Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 23 (20.3.1893)
- Date
- 1893-03-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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iu‘ : '^S- •.:.. 440 Wunder in alle Häuser des israelitischen Volkes hineinleuchtete, jeder Seele das Bewußtsein der besonderen göttlichen Fürsorge nahe legte und weit über Israel hinaus in die Kreise der nichtjüdischen Welt hinausstrahlte und dort die Erkenntniß von Gottes Allmacht verbreitete, die sich hier in so einziger, unvergleichlicher Weise bekundete. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Berlin. Die streitige Frage, ob den Juden Straflosigkeit für eine durch die Landesgesetze verbotene Handlung zustehe, wenn dieselbe ihnen durch eine Cultusvorschrift geboten war, ist kürzlich durch Urtheil eines Schöffengerichts in verneinendem Sinne entschieden worden. Die Juden hatten auf ihrem Friedhof am Sonntag ein Grab gemacht und gegen die deßhalb erhobene Klage mit der Einrede sich zu schützen gesucht, daß es ihnen verboten sei, am Sabbat auf ihrem Friedhofe zu arbeiten, sowie ein Grab über Nacht offen stehen zu lassen. Die Verwesung der Leiche sei bereits stark vorgeschritten und letztere nicht länger im Hause aufzubewahren gewesen; demnach müßten auch die Anfertiger des Grabes straflos bleiben. Das Gericht erkannte jedoch einen die Strafe ausschließenden Nothstand (8 54 des Reichsstrafgesetzbuchs) nicht an und bestrafte die Angeklagten mit der Begründung, daß da, wo eine Cultus-Vorschrift mit den Staatsgesetzen im Widerspruche stehe, jene den letzteren nachzustehen habe. Berlin, 14. März. Die Kölnische Zeitung bezeichnet auf Grund zuverlässiger Erkundigungen die jüngste Aeußerung Ahlwardt's, die Solinger Firma Coppel habe an L o ew e 60,000 Flintenläufe geliefert, welche bereits von einem italienischen Hause zurückgewtesen worden, als gänzlich erfunden. Raftenburg Die 11. Generalversammlung des Verbandes der Synagogen-Gemeinden Ostpreußens, welche am 9. d. Mts. in Thuleweits Hotel dahier tagte, war äußerst zahlreich besucht. Die „K. A. Z." berichtet darüber: Nach einer warmen Ansprache des Verbandsvorstehers Stadtrath Eichelbaum- Insterburg und der einstimmigen Ernennung des frühren langjährigen Verbandsvorstehers Stadtrath Erlöster zum Ehrenmitgliede wurde in die reichliche Tagesordnung eingetreten. Aus derselben heben wir hervor: i Den Bericht über die Verbandsverhaltnisse, nach welchem fast sämmtliche 55 d emeinben der Provinz demselben beigetreten sind. 2. Den Bericht über die vom Verbände eingerichtete und sehr segensreich wirkende Inspektion über den Religions-Unterricht in den Verbandsgemeinden. 3. Das Protokoll der im vorigen Jahre stattgefundenen Konferenz der jüdischen Reltgtonslehrer der Provinz. 4. Bewilligung von Subventionen an eine Anzahl kleiner Gemeinden. 5. Den Bericht über die Hilfskasse für die Hinterbliebenen der Beamten der Gemeinden. Hauptgegenstand war endlich 6. ein von Herrn Rabbiner Dr. Bamberger gehaltener Vortrag über die Aufgaben des Judenthums in unserer Zeit. Der Vortrag gipfelte in dem Gedanken und schloß mit der Ermahnung: unbeirrt durch die Angriffe der antisemitischen Agitation, gemäß den Ueberlieferungen der jüdischen Religion, an der Treue zu König und Vaterland, an der Bethätigung strengster Sittlichkeit, Rechtlichkeit, sowie reinster Menschenliebe festzuhalten. Das auf die Verhandlungen folgende Festmahl wurde durch einen von Rabbiner Dr. Rülf Memel ausgebrachten und begeistert aufgenommenen Toast auf den Kaiser eröffnet, demselben folgte noch eine Reitze ernster und heiterer Trtnksprüche. Die nächste Generalversammlung soll auf Einladung der Synagogengemeinde Tilsit zu Pfingsten 1894 daselbst ftattfinden. Den Ausschuß pro 1893/94 bilden: I. Eichelbaum-Jnsterburg als Verbandsvorsteher, ferner die Herren Rechtsanwalt Cohn-Tilsit, Davidsohn-Lötzen, Otto Eichelbaum- Jnsterburg, M. Erlöffer-Jnsterburg, Fürst-Königsberg, Rechtsanwalt Gutfeld-Ortelsburg, Herz-Gerdauen, Jacoby-Rastenburg, Lublinsky-Johannisburg Magnus-Königsberg, Rechtsanwalt Schey-Allenstein. Gersfeld, 4. März. Das Ableben des Distrikts-Rabbiner Wormser hatte die Auflösung des 52 Jahre bestandenen Rabbinats Gersfeld zur Folge. Die bayerischen Kultusgemeinden, welche zum hiesigen Rabbinatsbezirk gehörten, wurden in das Distrikts-Rabbinat Kissingen einbezogen und verblieben noch die preußischen israelitischen Gemeinden Gersfeld, Tann a. d. Rh., Wüstensachsen und Schmalnau-Hettenhausen-Wephers, welche auf den Anschluß an ein in Hessen belegenes Rabbinat angewiesen waren. Nunmehr ist auch diese Frage entschieden. In der vergangenen Woche fand vor dem köntgl. Landrathsamt dahier durch je zwei Vertreter der betreffenden Kultusgemeinden die Wahl eines Rabbiners statt und wurde als solcher Herr Provinzialrabbiner Dr. Cahn in Fulda gewählt, dem hiermit die Wahrnehmung der religiösen Angelegenheiten und die seelsorgerische Leitung übertragen ist. Ein die Rechte und Pflichten des Rabbiners bestimmender Vertrag wird der königl. Regierung zu Cassel behufs Genehmigung zur Vorlage gebracht werden. Aus Baden. Bei der am 12. d. M. in Karlsruhe versammelten Mitglieder des Landesausschusses der national-liberalen Partei Badens, welche