Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 99 (15.12.1892)
- Date
- 1892-12-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448311--35385-2483367- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1898 selber desavouiren will. Die Bedeutung, welche die Schächtgeguer dem Votum einer Sächsischen Regierungs-Commission beilegen, ist übrigens ganz neuen Datums. Das Sächsische Ministerium des Innern hat unterm 25. November 1882 das Gutachten einer Sachverständigen-Commission bekannt gegeben, welche erklärt, daß sie in demSchächten der Thiere keineswegs einen thierquälerischen Vorgang zu erblicken vermöge." Dieses Gutachten, das nicht durch Juden, sondern durch den Dresdner Thierschutzverein veranlaßt wurde, haben die Schächtgegner bis jetzt vollständig ignorirt, und erst neuerdings mißt man nicht der Aeußerung, sondern der bloßen Anwesenheit einer Regierungs-Commission eine solche Bedeutung bei. — Doch dies nur nebenbei. Einen faktischen Werth werden Probeschlachtungen dieser Art erst haben, wenn ihnen nicht nur Gegner, sondern auch Anhänger des Schlachtverfahrens beiwohnen, über welches man ein Urtheil abgibt. — Wenn man die Minuten und Sekunden zählt, um die größere oder geringere Qual eines Schlachtverfahrens festzustellen, so verweisen wir auf die Schrift „Thierschütz und Menschentrutz" von Dr. Ehrmann (Verlag der Kauffmannschen Buchhandlung in Frankfurt a. M.), die Seite 34 interessante Streiflichter auf die Thatsache wirft, daß die Uhren der Schächtgegner die schächtfeindliche Gesinnung ihrer Besitzer zu theilen scheinen. — Die Nothwendigkeit einer Controlle derartiger Zeitbestimmungen ergibt sich auch aus dem „G eneralbericht über die Verhandlungen des IX. Internationalen Thierschutz- Congresses in Wien." Dort wird (Seite 251) berichtet, daß bei den Probeschlachtungen, die in Wien vor den Mitgliedern des Thierschutz-Congresses vorgenommen wurden, die Zeitbestimmung der Herren Sondermann, Bauwerker, Dr. Schäfer und der anderen Schächtgegner in auffallender Weise von derjenigen des anwesenden Regierungsraths Prof. Dr. Müller abwich. Während erstere erklärten, daß das Thier durch volle 11 Minuten bet voller Schmerzempfindung lebte, erklärte letzterer den Eintritt der Betäubung in kürzester Zeit nach dem Schächtakte durch die bei der starken Blutung erfolgende Blutentleerung aus dem Gehirn. Bei solchen Probeschlachtungen kommen oft noch ganz andere Dinge vor, welche ein gewisses Mißtrauen gegen die dann verkündeten Resultate nicht ganz unberechtigt erscheinen lassen. Wir haben in Nr. 96 des vorigen Jahrgangs von einem solchen Probeschächten aus Biel in der Schweiz berichtet. Der Schächter in Biel, Herr Taube, Eist im Besitz einer schriftlichen Erklärung der Metzgerburschen, aus welcher ersichtlich ist, daß dieselben dafür bezahlt wurden, den Kopf des Thieres während des Schächtens loszulassen, um ein Mißlingen der Procedur herbeizuführen!! Ohne behaupten zu wollen, daß Aehnltches auch in Dresden vorkam, mahnen derartige Vorkommnisse jedenfalls zur Vorsicht. Wenn ferner behauptet wird, daß beim Niederlegen der Thiere vielfach schwere Verletzungen Vorkommen, so bewiese dieser Umstand nur, falls es wahr ist, daß beim Niederlegen nicht die Vorsicht angewendet wurde, welche das jüdische Religionsgesetz ausdrücklich vorschreibt, weil solche Verletzungen unter Umständen sogar das Verbot des Fleischgenusses nach sich ziehen. Alle Gutachten berufener Autoritäten, die sich über das Niederlegen der Thiere nach der Vorschrift des jüd. Religionsgesetzes äußern, thun dies in durchaus anerkennender Weise. Wir verweisen zu diesem Zweck auf die Gutachtensammlung, welche der erwähnten Schrift: „Thierschutz und Menschentrutz" beigegeben ist, und machen besonders auf die Gutachten der Prof. Zangger, Fürstenberg, Röll, Müller, Pillwex und Fick und der Veterinäre Adam und Propstmayr aufmerksam. Was die furchtbaren Krämpfe nach dem Schächten betrifft, so genügt es, dieser tendenziösen Aufbauschung eines ganz harmlosen physiologischen Vorgangs die Worte von Du-Bois-Reymond entgegenzuhalten: -„Als Physiolge möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Zuckungen des verblutenden Thieres, welche dem Laien wie verzweifelte Aeußerungen von Angst und Schmerz erscheinen, vermuthlich gerade das Zeichen des geschwundenen Bewußtseins sind. Sie haben so sehr den Charakter der Zuckungen bei Epilepsie, daß sie seit einer berühmten Arbeit von Kußmaul und Tennex schlechthin als die epileptiformen oder fallsuchtähnlichen Zuckungen beim Verbluten bezeichnet werden. Da nun Verlust des Bewußtseins beinahe für das wesentlichste Symptom der Epilepsie gelten kann, sind auch jene Zuckungen wahrscheinlich stets von Bewußtlosigkeit begleitet."-— Sensationsberichte dieser Gattung vermögen wohl hier und da bei solchen, die der ganzen Angelegenheit fern stehen, ein vorübergehendes Gruseln gegen das Schächten zu Wege bringen. Aber auf die Dauer vermögen derartige tendenziöse Darstellungen die thatsächliche Wahrheit, die Resultate fachwissenschaftlicher Forschung nicht zu unterdrücken. Wir ersuchen unsere geehrten Leser dafür Sorge zu tragen, daß die Zeitungen, welche den Bericht der Thierschützer über das Probeschächten in Dresden brachten, auch von diesen Gegenbemerkungen Notiz nehmen.