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Der Israelit · 1892-12-12 · Heft 98 (12.12.1892) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 98 (12.12.1892)
Date
1892-12-12
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1890 Gedanken kommen, daß der Schreiber mit seinen Gedanken nicht in Ordnung sei. Aber im Laufe der Verhandlung haben wir doch gesehen, daß dem nicht so iit. Und wir wißen heute: der Mann hat mit voller Absichtlichkeit gehandelt, in dem vollen Bewußtsein von dem, was er anrichten würde. Wir haben viel Material bekommen, das dazu dienen könnte, den Charakter des Angeklagten zu zeichnen. Wir haben das abgelehnt — diese Verhandlung hat ja schon genügt, diesen Mann zu kennzeichnen. So handelt kein Mann, der irre ist. So handelt aber auch kein Märtyrer. Meine Herren — wer immer vom Märtyrerthum spricht, hat persönlich wenig Zeug dazu. Es liest sich so schön in der Broschüre — ach nein, es liest sich nichts schön in dieser Broschüre, aber es würde sich doch in einer andern schön lesen —, wie der Angeklagte eingetreten ist für Vaterland und Königthum. Das ist der „Vaterlandsretter", wie ihn diese Verhandlung hingestellt hat — diese Verhandlung, die das einzige Gute ist, was die Broschüre hervorgebracht hat." Der Redner geht nun auf die Loewe'schen Gewehre ein, die man in Sachsen, „wo man sich auf Schönheit versteht" (Heiterkeit), schön gefunden habe. Dann fährt er fort: „So liegen die Thatsachen, und was hat der Angeklagte daraus gemacht! Ich behaupte, in seinem eigensten Jntereffe, nicht aus dem geringsten edelsten Grund. Wo war etwas von Edelmuth bei ihm während dieser Verhandlung zu verspüren? Wenn es wirklich Sitte werden sollte, aus'Anlaß solcher Prozesse Gesetze zu machen, dann möchte ich für eine „lex AtU^vardt“ plaidiren — gegen die gewerbsmäßige Verleumdung. Der Angeklagte macht aus der Verleumdung ein Geschäft. Ich stehe hier im Interesse zweier Männer, die man unerhört angegriffen hat, zweier anständiger Männer, die man in ihrer Ehre aufs Aeußerste beleidigt hat — das Jntereffe ist hoch, aber ich kenne noch ein höheres Interesse. In Ahlwardt's Broschüre kommt sogar der Vergleich mit Ravachol vor — Loewe und Ravachol — das sollte so ziemlich ein und dasselbe sein- Nun, der Hinweis auf Ravachol ist nicht so ganz ungerechtfertigt, freilich in anderem Sinne, als der Angeklagte meint. Auch Ahlwardt will ja nur Alles vernichten — freilich nicht mit Bomben und Dynamit. Er untergräbt — kein Socialdemokrat könnte das mehr thun, und der thut das aus ivealen Rücksichten, was dieser hier nicht thut — er untergräbt die staatliche Autorität, er lockert die Disziplin der Armee. Aber er thut noch mehr — und das ist das höchste Jntereffe, in dem ich spreche — er schändet den deutschen Namen. Und das Alles thut er als „Arier"! Meine Herren, wenn das arische Eigenschaften sind, dann thun wir gut, uns daran zu erinnern, daß wir eigentlich Arier nicht sind. Er sagt, daß er Heldenthum und Poesie zurückführen wollte — sein Heldenthum, ja, das haben wir ja gesehen, und seine Poesie, das sind seine Broschüren. Das ..Lxoriare aliquis“ (Ein Rächer wird auferstehen), das als Motto aus diesen Broschüren steht, ist ja zum Theil schon Wahrheit geworden. Der „Aliquis“ ist schon da. (Mit Hinblick auf den Staatsanwalt.) Meine Herren, ich denke, treten Sie diesem Angeklagten mit einem anderen lateinischen Worte entgegen — dem „Quousque tandem!“ (Wie lange noch —!") Nach vierstündiger Berathung erscheint der Gerichtshof um 8^/4 Uhr wieder. Landgerichtsdirektor Brausewetter publizirt das Urtheil: Der Gerichtshof hat bezüglich des Vorwurfs des Landesverraths nicht verleumderische Beleidigung, sondern nur Beleidigung im Sinne des 8 186 angenommen. Die Behauptung, daß die Gewehre heimlich ins Ausland geschafft worden, ist nicht erwiesen, vielmehr ist erwiesen, daß die Mitnahme dreier Gewehre seitens der Büchsenmacher einem Brauche in Waffenfabriken entspricht. Gegen die Behauptung des Angeklagten, daß die Loeweschen Gewehre kriegsunbrauchbar seien, sprechen die Gutachten der militärischen Sachverständigen. Die Gewehre sind nach allen Richtungen hin durchprobirt, und es kann nicht darauf ankommen, ob einzelne Arbeuer bezw. Meister Durchstechereien gemacht und schlechtere Arbeit geliefert haben. Dabei soll gleich berichtigt werden, dnß in einer der ersten Sitzungen nur gesagt worden ist, gegen das Gutachten der militärischen Sachverständigen könne natürlich nicht das Gutachten von Arbeitern und eines Droschkenkutschers ins Feld geführt werden — womit natürlich Krähahn gemeint war- Ein strikter Beweis dafür, daß der Angeklagte die Unwahrheit der von ihm behaupteten Thatsachen gekannt hat, ist nicht geführt worden, und deshalb ist gegen ihn der mildere § 186 in Anwendung gebracht worden. Wie der Angeklagte gehandelt hat, geht ja daraus hervor, daß er zwar sagt, er will die Sache treffen und nicht persönlich verletzen, und doch stets nur persönlich angreift. Wieso kommt er zu dem scheußlichen Namen ,Judenflinten"? Es bleibt nur übrig, daß der eine Leiter der Fabrik jüdischer Religion ist, der andere Leiter ist Christ und gewesener Offizier, die Gewehre sind von christlichen Arbeitern gefertigt, von christlichen Revisoren abgenommen! Der Angeklag'e sagt zwar, er will die Rasse treffen und nicht die Person, aber das ist nicht wahr. Er will nur die Personen treffen. Bei seinem Judenhaß scheut er sich nicht, den ganzen Beamtenstand anzugreifen. Er beleidigt darauf los, und wenn man behauptet, dast er dies gewerbsmäßig betreibt, so ist dies keineswegs zu viel gesagt. Wie würde es wohl bei uns aussehen, wenn es viele Leute gäbe, die wie der Angeklagte handelten? Wenn es Hunderte von Ahlwardts gäbe, würde bald Niemand mehr ruhig auf der Straße gehen. Nicht dadurch, daß man entlassene Arbeiter vernimmt, kann man so furchtbare Borwmfe in die Welt schleudern, dessen höchster darin besteht, daß hier im Aufträge der Alliance israelite das Vaterland wehrlos gemacht werden sollte. Das kann man kaum ernsthaft nehmen. Es ist erwiesen, daß Loewe und Kühne ihr Bestes daran gesetzt haben, um dem Staat gute Gewehre zu liefern. Den Schutz des ß 193 hat der Gerichtshof dem Angeklagten nicht zugebilligt, da die beleidigende Absicht klar zu Tage liegt und der Gerichtshof der Meinung ist, daß der Angeklagte nicht den ernsten Willen hatte, evcntnoch rech,zeitig eine Publikation der Broschüre zu unterdrücken. Dagegen sprechen seine eigenen Ausführungen im Anfang der Broschüre, und es scheint, als hätte der Angeklagte in dieser Beziehung den Herrn v. Langen dupirt. Der Angeklagte hat sich demnach dreier strafbarer Handlungen im Sinne der §§ 185 und 186 schuldig gemacht. Mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte das öffentliche und das Staatsintereffe gefährdet hat und zwar bewußt gefährdet hat, hat der Gerichtshof den Angeklagten zu einer Gesammtstrafe von 5 Monaten Gefängnitz verurtheilt und den Beleidigten die Publikationsbefugniß zugesprochen. Um zehn Uhr schloß der Vorsitzende die Sitzung. Zeitungsnachrichten und Corresporrdenzeu. Deutschland. Berlin, 8. Dez. Der heutige Parlaments freie Tag gehörte dem konservativen Parteitage. Er bezeichnet in der Entwicklung der konservativen Partei einen Merkstein, denn es ist durch formellen Beschluß zum Ausdruck gelangt, was sich längst vorbereitet und vollzogen hatte: Die Umwandlung der konservativen Partei in

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