlich der Gesetzcsoffenbarung am Sinai vollzog, auf Grund der mündlich mitgetheilten Thora geschlossen wurde, lehrt Rabbi Jochanan ausdrücklich: nuapn rro x£ >s by “iDXJtp ns byiv mm S"y x^x bxn*n Dy nna 'Di nna "jnx »ma n^xn D'nrnn. — Erst vor seinem Tode übergab Moscheh die geschriebene Thorarolle in zwölf Exemplaren für die zwölf Stämme dem Volke. In diesem Sinne gefaßt, würden somit die uns hier beschäftigenden Sätze sagen: Hätte uns Gott dem Sinai nahe gebracht, um uns sein mündlich zu überlieferndes Gesetz anznvertrauen, hätte uns aber nicht noch seine niedergeschriebene Thora gegeben, hätte es uns genügt? Hat doch durch den Druck der späteren Zeiten selbst dieser schriftlich fixirte Theil der Thora nicht genügt, um den andern Theil vor Vergessenheit zu schützen, so daß auch dieser niedergeschrieben werden mußte, um ihn uns unverlierbar zu erhalten. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Berlin, 22. März (Reichstag. Fortsetzung.) Aus der Mitte der Kommission wurde hervorgehoben: Ahlwardt hat *) Vergl. Hirschs Pent. Commentar zu II. B. M. XII. 22 und XIII. 1 und in vielen anderen Stellen. gestern in der voraussichtlich letzten Sitzung des Reichstags die schwersten Beschuldigungen gegen gegenwärtige und frühere Mitglieder des Reichstags, gegen Mitglieder der Reichs¬ und Landesregierung erhoben. Aufgefordert, diese zu beweisen, hat er das nicht vermocht und erklärt, daß er das nicht gleich thun könnte. Der Reichstag hat geglaubt, daß er keine 24 Stunden ins Land gehen lassen dürfe, diese Beschuldigungen unerwiedert zu lassen. Deshalb hat der Reichstag eine neue Sitzung anberaumt, um Ahlwardt Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Wie das gelungen ist, beweist der obige Beschluß. Wenn Jemand, noch dazu ein Mitglied des Hauses, solche Beschuldigungen vorbringt, so kann er das nur thun, wenn er die Beweismittel sofort zur Stelle hat. Wenn er das aber thut in einer Sitzung, auf die eine längere Pause folgt, wo also wochenlang seine Beschuldigungen unerwiedert und unwiderlegt ins Land gehen, so ist das ein Vorgehen, das im deutschen Reichstag bis jetzt Gott sei Dank noch nicht vorgekommen ist. (Stürmisches Bravo im ganzen Hause). Solches Vorgehen ist ^parlamentarisch gar nicht zu kennzeichnen. Diesem Ge ühl wurde Ausdruck gegeben durch obigen einstimmigen Beschluß. (Lebhafter Beifall auf allen Seiten). Ahlwardt: Ihm sei die Möglichkeit genommen, seine Behauptungen zu beweisen. Unter seinen Akten befinde sich auch der Brief eines auswärtigen Senatspräsidenten, worin dieser sich bei einem hohen Beamten für eine Geldsumme bedanke, und eine solche sür seine Kollegen erbitte. (Der Präsident bemerkt, daß das jetzt/ nicht hergehöre). Seine Behauptungen seien wahr. Richter konstatirt, daß Ahlwardt in der Kommission für seine Behauptungen ein 16 Jahre altes Pamphlet Rudolf Meyers beigebracht habe. Die Unwarheit der darin enthaltenen Beschuldigungen sei bereits bei Gründung des Jnvalidenfonds nachgewiesen worden. Aufwärmen und Festhalten unerwiesener Behauptungen, das ist Ahlwardt's Praxis; der Segen des Parlamentarismus ist, daß wir mit solchen Leuten kurzen Prozeß machen (Stürmisches Bravo) und den Abg. Ahlwardt in seiner ganzen Haltlosigkeit und moralischen Beschaffenheit klargestellt haben. (Donnernder Beifall auf allen Seilen). Freiherr v. Manteuffel konstatirt. daß Ahlwardt nicht den Schatten eines Beweises zu erbringen vermochte, daß er seine Behauptungen fortgesetzt widerhole, könne nicht scharf genug verurtheilt werden. Ahlwardt erklärt, daß eine solche Vergewaltigung, wie sie ihm geschehe, im deutschen Reichstag noch nicht vorgekommen sei. Präsident Levetzow konstatirt, daß von Vergewaltigung keine Rede sein könne. Lieber: Die Frist von 24 Stunden, die man Ahlwardt gewährt habe, sei viel länger, als ein Ehrenmann hätte beanspruchen sollen. (Lebhaftes Bravo.) Ahlwardt's Benehmen widerspreche den Gepflogenheiten des Reichstags, für Ahlwardtls Vorgehen fehle der parlamentarische Ausdruck. Er würde einen Ordnungsruf riskiren, wenn Ahlwardt es ihm Werth wäre: „aber für einen Ahlwardt kaufe ich mir keinen Ordnungsruf". (Stürmisches Bravo.) Ahlwardt: Liebers sittliche Entrüstung sei unbegreiflich; er, Redner, sei der sittlich Entrüstete, aber der Beweis sei ihm abgeschnitten, denn im Kampfe gegen die Juden gebe es kein Recht. Stöcker konstatirt, daß Ahlwardt sich als unfähig erwiesen habe, politische Geschäfte in höherem Stile zu treiben. Die Hauptschuld an allen diesen trüben Erscheinungen sei ein schamloser Mißbrauch des allgemeinen Wahlrechts und daß man geduldet habe, daß gegen die christliche Religion straflos die schwersten Beschimpfungen erhoben wurden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.