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Der Israelit · 1892-12-22 · Heft 101 (22.12.1892) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 101 (22.12.1892)
Date
1892-12-22
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1946 nomie gewährt werden. Niemand aus dem Personal der Kolonisations-Gesellschaft darf sich in die inneren Angelegenheiten der Niederlassung einmischen. Die Delegirten, welche jetzt von jeder Auswanderungsgruppe behufs Besichtigung der zukünftigen Ansiedelungsplätze zur Errichtung der Kolonien bis zur Ankunft der Ansiedler gewählt werden, sollen später als Dorfälteste in den betreffenden Kolonien fungtren; an der Spitze der Dörfer;edoch soll ein sogenannter Dorfausschuß sungiren, dem die wirthschaftliche Geschäftsleitung wie auch die Verwaltung des polizeilichen, sanitären und unterrichtlichen Ressorts obliegen wird. Jede 5 oder 10 Kolonien bilden eine Gemeinde, die vom Gemeindechef oder Inspektor verwaltet wird, der seinerseits unbedingt einer höheren agronomischen Ausbildung theilhaftig sein muß. Seine Hauptaufgabe ist, über die rationelle Führung der Wirthschaft in der ihm anvertrauten Gemeinde zu wachen. Er hat auch die Oberaufsicht über das Polizei- und Gerichtswesen zu üben, dergestalt die höhere Instanz bildend. In jeder Gemeinde (von 250 oder 500 Familien) wird ein Gemeindearzt sowie eine Apotheke und eine Hebamme sich befinden, desgleichen außerdem in jeder Kolonie ein Chirurg und eine kleine Apotheke. Die Hauptverwaltung aller Kolonien wird sich in der argentinischen Residenz Buenos Ayres befinden und die höchste Instanz ausmachen. Die Hauptverwaltung aller Kolonien wird einige Abtheilungen besitzen, welche jede ihr Ressort zu leiten haben wird. Die eine Abtheilung hat die Leitung d.s wtrthschaftlichen Theils in Händen, die Ausgabe von Geldern zur Bestreitung der Koloniebedürfniffe, sowie den Empfang der einlaufenden Summen zur Deckung der von den Kolonisten gemachten Schulden. Die zweite Abtheilung befaßt sich mit dem gerichtlichen Theil und entscheidet die internen Angelegenheiten einzelner Personen und Kolonien inappellabel. Allgemeine Verbrechen krimineller Natur werden selbstverständlich der Entscheidung der Regierungs-Justizinstitutionen unterbreitet. Die dritte, technische Abtheilung, an deren Spitze Fachmänner von Beruf stehen werden, wird das Bau- und Kommunikationswesen verwalten. Die vierte, sanitär-medizi rische Abtheilung funktionirt unter der Oberleitung des Hauptarztes aller Kolonien. Die fünfte Abtheilung wird den religiösen und unterrichtlichen Theil inspiziren und die sechste endlich das Polizeiwesen und die Milizbedürfnisse überwachen. Alle Personen, welche die Administration ausmachen, werden unbedingt aus den jüdischen Auswanderern Rußlands gewählt werden und ist gegenwärtig der Bevollmächtigte des Barons Hirscb, ein Herr Falnberg, in den südlichen und westlichen Gouvernements Rußlands dahin thättg, die für die Kolonien ins Auge gefaßten Elemente einer sorgfältigen Prüfung und Auswahl zu unterwerfen. Als Grundlage der Selbstverwaltung der Kolonien ist das Prinzip der solidarischen Garantieleistung und Verantwortung genommen worden. ■¥> Vermischtes. Kolomea, 11. Dezember. Die orthodoxen Juden unseres Landes haben einen schweren Verlust erlitten. Rabbi Baruch Hager aus Wirnitz ist am 20. Kislew im Alter von 48 Jahren gestorben. Bei seiner überzeugungsvollen Frömmigkeit besaß der Verblichene ein echt gutes Herz. Sein Edelsinn, seine humane Handlungen waren so bedeutend und erstreckten sich so weit, daß mit seinem Hintritt sehr viele Familien ihrer Existenz sich beraubt sehen. Heute betrauerte der hiesige Vicerabbiner den sel. Rabbi Hager in der hiesigen großen Synagoge, welche von Leuten überfüllt war. Die Trauerfeier machte auf die Anwesenden den tiefsten Eindruck. Bukarest. Die Gattin unseres Cultus-Präsidenten, Frau Ernestine Halfon, hat vor Kurzem ihre in Wien wohnhaft gewesene Mutter durch den Tod verloren. Aus diesem Anlässe machte nun Frau Halfon eine Stiftung von zehntausend Francs mit der Bestimmung, daß die Zinsen derselben jährlich einer armen Braut aus der hiesigen sephardischen Gemeinde als Beitrag zu ihrer Ausstattung zugewendet werden sollen. Der Chef des hiesigen bekannten Bankhauses, Marmorosch Blanc u. Cie., Herr Jacob Marmorosch, beging vor Kurzem mit seiner Frau das Fest der goldenen Hochzeit, aus welchem Anlasse dieses edle Paar der hiesigen jüdischen Gemeinde für ihre Armen 5000 Francs, den christlichen Armen der Stadt 3000 Francs, der jüdischen Cultusgemeinde in Wien für ihre Armen 3000 Francs und dem Bürgermeister letzterer Stadt für die dortigen christlichen Armen 2000 Francs zukommen ließ. Briefkasten der Redaetion. Chanukah. Zu spät eingetroffen, daher nicht verwendbar. M n | e t a e n. Für den folgenden Theil ist die Redaetion nicht verantwortlich. S.&D.LDWENTHALSilberwaaren 867) Frankfurt a. 31., Zell 88, Israel. Cnltusgegenstände.

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