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Der Israelit · 1892-12-22 · Heft 101 (22.12.1892) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 101 (22.12.1892)
Date
1892-12-22
Page
– (sequence 7)
Language
German
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1941 allerdings um nicht meinen Aufenthaltsort zu verrathen — auf weiten Umwegen. Trotzdem die beiden mit der Untersuchung betrauten Richter, Appold und Hänfling, wie allgemein bekannt war, Onkel Elkans erbitterteste Feinde waren, mußten diese doch in ihrem ersten Berichte an den Markgrafen erklären: Die Anschuldigungen gegen Elkan Frankl seien zu weit hergeholt, sie könnten zum größten Th eile nicht ob j ektivfestgestellt werden.— EinCassendefect könne durchausnicht ermittelt werden. — Der angeblichen Beleidigungen gegen den Markgrafen und dessen Gemahlin könne er nicht überwiesen werden.<) Die verdächtigen Konversationen mit Frauenzimmern reducirten sich darauf, Laß er seine Nichte, meine Schwester Eva, als sie, ein sechsjähriges Kind, ihm zum jüdischen Neujahrsfeste gratulirt und ihm hierbei einen Blumenstrauß übereichte, auf die Stirne geküßt hatte." Die beiden Untersuchungsrichter erklärten schließlich in voller Uebereinsttmmung und mit dankenswerther Wahrheitsliebe, daß offenbar Elkan Fränkls Feinde, die Zeugen bezüglich ihrer Aussagen beeinflußt hätten. „Nach dem traurigen Resultate dieses celebren Prozesses hätte ich nicht geglaubt, daß es in Ansbach, dessen Justizpflege im ichlechtesten Rufe steht, noch so gerechte Richter geben könnte", meinte Wertheimer. „Herr Oberhoffaktor", erwiederte Fränkl mit tiefer Bitterkeit, „loben Sie die Räthe Appold und Hänfling nicht zu früh!.Christhold-Fränkl, welcher darnach dürstete, sich furchtbar an der Familie Fränkl zu rächen, drang in die mächtigen Protektoren, die er sich durch seinen Glaubenswechsel und durch Verleumdung seiner Wohlthäter, erworben hatte, ihren Einfluß auf den Markgrafen, dahin auszuüben, daß die Hauptzeugen nochmals vernommen und die Untersuchung mit aller Energie fortgesetzt werde. -- Nun wurde in einer Weise vorgegangen, als wenn Ansbach nicht im Herzen des civlisirten Europa läge, sondern als wenn es ein afrikanischer Seeräuberstaat wäre. Es wurde dem Onkel Elkan weder ein Anwalt zu seiner Vertheidigung, noch ihm selbst das Niederschreiben derselben gestattet?) Selbst seine Richter mutzten eingestehen, daß Elkan Fränkl in Fürth viel Gutes, wenn auch, wie sie verkleinernd htnzufügten, nich t so extraordinäres, wie er selbst behauptet, ausgeübt?) — Nach dem Urtheile 1) Historisch. 2) Historisch. 3) Historisch. der ersten deutschen Juristen ist nicht eine einzige der ihm vorgeworfenen Thatsachen bewiesen. So z. B. wurde wörtlich gesagt: daß Elkan Fränl sich an dem Respekt gegen den Markgrafen vergriffen, könnte, wie Fränkl-Eh r ifth old behauptet, durch Zeugen, wenn sie eidlich abgehört würden, convtncirt werden?) Man hatte also die Zeugen gar nicht vereidet, ja wie es scheint, gar nicht abgehört und der Behauptung des Fränkl- Chrtsthold, daß es Zeugen gä b en, die eidlich verhört, gegen Elkan Fränkl aussagen würden, vollen Glauben geschenkt! Am deutlichsten zeigte sich die zum Himmel aufstetgende Ungerechtigkeit in dem Punkte, wo es sich um einen angeblichen Caffendefekt handelte. Zur Eruirung desselben wurde ein eigener Rechnungsverständiger Namens Strebet ernannt und dieser erklärte unter Eid, daß ein solcher in keinerlei Weise nachgewiesen werden kann; — und trotzdem erfrechte man sich im Vertrauen auf die Sachunkenntniß, Oberflächlichkeit und Voreingenommenheit des Markgrafen, diesem in einer Angelegenheit, w o es sich um d en zifferg e mäßen Nachweis eines Verbrechens handelte, einen Bericht vorzulegen, in welchem die Summen ausgelassen, und statt der Ziffern nur Punkte (. . . .) gefetzt waren; und, — völlig unglaublich, aber wahr, trotzdem trieb man die Unverschämtheit so weit zu behaupten, Onkel Elkan hätte eine Defraudation begangenü4 5 6) „Solche Zustände sollen noch im achtzehnten Jahrhundert herrschen!" rief Markbreiter. „Ein Rest von Schamgefühl hielt die Richter ab, ein so ungerechtes Urtheil, als von den Feinden unserer Familie verlangt wurde, zu fällen, aber von diesen gedrängt, entschlossen sie sich zu einer juridischen Ungeheuerlichkeit, sie erstatteten dem Markgrafen nur einen Bericht, und begutachteten, daß auf Grund der Vergehungen (die unerwiesen waren und die sie nicht als Verbrechen zu bezeichnen wagten), Elkan Fränkl, entweder auf die Galeeren ^). oder sonst wo im Lande auf ewiges Gefängniß gesetzt werden sollte;" — und Markgraf Friedrich Wilhelm von Ansbach, bestätigte das ungerechte, grausame Urtheil des Mannes, den er früher selbst, als seinen treuesten, ergebensten, opferwilligsten Diener bezeichnet hatte. Elkan Fränkl wurde am 2. November 1712 in Ketten nach der Wülzburg gebracht, wo der unglückliche Mann voriges Jahr starb." „Dieses unerhörte Urtheil wird wohl alle Ihre 4) Historisch. 5) Historisch. 6) Schon seit der Mitte des 17. Jahrhunderts lieferte Ansbach nach einem mit der venetianischen Republik abgeschlossenen Vertrage, Gefangene für, die Galeeren nach Venedig ab.

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