Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 100 (19.12.1892)
- Date
- 1892-12-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXIII. Jahrgang. Beilage ju M 100 des „Israelit". Leitender Artikel. Z>ie Kirche und die Juden. Von Dr. A. Berliner (Berlin). (Schluß.) Dieser Ausbruch der öffentlichen Meinung ging nicht spurlos an Pius IX. vorüber; auf Antrag seines Polizei-Ministers, des Advokaten Galetti, sanklionirte er die ebenso außerordentliche, als unerwartete Maßregel, nämlich die Zerstörung der Mauern und Thore des Ghetto. Es war in der ersten Pesachnacht, da man in den jüdischen Häusern die Nacht der Schirmung feierte — es war am 17. April 1848, um 10 Uhr Abends, als der erste Hammerschlag erfolgte. Sorgfältig war das Geheimniß des herannahenden Ereignisses bewahrt worden. Man male sich die Ueberraschung der Ghetto-Bewohner aus! Wie erscholl da das Hallel-Lobl Wie mächtig ertönte aus dem Munde der Befreiten: Danket dem Herrn, denn er ist gütig, ewig währet seine Gnade! Wie bekannte man in Inbrunst und Andacht: Aus der Engniß und Bedrängniß rief ich die Gottheit an, und sie antwortet mir im weiten Raume! Ja, man möchte sagen, ein solcher Pesach war seit jenem ersten in Mizrajim nicht gefeiert worden! Die Juden in Rom bewahren noch heute dem Papste Pius IX. ein dankbares Gedächtniß dafür, obwohl bald ein Rückschlag eingetreten war, welcher alle Hoffnungen, die in den Jahren 1847 und 1848 erwacht waren, zurückdrängte. Pius war aus Gaeta zurückgckehrt — und mit ihm die völlige Reaction, welche auch das Ghetto schmerzlich traf. Die früheren Beschränkungen wurden wieder eingeführt, sie dauerten 22 Jahre von Neuem fort, bis eine neue Zeit im Anzuge erschien, deren Flügelschlag auch den Juden in Rom vernehmbar wurde. Während dieser 22 Jahre aber war wieder die finstere Nacht des grausamen Mittelalters über die unglücklichen Bewohner des Ghetto hereingebrochen. Es sei nur an den Raub des Mortara- Kindes erinnert, welches, so zu sagen, ein Schlag in das Gesicht der ganzen zivilisirten Welt sein sollte. Vergebens hatten fast alle europäischen Regierungen dagegen protestirt — es half Alles nichts. — Was aber sonst die Juden Roms während dieser Zeit auf Schritt und Tritt zu leiden hatten, ist in einer besonderen Bittschrift an den Papst (im Juli 1870) dargestellt — welche den Inhalt meines Buches bildet, — in welcher die armen Juden „das Gebet zu Ew. Heiligkeit flüstern, das Gebet von 4800 Unterthanen." Es war ein Gebet um etwas mehr Licht und Luft in dem Seraglio, wie das Ghetto in der ersten Zeit in Rom benannt wurde. Folgende geschichtliche Skizze wird darthun, worin der Leidenszustand Roms noch bestand, als die Tage der päpstlichen Regierung zu Ende gingen. 1. Die vom Jahre 1847 an ertheilte Erlaubniß, daß einige Juden außerhalb des Ghetto in einer nahegelegenen Straße wohnen dürfen, wurde immer mehr zurückgezogen. 2. Die Juden Roms waren in ihrem Ausnahmezustand der Gerichtsbarkeit der Inquisition unterworfen und unmittelbar dem Cardinal-Vicar untergeordnet. 3. Sie wurden zur Zeugenaussage in einer Civilklage gegen Christen nicht zugelassen; sie wurden als Zeugen bei notariellen Akten zurückgewiesen. 4. Es war ihnen verboten, Grundstücke zu besitzen. 5. Sie konnten sich keinem wissenschaftlichen oder künstlerischen Berufe widmen. Sie wurden weder zu den Collegien und Lyceen, noch zu den Academien zugelassen. Sie wurden nur aus Grund einer besonderen Erlaubniß des Bicariats nur zur medicinischen Facultät an der römischen Universität zugelaffen, indem sie Nachweisen mußten, durch Privatunterricht bei hierzu ermächtigten Professoren die Vorstudien über Philosophie, Mathematik und Physik absolvirt zu haben. Die Schulzeugnisse wurden anders ausgestellt, als für die anderen Schüler. Auch das Doetordiplom wurde auf andere Weise ausgestellt; es beschränkte sich nämlich auf die Ausstellung eines Befähigungs-Zeugnisses, um die ärztliche Praxis auszuüben, und unter der eidlichen Verpflichtung, keinen Christen zu behandeln. 6. Der Ausübung eines Handwerks, selbst des gewöhnlichsten, und eines Gewerbes, mit Ausnahme des Trödelgeschäfts, wurden alle Schwierigkeiten in den Weg gelegt. 7. Die armen Juden hatten keinen Antheil an den Wohlthätigkeitsanstalten, an denen Rom so reich ist; auch nicht an den öffentlichen Arbeiten, welche für das christliche Poletariat zur Milderung ihres Elends unternommen werden. 8. Diejenigen Juden, welche ihre Maaren nach den Städten und Schlössern des Kirchenstaates führten, mußten bei ihrer Ankunft erst von der kirchlichen Ortsbehörde die Erlaubniß zum Aufent-