Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 4 (12.1.1893)
- Date
- 1893-01-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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60 stellung ergibt sich, daß die 55 Gutachten, welche von Professoren der Physiologie an den Universitäten Deutschlands und des Auslands und von einer Reihe anderer Autoritäten, sodann von einer Kommission des Königlich sächsischen Ministerium des Innern erstattet worden sind, — alle diese Gutachten ohne eine einzige Ausnahme erklären, daß bei dem rituellen Schächten mit irgend einem Scheine des Rechts von Thierquälerei nicht die Rede sein könne. Meine Herren, das ist doch eine so scharfe, schlagende Widerlegung der in der Kommission berathenen Petition in einem wichtigen Punkte, daß, wie ich meine, wir zu dem Beschluß kommen müssen, diese Petition enthält in ihrer Gesammtheit nicht ein Material, welches als unanfechtbare zuverlässige Grundlage für einen Beschluß des Hauses angesehen werden kann." In demselben Sinne äußerten sich sämmtliche Redner, die sich an der Debatte betheiligten, mit der einzigen Ausnahme des Antisemiten Dr. Böckel, dem der Abgeordnete Dr. Wind hör st damals u. a. Folgendes erwiederte: „Meine Herren, zunächst möchte ich jedes Mißverständniß beseitigen, als ob ich diecBestrebungenlderThierschutzvereine nicht anerkenne. Im Gegentheil, ich bin ein großer Freund dieser Vereine, und das nicht allein durch Wort, sondern auch in der That. Aber das kann mich nicht hindern, dann, wenn sie das Maß überschreiten — und das haben sie hier gethan —, ihnen entgegenzutreten. Die Thierschutzvereine werben nur dann vollen Erfolg haben, wenn sie Maß halten, — wie das überhaupt der Fall ist. Was dann die Auschauung betrifft, die der verehrte letzte Redner aussprach, kann ich mich zu derselben absolut nicht bekennen. Wenn es sich um religiöse Anschauungen handelt, die durch Jahrtausende überkommen sind, und die heilig gehalten sind von vielen unter unseren Mitbürgern, dann gebe ich der Regierung das Recht nicht, in dieselbe einzugreifen; und ich habe nicht die Meinung, daß man die religiösen Ansichten modeln soll nach angeblich modernen Ideen. Dem entgegenzutreten. halte ich für meine erste Pflicht, und deßhalb bin ich mit dem verehrten Herrn in diesem Punkt absolut nicht einverstanden. Wenn derselbe nun meint, es wäre die Sache überhaupt noch nicht klar gestellt, so kann ich ihn nur bitten, daß er das ganze Material einmal prüfen möge, welches uns hier vorliegt, und das in der Komission auch geprüft worden ist. Dasselbe stellt nach meiner Ansicht klar und bestimmt fest, daß das Schächten den vervflichtenden religiösen Gebräuchen der betreffenden Religionsgenossen angehört, und mir ist gar nicht der geringste Zweifel darüber, daß wir die Gewissen vieler unserer jüdischen Mitbürger schwer verletzen würden, wenn wir in dieser Hinsicht eine Aenderung vornehmen wollten." Wir beschränken uns hier absichtlich auf solche Hinweise, die jeder Zeitungsredaction zugänglich sind, welche die religiösen Satzungen ihrer Leser nicht als rituelle Zöpfe beschimpfen will. — Für diejenigen, welche sich eingehender über die Grundlosigkeit der Ausstellungen an dem jüdischen Schlachtverfahren informiren wollen, verweisen wir auf die oben erwähnten fachwissenschaftlichen Gutachten. — D elelben finden sich zusammengestellt in der Schrift: „Thi er schu tz un d M enschentr utz" von Dr. Ehrmann. (Kauffmann'sche Buchhandlung, Frankfurt a. M.) Dieselben bestreiten nicht nur die Grausamkeit, sondern auch die Unzweckmäßigkeit des Schächtens in dem Grade, daß einige von ihnen sogar der allgemeinen Einführung des Schächtens das Wort reden. — Was die Vorgänge in Sachsen betrifft, so kann hier nur bemerkt werden, daß in dem Gewissenszwang, der durch das dortige, augenblickliche Schächtverbot an den jüdischen Einwohnern Sachsens geübt wird, noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Das Sächsische Ministerium des Innern hat im Jahre 1882 selber ein Gutachten veranlaßt, welches dem Schächten jeden Schein von Thterquälerei abspricht. Dasselbe ist in der cittrten Schrift ebenfalls abgedruckt. Zehn Jahre später erklärt ein Sächsischer Ministertal-Erlaß das Schächten als Thierquälerei! Wir glauben, daß bevor wieder zehn Jahre in das Land gehen, das Sächsische Ministerium zu seiner ursprünglichen Anschauung zurückgekehrt sein wird. *) Höher als die höchsten Ministerkal - Erlässe stehen die Forderungen der Wissenschaft und der religiösen Toleranz. Wir glauben daher, daß Zeitungen, die im Dienste der letzteren stehen, nur auf die hier betonten Momente von einem ihrer Leser aufmerksam gemacht zu werden brauchen, um eine Berkcht'gung zu veranlassen. Aus Baden. Als Beweis, wie unsere freigesinnte bad. Regierung das Prinzip der Gleichberechtigung unter den Konfessionen in jeder Richtung aufs strengste durchzuführen bestrebt ist, diene folgende Thatsache: Durch Verordnung des Gr. Oberschulraths und mit Genehmigung des Kultusministers wurde im Jahre 1891 die Vergütung für Ertheilunq von Religionsunterricht an Mittelschulen für wissenschaftlich gebildete Lehrer auf 80 Mk. und für andere Lehrer auf 60 Mk. für die Wochenstunde festgesetzt. An einer höheren Mädchenschule des Landes gibt der isr. Reltgionslehrer wöchentlich 4 Stunden Unterricht. Dem Stadtrath, welcher die oben angeführte Verordnung nicht auf den isr. Religionsunterricht ausdehnen wollte und sich auch darauf berief, daß die Schüler auch in hebräischer Sprache unterrichtet werden, wurde von dem Großh. Oderschulrath bedeutet, daß die Verordnung auch auf den isr. Religionsunterricht Anwendung findet und daß die Erlernung der hebr. Sprache als wesentlicher Bestandtheil des Religionsunterrichts zu betrachten ist. Der isr. Gemeinde könne, da es sich um einen obligatorischen Unterrichtsgegenstand handelt, keine Leistung zugemuthet werden. Aus Baden. Ein schönes Vermächtniß ist in diesen Tagen durch das Verordnungsblatt des Gr. bad. Oderraths öffentlich bekannt gegeben worden._^re Michal Weil Eheleute in Straßburg *) Das ist Gottlob früher geschehen, als wir in obigem Artikel, der bereits in vergangener Woche geschrieben, vermutheten. Man vergleiche das Telegramm an der Spitze unseres heutigen Blattes. Red.