Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 11 (6.2.1893)
- Date
- 1893-02-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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aus der Natur, das ist aus der Wahrheit der Dinge ergeben würde, dieses aber enthält dasjenige, was die Menschen nach ihren verschiedenen menschengesellschaftlichen Verhältnissen zur Geltung festzustellen für zweckdienlich erachtet haben. Es liegt daher in der Natur der Sache, daß diese positiven Rechtssatzungen nicht nrv ip-ia, nicht den wahren beiderseitigen Rechtsanspruch zur Geltung bringen, sondern das eine auf Kosten des anderen befriedigen, oder beiden nicht voll genügen, sondern nur einen festgesetzten Ausgleich zur Geltung bringen. Bei den 'i ’os»o dagegen, weil sie nox und nur nöx sind, darum auch nrp ipna, bei ihnen kämen beide, sowohl der Geschützte wie der Abgewiesene, der Empfangende wie der Leistende zu ihrem Recht und zu nichts als ihrem „Recht", (ibiä.) Aus der Verwirklichung dieses göttlichen Rechts- Ideals erblüht nicht nur in der Menschenwelt, sondern in allen Wesen auf Himmel und Erden, von den Sternenwelten, die über unseren Häuptern ihre Bahnen ziehen, bis zum winzigsten Stäubchen unter unseren Füßen, jene herrliche Harmonie, in welche das ganze Universum ausklingt. Und von jedem Richter, der sein Urtheil diesem Wahrheits-Ideal entsvrechend, Seiner Wahrheit gemäß fällt, sagen die Träger der verfehmten Talmu)-Moral, daß er Mitarbeiter Gottes an seiner Weltschöpfung sei. mpp pjmEP inotp ncx ]H pn pn P .rvte'xnn niyyDE Die große, einheitliche göttliche Wahrheit läßt sich nicht scheiden und in mehr oder weniger Wesentliches zerfällen. Diese unglückselige Scheidung hat unsäglich viel zur Verwirrung der Begriffe beigetragen, der wir allenthalben so vielfach begegnen. Da sagen die einen, redlich sein und rechtlich handeln, darin besieht die wesentlichste Anforderung, die an den Menschen und auch den jüdischen Menschen gestellt wird. Sie bildet den Kern aller unserer Pflichten, alles andere, ibo und nenü, Tefillin und Ztztth, diese und jene Satzungen sind nur Aeußerlichkeiten, Ceremonien, die sich wie die Schaale zum Kern verhalten. Und die anderen machen dagegen geltend, Ehrlichkeit und Rechtlichkeit seien keine specifisch jüdischen, seien rein menschliche Tugenden. Die Anforderungen, die sie stellen, stellen sie an den Nichtjuden mit demselben Ernst wie an den Juden. Was aber den Juden zum Juden macht, das seien eben die Satzungen, welche unser "ibo und nsiö, unser r-rvv und -hdd, kurz alles dasjenige regeln, was unter dem Regime derjenigen Satzungen steht, welche die anderen geringschätzig Cercmonialgesetze nennen. Auf welcher Seite liegt die Wahrheit? Auf keiner von beiden. Weder ist Derjenige ein guter, gewissenhafter Jude, der seine Pflichttreue nur auf die Mischpatim beschränkt, und sich von den Chukim Dispens ertheilt, noch Derjenige, der den Chukim Gehorsam entgegenbringt, sich aber über die Anforderungen der Mischvatim hinwegsetzt. Ja, der bloße Glaube, man könne dem einen Theil ohne dem andern gerecht werden, beruht auf grober Selbsttäuschung. Hören wir, wie sich unsere Weisen darüber äußern: □P 1DN 3HN BSffO pO nyi THH D'ÜSWDn ll'NQVv an« v« dn nmn nx Op pu 'rapn rwo by x^x minn du1? pj .Pier lnnn nx dzjd tau nunn .D\rnn iD”prw ruo Und das sind die Rechte, die Du ihnen vorlegen sollst, das ist, was das Psalmwort (Ps. 99, 4) sagt: Gottes Königsmacht liebt das Recht. Moscheh sprach zu Israel: Der Heilige, gesegnet sei er, gibt euch seine Thora, hütet ihr aber ihre Rechtssätze nicht, so nimmt er euch seme Thora, denn er hat euch die Thora nur unter der Voraussetzung gegeben, daß ihr die Rechtssätze aufrecht haltet." Eine diesem Psalmwort verwandte Stelle lautet: „Pijo bu xiw OOLD nw 't ’jk ’d" denn ich Gott liebe das Recht, hasse den Raub beim Emvoropfer (Jesaja 61, 8.) Aus dieser Liebe Gottes für das Recht und aus seiner Verurtheilung des Raubes, selbst zum Zwecke des Opfers folgert der Talmud den Kanon: -hdx maya nxan mxn daß — und auch dieses ist für die Talmud-Moral charakteristisch — der Zweck nicht die Mittel heiligt (Talmud Sukkah fol. 30 a.) Würde Jemand Weizen stehlen, von dem daraus gewonnenen Teige die vorgeschriebene Hebe abscheiden und den Scgensspruch darüber sprechen, so wäre dies kein Preis, sondern eine Lästerung Gottes. Dasselbe wäre ohne Zweifel der Fall, wollte Jemand mit unredlich erworbenem Gelde Mizwas Schofar, Lulab, Zizis u. s. w. üben. Es begreift sich daher, daß der Sinn für Recht und Gesetz, wie ihn die göttlichen Rechtsordnungen zum Ausdruck bringen, allen anderen Pflichten zur unerläßlichen Voraussetzung dient, daß Thora und Mizwa, auch wenn wir sie lernten und übten, hinfällig wären, ohne Beobachtung dessen, was Gottes Rechtssätze fordern. So lautet am Tage der Verantwortung vor Gottes Richterthron die erste Frage ruioxa nnn nxtw Warst Du redlich in Handel und Wandel? weil die Beantwortung dieser Frage über Werth und Unwerth unserer ganzen übrigen Pflichterfüllung entscheidet. — Der Verfasser des idid anu findet diese Wahrheit in dem Worte cnus^ am Eingang unseres Wochenabschnitts niedergelegt, indem er es nicht räumlich auf Israel, sondern zeitlich auf die bereits vorangegangenen Pflichten bezieht. Diese Rechtsordnungen seien vor allen andern Mizwoth dem Volke zu unterbreiten.