Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 101 (22.12.1892)
- Date
- 1892-12-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448313--35434-2483418- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1945 Führung der Kaffe und auch das Schriftführeramt übernommen hat. Hannover, 18. Dezember. Von Herrn Dr. phil. E. David erhalten wir folgende Zuschrift: Durch die antisemitische Presse macht gegenwärtig über eine jüngst hier stattgefnndene Versammlung, in welcher Herr Liebermanu von Sonnenberg einen Vortrag über die Moral des Talmuds hielt, den ich dann in längerer Rede wiederlegte, ein der „Hannoverschen Post" entnommener Bericht die Runde, in welcher die unwahre Mitthcilnng verbreitet wird, als hätte ich mich geweigert, eine um' von demselben vorgelegte, angeblich echte Talmndstelle zu übersetzen und dadurch indirekt zugegeben, das; die betreffende die Sittenlehre des Talmuds arg kompromittirende Stelle in demselben wirklich enthalten sei. Demgegenüber bitte ich Sie ganz ergebenst, im Interesse der Wahrheit folgende richtige Darstellung des Sachverhalts gefl. in Ihr gesch. Blatt anfnehmen zu wollen. Ich schicke voraus, daß ich in meiner Entgegnung darlegte, daß alle Anklagen der Antisemiten gegen den Talmud auf Lug, Trug und Fälschung beruhen und bereits zu wiederholten Malen von kompetentester wissenschaftlicher Seite widerlegt sind. Insbesondere wies ich darauf hin, daß von den drei Gewährsmännern der Antisemiten der eine, Professor Rohling in Prag, öffentlich des Meineids überführt, der zweite, Justus-Brimann, ein wegen Urkundenfälschung bestraftes Individuum und endlich der dritte, Dr. Ecker, nach fachmännischem Uriheil auf talmudischem Gebiete ein notorischer Ignorant sei, der sich von jenem Brimann arg düpiren ließ. Nachdem ich nun meine Rede wegen des steigenden Lärms der Antisemiten vorzeitig hatte abbrechen müssen, forderte mich Herr Liebermann von Sonnenberg auf, ans einer Schrift des Dr. Ecker eine von ihm bezeichnete angebliche Talmudstelle zu übersetzen. Diese Insinuation wies ich mit Entrüstung zurück, da die in jenem angeblichen Talmudauszuge enthaltenen Citate, wie ich in meiner Rede dargethan hatte, aus dem Zusammenhang gerissen, gefälscht und entstellt sind. Dagegen zog ich selbst den ethischen Talmudtraktat „Pirke Aboth", herausgegeben von Prof. Strack (Berlin 1888) hervor und forderte meinerseits Herrn Liebermann auf, aus diesem echten Originalexemplar irgend eine beliebige Stelle zu übersetzen. Dieser Aufforderung konnte Herr Liebermann, da er, wie er zugeben mußte, des Talmuds völlig unkundig ist, nicht Nachkommen. Statt dessen verlangte er, daß ich das von ihm angeführte Citat aus meinem Exemplar übersetzen sollte, indem er als Quelle desselben eine Stelle im Choschen Hamischpat angab. Jeder halbwegs der talmudifchen Literatur Kundige weiß nun, daß der Traktat „Pirke Aboth" dem Theile des Talmud angehört, den wir mit dem Namen „Mischna" bezeichnen, und daß diese um das 2. Jahrhundert d. g. Z. verfaßt worden ist. Der Choschen Hamischpat dagegen gehört gar nicht zum Talmud, sondern ist ein selbstständiger Gesetzeskodex, der erst im 16. Jahrhundert zusammengestellt worden ist. Herr L. aber war von einem doppelten Jrrthum befangen. Er glaubte erstens, daß der kleine Traktat, den ich in Händen hatte, der ganze Talmud sei, der bekanntlich in Wirklichkeit in den gewöhnlichen Ausgaben 12 starke Foliobände umfaßt, und ferner, daß der Choschen Hamischpat ebenfalls in dem Talmud enthalten sei. Und so verlangte er recht naiv, daß ich eine angebliche Stelle dieses aus dem 16. Jahrhundert stammenden Choschen Hamischpat in dem, dem 2. Jahrhundert ungehörigen Traktat Pirke Aboth aufsuchen und übersetzen sollte, was natürlich beim besten Willen unmöglich war. Der dem Herrn L. v. S. applaudirende Theil der Versammlung, der in der talmudifchen Literatur ebensowenig orientirt war, erkannte die Lächerlichkeit dieses Ansinnens nicht und faßte meine durchaus berechtigte Weigerung irrthümlich oder geflissentlich als eine Niederlage auf, während thatsächlich Herr L. der verlierende Theil gewesen ist. Was nun den angeblichen Satz des Talmud „das Gut eines Akkum sei'herrenloses Gut" betrifft, so ist derselbe nach Justus von Ecker aus dem ursprünglichen Zusammenhang losgerissen und entstellt und eben dadurch zum Grundsatz eines vermeintlichen jüdischen Raubsystems gegen Nichtjuden gestempelt worden. Die Originalstelle lautet nämlich im Choschen Hamischpat 194, 2 wie folgt: „Wenn ein Jsraelite ein Feld von einem Akkum (Heiden) gekauft und das Geld dafür bezahlt hat, aber, bevor er die occupatio (Besitzergreifung) vorgenommen hatte, ein anderer Jsraelite das Feld occupirte, so ist der Letztere im Rechte, und er hat dem Ersteren nur sein Geld zurückzuerstatten, weil der Akkum sogleich, nachdem er das Geld empfangen, sein Recht aufgegeben hatte, der Jsraelite aber es nicht eher als Eigenthum erwerben konnte, als der Contrakt in seine Hände gelangte; demgemäß war dieses Feld (in der Zwischenzeit, nach der Uebergabe des Geldes vor der Einhändigung des Contraktes) wie herrenloses Gut, und der xrimns occupans ist im Rechte. Zur Erläuterung diene Folgendes. Das talmudische Recht kennt nämlich bei Erwerbung von Grundstücken eines Israeliten verschiedene Aneignungsformen, herrenlose Güter dagegen kann man nur durch die occupatio erwerben. Die verschiedenen Erwerbsformen sind jedoch nur beim Kauf und Verkauf von Israeliten angeordnet worden. Kaust dagegen ein Israelit ein Grundstück von einem Akkum, so hat dieser zwar mit dem Empfang des Geldes sein Eigenthumsrecht aufgegeben, der Israelit hat es aber damit noch nicht erworben, es ist somit herrenloses Gut, bei dem man nur durch die occupatio das Eigenthumsrecht erwirbt, der primus occupans ist daher im Rechte, und der erste Käufer hat nur Anspruch auf Rückerstattung seines Geldes. — Jedermann sieht hiernach, daß es sich hier um eine ganz harmlose Rechtsfrage handelt, und daß der incriminierte Satz in seiner ursprünglichen Fassung und Beziehung weit entfernt ist von jener verwerflichen Bedeutung, die ihm durch übelwollende oder irregeleitete Jnterpretion untergelegt wird. Amerika. Argentinien. Ueber das künftige Verwaltungssystem der Baron Hirsch'schen Juden-Kolonien in Argentinien werden folgende Mittheilungen gemacht: Den Kolonien soll eine vollständige Auto-