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Der Israelit · 1893-01-16 · Heft 5 (16.1.1893) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 5 (16.1.1893)
Date
1893-01-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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81 auch die Kunst zu repräsentiren erlernt sein. Aber um ein jüdisches Gemeinwesen zu vertreten, muß man vor Allem eines lernen: jüdisch denken und fühlen; das aber wird der Vorstand der Berliner Gemeinde nie, weil er sich gegen diese Erkenntniß aus Leibeskräften sträubt. Ein Mißgriff allerärgfter Art — darüber sind in seltener Ucbereinstimmung alle Seiten und alle Parteien einig — war dann auch die geplante Absendung einer Adresse an den Kaiser, ungenügend in jeder Hinsicht der ausgcarbeitete Entwurf, mag mau, welche der beiden Lesarten immer wählen. Ob die Adresse nun doch zu Stande kommt, das läßt die neueste Erklärung des Vorstandes in Zweifel; unter allen Umständen aber darf die Gesammthcit der deutschen Juden dem Geschicke dank' bar dafür sein, daß es ihr Gelegenheit verschaffte, die Verantwortlichkeit für jenes Vorgehen weit von sich abzuweisen, und damit den ersten Schritt zur Zerstörung der oben geschilderten Fiktion zu thun. Dieses fadenscheinige Gewebe wird für die Zukunft hoffentlich noch weniger Halt haben, als bisher schon, und man wird in außenstehenden Kreisen sich mehr und mehr entwöhnen, diejenige Behörde als Vertreterin weiterer Verbände anzusehcn, die kaum einem minimalen Bruchtheile ihrer eigenen Wähler gerecht zu werden vermag. Das wäre ein Erfolg, mit dem man zufrieden sein könnte. Wer an den Gott in der Geschichte glaubt, wird überdies in dem Ausgange dieser Adreßaffaire, der nur zu lebhaft au das Hornberger Schießen erinnert, einen Akt weltgeschichtlicher Nemesis erblicken. Für den aufmerksamen Beobachter hat die heutige Hochfluth des Antisemitismus wahrlich nichts Ueberraschendes; sie ist nichts weiter, als in ihren letzten Ausläufern ein Produkt der Waffenbrüderschaft des katholischen und des protcstautischen Klcrikalismns, wie sie sich seit und unter dem Drucke der liberalen Opposition gegen den Zedlitz'- schen Volksschulgesetzentwurf angebahut hat. In jenen Tagen der nationalen Entrüstung — und damit wollen wir dem schwachen Gedächtnisse unserer schnelllebigen Zeit zur Hilfe kommen — hat auch der Berliner Vorstand sich seiner Bedeutung erinnert und seinerseits eine Petition gegen den Entwurf ausgearbeitet, deren Absendung nur durch die inzwischen erfolgte Zurückziehung des Gesetzes verhindert wurde. Durchdrungen von dem Gefühl seiner Gottähnlichkeit hat damals der Vor stand alle Abmahnungen, die von weitsichtigerer Seite an ihn gebracht wurden, geglaubt in den Wind schlagen zu dürfen. Vielleicht lernt er aus den Erfahrungen der letzten Tage, daß doch etwas Wahres ist an dem alten jüdischen Grundsätze: mo un ma, Stuttgart, 11. Januar. Ulmer Israeliten haben den Antisemiten einen billigen Triumph verschafft. Sie hatten sich nämlich mit einer Eingabe an das Justizministerium um „Schutz" gegen die Beschimpfungen der sattsam bekannten „Ulmer Schnellpost" gewandt, die Regierung hat aber, wie vorauszusehen war, diesem Ansinnen keine Folge gegeben. In einem Staate, der auf dem Boden der Gleichberechtigung aller Konfessionen steht, ist es ein Nonsens, eine Konfession unter einen besonderen Schutz stellen wollen. Magdeburg, 9. Januar. Von der hiesigen Köuigl. Kommandatur hat Herr Rabbiner Dr. Rahm er dieser Tage folgende Zuschrift erhalten: Für die Bearbeitung einer neuen Garnison- Dienst'Vorschrift für Magdeburg, ist es der Kommandantur erwünscht, ein Verzeichniß derjenigen Feiertage zu besitzen, an denen auf eine möglichste Befreiung der Soldaten jüdischer Religion vom Dienst hinzuwirken sein wird. Euer Hochwürden ersucht daher die Kommandantur ergebenst, um eine gefällige Mittheilung dieser Feiertage unter Angabe der betreffenden Daten. von Jaques. Es dürfte im Interesse einer gleichmäßigen Beantwortung sein, zu erfahren, ob auch in anderen Garnisonstadten an die HH. Rabbiner ähnliche Anfragen ergangen sind. Leipzig, 13. Jan. Sie haben geehrter Herr Redacteur, in voriger Nummer Ihres Blattes die Nachricht von der Aufhebung des Schächtverbots in Sachsen gebracht. Ich bin darüber nicht erstaunt, haben doch die jüdischen Kreise hiesiger Stadt eine volle Woche von nichts Anderem als von dieser, wenn sie wahr wäre, hocherfreulichen Sache gesprochen, aber leider, leider hat sie sich nunmehr als ein Mißverständniß herausgestellt. Der Thatbeftand ist folgender: Die hiesigen jüdischen Restaurateure, Schächter und verschiedene chnstl. Metzger, welche sich durch das Schlachtverbot geschädigt fühlen, hatten vor einer Reihe von Monaten um Aufhebung des Verbots petitionirt. Anfangs dieser Woche wurden sie auf das Rathhaus beschieden, und es wurde ihnen daselbst ein Bescheid vorgelesen, aus dessen Inhalt der mitanwesende jüdische Restaurateur A. entnehmen zu müssen glaubte, das Schächtverbot sei vom 1. März d. I. ab wieder ausgehoben. Dieses war aber ein gründliches Mißverständniß, denn der Bescheid sagt gerade das Gegenthetl, nämlich, daß das Gesetz vom 1. März 1892, welches die Töotung ohne vorherige Betäubung (also auch das Schächten) vom I.Oclober 1892 ab verbietet, in Kraft bleibe. Inzwischen hatte, A. an der Richtigkeit seiner Auffassung nicht im entferntesten zweifelnd, dem betreffenden

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