Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 101 (22.12.1892)
- Date
- 1892-12-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1938 Fürstenwalde a. d. Spree im Dezember. Wir brachten vor Kurzem die Mittheilung über ein Rencontre des Predigers Wolff gegen einen antisemitischen Führer in einer Versammlung zu Fürstenwalde. Der Herr Wolff hatte in seiner Entgegnung die Worte fallen lassen, daß er bereit sei den „Talmud und die jüdischen Sittenlehren" zum Gegenstände eines besonderen Vortrags zu machen und er wurde von vielen chrfftlichen Bürgern beim Worte genommen. Nahezu 1000 Personen aus allen Gesellschaftsklassen und von allen Parteien, — höhere Officiere, der Magistrat, sämmtliche Lehrer 2c. — hatten sich eingefunden und lauschten in andächtiger Stimmung dem Inständigen Vortrag. Das conservative„Fürstenwalder Wochenblatt" schreibt darüber Folgendes: „(Vortrag des Herrn Prediger Wolff „über den Talmud".) Wir können es nur loben, wenn ein jüdischer Geistlicher gegenüber den zahllosen — ob berechtigten oder unberechtigten — Angriffen des Talmuds, dieses Werk zum Gegenstände eines Vortrages erwählt. Der Redner des Abends, Prediger Wolff von hier, appellirte beim Beginnen an die Ritterlichkeit des Publikums, da er hier fast fremd und keiner Partei und keinem hiesigen Vereine angehört. Der Herr Wolff kann sich in der That nicht beklagen, die vielen hundert Zuhörer aus allen Parteien haben den nicht kurzen Vortrag ruhig, fast andächtig angehört." „Herr Wolff gab ein ausführliches Bild über die Entstehung, den Inhalt und das Verhältniß des Talmuds zu den außerjüdischen Kulten und brachte außerdem zahlreiche Allegorien und Sprüchwörter aus jenem Werke. Ferner berührte er den jüdischen Eid, Patriotismus und die Arbeitsliebe des Judenthums." „Was in den Ausführungen richtig ist, oder gefärbt, können wir nicht beurtheilen. Daß der Redner sein Thema vollauf beherrscht und mit Begeisterung für sein Judenthum eintritt, ist ja natürlich. Freilich hat der zweite Redner, Herr Alexander Berg aus Berlin fast sämmliche Beschuldigungen gegen den Talmud aufrecht erhalten und krasse Beispiele über die Vaterlandslosigkeit mehrerer jüdischer Journalisten, z. B. Julius Wolff, Rosenthal und Paris, sowie über den jüdischen Mädchenhandel in Galizien dargestellt. — Der erste Redner konnte nicht mehr zu Worte kommen, denn nun brach ein Sturm los, darin kein Mensch mehr ein vernünftiges Wort hören konnte. — Uns deucht, es ist hier nun genug über den Talmud pro und 6ontra gesprochen worden. Der Streit wird nicht eher zur Ruhe kommen, bis einmal eine correcte deutsche Uebersetzung dieses Werkes zur Kenntniß des großen Publikums gebracht wird." Der genannte Antisemitenführer ist der Sohn eines getauften Juden (natürlich!) und hat einen ganzen Wagen voll Berliner Radau-Antisemiten mitgebracht, die während des Vortrags sich ruhig verhielten, aber nach den Ausführungen ihres Leiters den ersten Redner nicht mehr zu Worte kommen ließen. Der Vortrag selbst bildete hier und in der ganzen Umgegend noch lange das Tagesgespräch und wurde am nächsten Abend in der conservativeu Versammlung wieder neuer Gegenstand einer Besprechung. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 17. Dez. Gegen den Abgeordneten Schneider ist vom hiesigen Landesgerichte auf Grund einer Interpellation des Barons Sommeruga eine strafgerichtliche Untersuchung wegen einer von ihm in einer Wählerversammlung in Sechshaus gehaltenen antisemitischen Rede eingeleitet worden. Rußland. Petersburg, 17. Dez. Der dirigirende Senat faßte den Beschluß, daß jüdische Handwerker außerhalb des Gebietes der Seßhaftigkeit nur Orte mit Handwerksämtern bewohnen dürfen. Handwerksämter bestehen in ungefähr zehn bis fünfzehn Prozent der Städte. Petersburg. Von jeher haben die judenseindltchm Zeitungen von dem sogenannten Widerwillen der Juden gegen die Erfüllung ihrer Waffenpflicht gesprochen. Diese Behauptung ist längst widerlegt worden; es ist durch officelle Aktenstücke erwiesen, daß die Juden eine im Verhältniß größere Rekrutenzahl liefern als die Nichtjuden. Eine von der Regierung kürzlich gefaßte Maßregel giebt einen neuen Beweis von dem Jrrthum, der begangen wird, wenn man den offiziell herausgegebenen Zahlen derjenigen Israeliten, die dem Militärdienst auszuweichen suchen, Glauben schenkt. Bis jetzt durfte ein in seiner Geburtsgegend in den Militärregistern eingeschriebener Israelit, im Augenblick der Conscription, nur in seinem Geburtsort sein Loos ziehen. Wenn er zur Zeit seiner Einberufung eine andere Ortschaft bewohnte, so mußte er eine besondere Erlaubniß etuholen, um an diesem Orte seine Nummer ziehen zu dürfen. Da diese Erlaubnis selten gewährt wurde, ließ sich der junge Mann einfach in die Militärregifter seiner neuen Heimat einschreiben, zog seine Nummer, ließ sich in die Armee incorporiren, während er in seinem Geburtsort als flüchtig eingeschrieben wurde. Der Nowostt vom 20. September (2. October) publicirt einen kaiserlichen Ukas, in welchem den Militärverwaltungen vorgeschrieben wird, künftig-