Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 10 (2.2.1893)
- Date
- 1893-02-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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172 stattungswesen läßt äußerlich nichts zu wünschen übrig. Daß die Gemeindeverwaltunff lobenswerth ist, soll nicht verschwiegen werden. Doch unter der Leitung des Herrn Justizraths Mayer ist die Spaltung in die jüdische Gemeinde Berlins gekommen, unter seiner Leitung ist die Pflege des jüdischen Religionsunterrichts in himmelschreiender Weise vernachlässigt worden, unter seiner Leitung ist die jüdische Gemeinde Berlins geistig vollständig nullifiztrt worden! Das freilich hat er „seit Jahrzehnten mit nie ermatteter Kraft" geleistet. Sein jüngstes Verhalten in der Adreßangelegenheit war der Vergangenheit würdig, ja es hat ihr die Krone aufgesetzt. Berlin, Ende Januar 1893. M. A. Klausner. Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Karlsruhe i. N., 26. Januar. Unter der geschmackvollen Ueberschrift „Jüdisch-Demokratische Unbegreiflichkeiten" widmet die hiesige „Landpost" in ihrer Nr. 21 den Geschichtsbetrachtungen, welche die „Frankfurter Ztg." an die hundertste Wiederkehr des Hinrichtunastages Ludwigs XVI. geknüpft hatte, eine längere Betrachtung. Der Gedankengang — um mich euphemistisch auszudrücken — des besagten Entrefilets ist kurz folgender: Die „Frkf. Ztg." hat jenen Königsmord als Consequenz des ehernen Ganges der Geschichte, welche nach ihren eigenen Gesetzen zuweilen Unschuldige für Schuldige die Zeche zahlen läßt, bezeichnet; ergo, faßt bie „Sanbpoft", haben die Juden für die Schufte, die unter ihnen sind, zu büßen. Ich bin nun weit davon entfernt, antisemitische Logik allzuhoch anzuschlagen; aber selbst ein christlich-soziales Hirn könnte am Ende eine „Unbegreiflichkeit" darin sehen, daß in eben dem Artikel, der jene falsche Geschichtsauffassung bekämpfen zu wollen vorgibt, das Judenthum, lediglich deßhalb, weil seine Besitzer und Redakteure Juden sind, für die Auslassungen eines Blattes verantwortlich gemacht wird, welches alles Andere eher vertreten will, als gerade das Judenthum. Der besonnene Historiker, wetz religiösen und politischen Glaubens er auch immer sei, wird immerdar den Königsmord für den Gipfel moralischer und politischer Verrohung ansehen; er wird in dieser Hinsicht Cromw ell nicht höher als Ravail lac und beide nicht tiefer als die Männer des Convents einstellen; er wird in der Gerichtsfarce, die vor 100 Jahren in Paris sich abspielte, nicht sowohl eine Aeußerung des hohen und hehren biblischen Prinzips der Vergeltung, als vielmehr den elementaren Ausbruch der „Bestie im Menschen" erkennen, die, in der Form verschieden, in der Sache dieselbe, am Ausgange des Mittelalters als Inquisition, am Ende des 18. Jahrhunderts als Königsmord, ün de siede als Antisemitismus in die Erscheinung tritt. Wollte die „Landpost" der Mühe sich unterziehen, die Meinung der jetzigen Judenheit in diesem Punkte zu ergründen, sie würde über das kleine Gefolge, welches die angegebenen Ausführungen der „Frankfurter Zeitung" in derselben finden, wohl erstaunen. Aber wäre auch das Umgekehrte richtig und würde in der That die Mehrheit derselben zu jener Auffassung sich bekennen, so wäre damit doch nur das Eine erwiesen, daß nämlich diese Ueberzahl, Dank Einflüssen von Außen her, vom echtjüdischen Geiste sich entfernt und die Lehre ihrer Religion verlernt hat. Es ist wahr: Das Judenthum vermag sich für ein Köntgthum nicht zu begeistern, welches mit den idealsten Regungen der Volksseele im Widerspruche lebt, welches absolut ist, so lange es den Junkern ihren Willen thnt, schwach, sobald es ihnen entgegentritt; es will jenes allein lebensfähige Königthum, welches, frei von den Einflüssen, die auf äußerliche Vorzüge gestützt, sich an dasselbe herandrängen, den leisesten und feinsten Schwingungen des Volksgeistes lauscht, und seine höchste Mission darin sieht, der Allgemeinheit zu dienen. Aber die Person des Königs bleibt ihm heilig und wäre er ein Ahab; jede Verletzung derselben ist ein Kapitalverbrechen. Einige Proben sollen dies belegen: Der König kann, selbst wegen eines begangenen Mordes, nicht vor Gericht gestellt werden (Talmud bab. Sanh. p. 18, Maimonides Jad hachus., Cap. von den Königen, Abschnitt 3, Absatz 2); jede — auch eine wörtliche — Beleidigung desselben wird mit dem Tode bestraft (Ibid.) u. v. a. Diese Beispiele, die sich beliebig vermehren lassen, genügen wohl, um darzuthnn, wie ausreichend der Schutz war, den das Judenthum für die Integrität des Königsthums schuf. Und diese Vorschriften galten nicht nur für seine Könige. Unter den vier Todsünden, durch welche Moab seine Daseinsberechtigung verlor, wird von dem jüdischen Propheten als die schwerstwiegende verkündet, „weil sie verbrannten die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk" (Amos, Cap. II., V. 1.) Und beim Erblicken eines gekrönten Hauptes, gleichviel welchen Glaubens und Stammes, schreibt das jüdische Religionsgesetz zwar nicht vor „Hurrah" zu schreien, was bekanntermaßen sehr leicht ist; dafür aber dem Schöpfer des Alls zu danken, „der einen Abglanz seiner Herrlichkeit verlieh dem Könige von Fletsch und Blut." Das Angeführte dürfte genügen, um darzuthun, was von dem Anwurfe, als billigte das Judenthum den Königsmord, übrig bleibt. Man wird mit weit