Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 7 (23.1.1893)
- Date
- 1893-01-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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fanulte, sein Vater, Herr Herschmann Teweles war ein hervorragender Talmudist, fein Großvater R. Ephraim Teweles Appellant in der Prager Jsraetitengemeinde, war gleichfalls eine Talmud- Koryphäe, er ielbst befaßte sich auch mit dem Studium des Talmud, sowie mit der jüdischen Literatur überhaupt, auf welchem Gebiete er sich als gewandter Kenner zeigte. Zudem pflegte er auch noch die profanen Wissenschaften, wobei ihm seine außerordentliche Belesenheit und seine klarc Auffassung besonders gut zu Statten kam. Alle diese Eigenschaften, sowie die strenge Neligiosität des Vel ftorbcnen wür digte Se. Ehr würden Herr Oberrabbiuer Dr. Ehrenfeld in einem Nachrufe, den er ihm angesichts der Bare im israel. Badhofe, von wo aus das Leichenbegängniß stattgefuuden hat, M't tief empfundenen Worten gewidmet hatte. Budapest, 15. Januar. Heute hat hier die Neuwahl eines Vorsitzenden unseres Cnltusvorftandes an Stelle des kürzlich verstorbenen Moritz Wahr mann stattgefunden und wohnten fast sämmtliche Mitglieder des Vorstandes diesem feierlichen Akte an. Gewählt wurde mit Stimmeneinhelligkeit Herr Sigmund K o h n e r, Chef des gleichnamigen Großhandlungshauses auf hiesigem Platze, der sogleich von einer Deputation des Vorstandes von ferner Wohvung abgeholt und in den Sitzungssaal geleitet wurde, wo ihn daun der Vorsitzende der Wahlkommission, Herr Schweiger, feierlich begrüßte. In seiner Erwiederung darauf erklärte Herr Kohner, daß er sich immer als Jude fühlen und stets das Wohl der Gemeinde im Auge behalten werde. Herr Kohner nahm dann die Glückwünsche der Anwesenden entgegen. Schweiz. Frauenfeld. Die stets regsame „Gesellschaft Hintenhurgau" hatte jüngst in die „Post" Sumach eine öffentliche Versammlung augeordnet, in der zwei in Sachen bewährte Männer, Herr Keller, Vizepräsident des schweizerischen Thierschutz- Vereins aus Aarau und Herr Rabbiner Dr. Engelbert aus St. Gallen Meinungsaustausch über die Schächtfrage hielten. Die Versammlung in dem geräumigen Lokal war von etwa 250 Mann besucht. Der erste Referent, Herr Keller, charakterisirte vorerst die bisherigen Schlachtmethoden, von denen die israelitische einzig abweiche, und schildert? sodann allgemein die ganze Geschichte der Frage und besonders soweit sie den Aargau betrifft. Im Mai 1892 wurden dem Bundesrath 87,208 Unterschriften eingereicht, welche verlangten, daß vor dem Blutentzng der Schlachtthiere Betäubung derselben eintreten müsse. Wenn auch die Angelegenheit als eine religiöse, ein Kultusakt taxirt worden sei und noch werde, so sei doch entgegenzuhalten, daß in einer Schlachtmethode kein religiöser Akt sei und auch der Vorhalt des Antisemitismus werde mit Entrüstung abgewiesen. Auch haben sich Entscheide des aargauischen Obergerichts gegen bas Schächten ausgesprochen. Das jede Thiergnälerei verurtheilende sittliche Gefühl verabscheue das Schächten, und j wenn allerdings die Glaubens- und Gewissensfreiheit j unverletzlich ist, so ist sie es nur, soweit sie nicht gegen die öffentliche Sitte und die Humanität verstößt. Wenn die Israeliten alle bürgerlichen Rechte genießen, sollen sie sich denselben auch fügen. Auch eine Anzahl bedeutender deutscher Männer (Moltke k.) haben sich gegen das Schächten ausgesprochen und desgleichen viele Zuschauer beim Schächten und Schlachthansverwalter, die die Q räierei beim Schächten und die Todesangst der Thiere zu beobacktcn Gelegenheit hatten. Daß auch das Schächten zur Religion gehöre, weist der Referent zu.ück, es sei, wie schon bei Griechen und Römern nichts mehr als ein Opferkn.tus und daß dabei der allerdings sehr nützliche Blutabfluß ein besserer als bei den andern Schlachtarten sei, sei gegentheils nicht wahr. Der Referent betonte zum Schluß, daß das Schächten eine Grausamkeit gegen die Schlaä tthiere sei. Der Korreferent, Herr Dr. Engelbert aus St. Gallen, erklärte baranf ein allfäüiges Schächtverbot als ungerechtfertigt und verwerflich, dafür seien die Wlssenschafts- und Religions- und Gewissensfreiheit Gewährsmänner. Wissenschaftliche Männer seien betreffend die Thierquälerei uneinig, letztere sti nur scheinbar, nicht wirklich. Thierschutz und Gesundheitspflege gebieten das Schächten, das eine Knltusbandlnng seit Iah? tausenden sei. Auch jede andere Konfession würde eine solche Einschränkung in ihrem ererbten Kn.tue schwer empfinden. Alle Rabbiner (außer einigen Abtrünnigen) und Gemeinden anerkennen die Wichtigkeit der Schächterei, urrd was der deutsche Reichstag und der schweizerische Bnndesrath anerkannt haben, werde der Souverän nicht verurthetlen können. Es sei eine Feuerprobe bei der es sich um die Glaubens- und Gewissensfreiheit handle. In einer kurzen Replik betonte Herr Keller nochmals die Thiergaälerel beim Schächten. Herr Gerichtspräsident Streng stand sodann nicht Antisemit und nicht Freund der Juden, für das Schächten als Kultushandlung ein, da dasselbe, sv lange die Thiergnälerci dabei nicht erwiesen sei, keineswegs zur öffentlichen Sittlichkeit im Widerspruch stehe. Man solle sich mit dem Bundesrathsbeschluß begnügen und das Ucbrige der natürlichen Entwicklung der Frage überlassen.