Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 18 (2.3.1893)
- Date
- 1893-03-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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333 unseres unvergeßlichen Herrn Cantor S ch n er b unter Führung seines jetzigen Cantors Herrn Nußbaum das eigentliche Gepräge. Eine Blumenlese der Gesänge von Naumburg, Sulzer, Lewandowsky rc., die wir hörten, können wahrlich nicht mustergiltiger zur Ausführung gebracht werden und fanden auch diese Leistungen in Wallerfangen den verdienten Beifall. — Es muß rühmend hervorgehoben werden, daß die meisten christl. Häuser des ca. 4000 Einwohner zählenden Ortes, zu der Feier Flaggenschmuck angelegt hatten, während des FestzugesBöllerschüsse ertönten und am Freitag Abend nach Schluß des Gottesdienstes, die Umgebung der Synagoge in bengalischem Lichte und Feuerwerk erstrahlte, Alles arrangirt von den christlichen Mitbürgern. — Verschiedene christl. Vereine ließen es sich nicht nehmen ihren jüdischen Mitbürgern des Abends durch einen Fackelzug ihr Scherfletn zur Verherrlichung der Feier beizutragen und Zeugniß davon abzulegen, wie in Wallerfangen ein schönes Einvernehmen zwischen den Confessionen herrscht. H. W. Düsseldorf, 18. Februar. Kurz nach dem Buschhoff-Prozeß kamen am 17. und 18. Juli v. I. im Kreise Grevenbroich an mehreren Orten wüste Inden-Krawalle vor, bei denen namentlich in Gindorf mehrere von Juden bewohnte Häuser demolirt worden waren. Die Anstifter dieses Unfugs hatten am 10. September vor dem Schöffengericht in Grevenbroich ihre Strafe eroalten. In jener Schöffengerichtssitzung nun sollen die in Gindorf wohnende 60jährige Wittwe Samuel Beer und deren Sohn Isaak in Bezug auf diese Excesse wissentlich Thatsachen falsch bekundet und beschworen haben, weshalb sie heute unter der Anklage des Meineids vor dem hiesigen Schwurgericht standen. Ueber 100 Zeugen aus Gindorf und Umgegend waren geladen, bei deren Vernehmung die antisemitische Bewegung in jener Gegend öfter zur Sprache kam. Die Verhandlung endete mit der Freisprechung beider Angeklagten. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Tabor, 15. Februar. Als heute Morgen die ersten Andächtigen die Synagoge betraten, da waren sie nicht wenig erschrocken, als sie die Verwüstung sahen, welche Diebe daselbst in der vergangenen Nacht angerichtet hatten. Dieselben hatten die heil. Bundeslade geöffnet und alle Thorarollen, nachdem sie die silbernen D”nn yv und noch anderes Werthvolle von denselben herabgenommen, auf den Boden geworfen, dann das iw, zertrümmert, das nrr© zerschnitten und noch verschiedenes anderes Unheil angerichtet. Der Schaden, den die Diebe so angerichtet, soll sich auf 1000 fl. belaufen. Leider hat man von denselben bisher keine Spur. Sommorein, 19. Februar. Heute ist vom Handelsminister die Bestätigung, daß der hiesige Samstagswochenmarkt auf Donnerstag verlegt werde, etngetroffen. Dies für die jüdisch-religiösen Interessen so günstige Resultat verdankt man insbesondere der Opferfähigkeit und Thatkraft unseres Bezirksrabbiners Herrn Bernhard Fischer n in Mtlchdorf, der überall, wo es gilt, für die heilige Religion einzutreten, mit h. Gotteseifer und großer Energie für seine Ueberzeugung kämpft. Schweiz. Bern, 28. Februar. Die Mehrheit der Kommission des Nationalrathes, bestehend aus 5 Mitgliedern, beantragt das Volksbegehren betreffend das Schächtverbot in folgender Fassung zur Abstimmung zu bringen: Der Bund wird über das Verfahren beim Schlachten der Thiere sowie überhaupt im Interesse des Thierschutzes gesetzgeberisch Vorgehen. Die Minderheit, bestehend aus 4 Mitgliedern, will zu Händen des Volkes die Verwerfung des Schächtinitiattvbegehrens beantragen. Türket. Sophia, 15. Febr. Vorgestern Abend erhielten wir über Wien die freudige Nachricht, daß sich unser erlauchter Fürst, Prinz Ferdinand von Coburg-Gotha, mit der Tochter des Herzogs Robert von Parma verlobt hat, und sofort beeilte sich unser Cultusvorstand an den Fürsten, der sich eben in Florenz bei seiner hohen Braut aufhält, seine ergebensten Glückwünsche abzusenden. Im Laufe des gestrigen Tages haben auch noch die anderen großen jüdischen Gemeinden des Landes, ihre Glückwünsche dem Fürsten theils direct, theils durch Vermittlung des Ministerpräsidenten Stambulow übersandt. Die Juden Bulgariens haben aber auch ein Recht, sich über das Glück ihres Fürsten zu freuen, da sie mit den übrigen Bürgern des Landes gleichgestellt sind und auch alle deren Rechte genießen. Wenn wir dann an all das Elend und den Jammer denken, dem unsere Brüder in Rußland unterworfen sind, während wir hier in Bulgarien ruhig und ungestört leben, so freuen wir uns doppelt, daß wir einen gütigen Landesherrn haben, dem humane und gerechte Rathgeber zur Seite stehen. Möge es so in Bulgarien für immer bleiben. Dies gebe Gott! Afrika. Kairwan. In unserer Stadt, die bis 1880, als der Bey von Tunis sich unter Frankreichs Oberhoheit stellen mußte, den Juden und Christen verschlossen war, wohnen nun auch, freilich noch