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Der Israelit · 1893-02-02 · Heft 10 (2.2.1893) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 10 (2.2.1893)
Date
1893-02-02
Page
– (sequence 19)
Language
German
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187 antisemitischer Schriften auf öffentlichen Straßen > nicht gestattet worden war, hat sich mit einer Beschwerde an die Kreisregierung gewendet. Diese hat jedoch nach hiesigen Blättern das Verbot bestätigt. Ulm, 22. Januar. Wie die „Ulm. Ztg." hört, ist die Nachricht, daß die husige israelit. Gemeinde den Schutz des württembergischen Justizministeriums gegen die antisemitische Hetze angerufen habe, falsch. Richtig sei nur so viel, daß einige alte Ulmer Bürger israelitischer Konfession eine Eingabe an das Gesammtftaatsministerium gerichtet haben, worin sie unbeschadet der gesetzlich gewährleisteten Vereins- und Preßfreiheit die Aufmerksamkeit der Regierung auf gewisse Ausschreitungen lenkten (Vorgänge in Lehranstalten, Verhalten von Behörden, Preßdelikte), denen gegenüber möglicherweise bestimmte gesetzliche Maßnahmen zu treffen wären. Die Eingabe datirt vom 15. Dez. 1891, und es ist wohl kein Zufall, daß in der Folge die Staatsanwaltschaft Ulm sich veranlaßt gesehen hat, den Redakteur der „Schnellpost" vor das Schwurgericht zu ziehen. Das Gesammtministerium hat in den einzelnen Departements Erhebungen anstellen lassen, worauf die Verfasser der Eingabe einen Bescheid vom 11. Dezember 1892 erhielten. Das Wesentliche des Erlasses gipfelt darin, daß die gedachten Erhebungen, insolange nicht Spezialfälle ein Einschreiten nothwendig machten, einen Anlaß zu generellen Anordnungen nicht erkennen ließen. Petershagen, am 16. Jan. Gestern Nachmittag fand auf der Deichmühle Hierselbst eine zahlreich besuchte deutsch-sociale Versammlung statt. Es mochten gegen 600 Personen im Saale anwesend sein, die bei der strengen Kälte zum Theil stundenweit hergekommen waren. Auch die Einwohner der hiesigen Stadt, die jüdischen eingeschlossen, hatten sich zahlreich eingefunden, trotzdem der Eintritt nur gegen Karten und 20 Pfennige Eintrittsgeld gestattet war. Bürger Strohmeyer von hier eröffnete im Aufträge des deutsch-socialen Komilös in Minden die Versammlung und ertheilte alsbald dem Redakteur Leutz aus Hannover das Wort. Der Redner brachte die längst bekannten tausendfach wiederholten Anschuldigungen gegen die Juden vor. Gegen ihn trat der jüdische Prediger Liepmannsohn aus Minden auf. Er proteftirte gegen die Behauptung, daß die Juden ein besonderes Volk seien. Sie wären ebenso gute Deutsche, wie ihre christlichen Mitbürger, wie sie denn ebenso gut auf den Schlachtfeldern geblutet hätten als diese. Er gab zu, daß es unter den Juden Wucherer und schlechte Menschen gebe, aber dafür dürfe man nicht die Gesammtheit verantwortlich machen. Wenn so wenige Juden der productiven Arbeitshätigkeit sich zuwendeten, so käme das daher, daß ihnen bis vor kurzer Zeit diese Berufsarten verschlossen gewesen seien. Man möge nur noch 20 Jahre warten, dann würde es anders sein; es beständen in Deutschland 38 Vereine, die sich zur Aufgabe gesetzt hätten, jüdische Jünglinge als Handwerker ausbilden zu lassen. Er selber habe 12 solcher Jünglinge nach Düsseldorf geschickt, daß sie dort in die Lehre träten. Die Schilderung Leuß von der Auswucherung hessischer Bauern sei übertrieben; er wies auf eine L.ste jüdischer Wucherer hin, die cirkulirt habe, aber durch amtliche Feststellung in wesentlichen Stücken als unrichtig erwiesen sei. Dann erinnerte er an das Gemeinsame zwischen ihnen und den Christen. Sie glaubten an denselben Gott und hätten dieselbe Sittenlehre: Liebe deinen Nächsten als dich selbst, welchem Grundsätze gemäß er immer gehandelt habe und schloß mit dem Wunsche, daß das friedliche Zusammenleben zwischen Christen und jüdischen Mitbürgern auch ferner fortbestehen möge. Oester.-Ungar. Monarchie. Lundenbrrrg. Bei der vorige Woche erfolgten Conftituirung der hiesigen Gemeinde-Repräsentanz wurde der Großindustrielle, Herr H. Kuffner, zum Bürgermeister wiedergewählt und wird Herr Kuffner, das Ehrenamt eines Bürgermeisters von Lundenburg das siebente Mal bekleiden, was wohl das Vertrauen, dessen sich derselbe allgemein erfreut, am besten demonstrirt. Rußland. Petersburg, 28. Jan. Die neueste Nummer der Gesetzsammlung enthält eine Verfügung des Ministers der Reichsdomänen, welche Bezug hat auf die Ausführung der durch das Gesetz vom 3. Juni 1892 dekretieren Einschränkung der Naphta- Gewinnung im Kaukasus durch Jud^n und Ausländer. vermischtes. München. (Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes.) Sowohl das Bezirksamt Schweinfurt wie in zweiter Instanz die unterfränkische Kreisregierung hatte die Israeliten in Theilheim für verpflichtet erklärt zur Deckung der Kosten für die Reparatur der katholischen Filialkirche in Theilheim mittelst Umlagen beizutragen. Beide Instanzen gingen hiebei von der Ansicht aus, daß die politische Gemeinde Theilheim seinerzeit die Kirchenbaulast übernommen habe, weshalb auch die Israeliten als Mitglieder der politischen Gemeinde umlagenpflichtig seien. Gegen den Regierungsbescheid vom 4. Mai 1892 wurde vom Handelsmann Lazarus Fink und Genoffen Beschwerde eingelegt, in Folge deren die beiden vorinstanziellen Beschlüsse dahin abgeändert wurden, daß die Israeliten von Theilheim nicht verpflichtet seien, zu den in der Rechnung der Gemeinde pro 1887 aufgeführten Ausgaben zu 255 Mk. für Schieferveckerarbeiten, Vergoldung des Kirchthumknopfes re. mittelst Gemeindenumlagen beizutragen. Die Gemeinde Theilheim hat als

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