Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 98 (12.12.1892)
- Date
- 1892-12-12
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1888 nicht die jüdischen Helden, die doch wenig an Zahl und schwach in der Kriegsübung waren; nur po’ (,"* >*np ü’Sin) ^’n rwiy *n pv' noon 'n, nur die Rechte des Ewigen zeigte sich hocherhaben, nur die Rechte des Ewigen that Mächtiges. Das naun* Wunder sollte dies anzeigen. Der Mensch spendet nur sein Krüstlein mit Oel, er thut nur das Seinige, allein Gott n"a, läßt das wenige Oel brennen so lange, bis daß Sein erhabener Wille erfüllt ist. — Trotzdem das Wunder nicht allein die Ursache dieser unserer Feier, so ist solche doch hauptsächlich auf das Gedenken desselben beschränkt (y"ty jnn y,o itk), da die großen Chaschmonäer nicht für die persönliche Freiheit die Waffen ergriffen haben, sondern nur für das reine, ewige Licht unseres heiligen Glaubens. Versuchen wir noch einen Blick in den Geist der naun Vorschriften *) zu werfen, welch' treffliche Lehren bieten uns diese! — Jede naNto, Werkthätigkeit ist an naun erlaubt, denn das göttliche Licht kann und soll bei jeder menschlichen Thätigkeit wohnen. Dieses Licht erstrahle nicht nur bet demsenigen^ dem seine Mittel es gestatten, hell zu erleuchten sein Haus, selbst der Arme, der von Almosen lebt — npna p orsnön "oy itbr — ist zum Anzünden des göttlichen Lichtes verpflichtet, allein man darf dieses Licht zu keinem unheiligen oder gar unlauteren Zwecke benützen, m6 worwb -no«, selbst zu eigenem Gebrauche darf man es nicht verwenden. Das göttliche Licht “|^ro soll immer zunehmen, denn prnna pro ernpa ybvo, in der Heiligkeit, im Vertrauen zu Gott, in der Erfüllung seiner heiligen Gebote soll man immer Fortschritte machen, niemals aber zurückschreiten. Nicht das wird berechnet, was noch für das göttliche Licht zu thun ist, ('2 max) -mxfc naxban “pty sondern das, was man bereits dafür that owi'n q®» ngw Sage nicht, die Verwaltung meines Vermögens, die Leitung meines Geschäfts nimmt mich so sehr in Anspruch, daß ich nicht dazu komme, das Chanukkahltcht anzuzünden u -ma myo rv»nr6 t>ok naun. Beim Scheine des Chanukkahlichtes .ft es nicht gestattet, Geld zu zählen. Du darfst freilich das Licht der Lehre nicht im Herzen verborgen hallt n, pnao irva nno by lrrarb ms® naun nj, öffentlich sollst du es leuchten lassen, an den Eingang der Thüre stelle das Chanukkahlicht. Vor Allem aber uvai ty’x -w naun roso ist es die Pflicht des Hausherrn, für die Genossen seines Hauses das Licht anzuzünden, mxi inx bib -u pinom, wenn auch jeder Einzelne im Hause nach diesem Lichte streben soll, nmn nVi ms® nany np'nn. Das An¬ 1) Diese sind aus a*a naty und den betr. Kap. im n*N entnommen. zünden, nicht das Bewahren ist die Pflicht, denn (a"y n"b ndv) mw pyora ihd1? xth; allein das Anzünden muß frühe geschehen, i'iy prft yarny pp P’bmb, bei dem Kinde, das zur religiösen Pflichtgewöhnung reif ist, geschehe es schon! Ein Fest des Lichtes und der Wsthe ist das nann-Fest, möchten wir uns bet dem Scheine der .laian-Lichtletn zu Kämpfern im Frieden für das Licht weihen. Dann wird unser Gebet im piaian- Liede: ,-tywn pp anp kein vergebliches fein. ('j 'd '»y»’) Tv^ cna. Dann werden die Völker in unserem Lichte — über dem die Majestät des Ewigen scheint») — wandeln. Wir werden dann ein neues, glänzendes naun ^eft feiern, nein nain (a"a a"’ 'nam) D’^tyr>\ Gott gebe es! Der Ahtwardt-Mozeß. Neunter Verhandlungslag. Der Andrang zum Gerichtsgebäude ist heute ein so gewaltiger, daß nicht nur in den Gängen, sondern auch vor dem Gebäude Schutzleute postirt sind, welche die Ordnung aufrecht zu erhalten haben. Die Ungeduld des im Znhorerraum anwesenden Publikums wird aus eine harte Probe gestellt, denn die Anklagebank bleibt leer und der Gerichtshof verweilt länger als gewöhnlich im BerathungSzimmer. Das zuerst leise auftretende Gerücht: „Ahlwardt ist krank geworden!", welches anfänglich mit ungläubigem Lächeln entgegengenommen wird, findet bald eine Bestätigung, denn der Arzt des Untersuchungsgefängnisses, Geh. Rath Lew in, erscheint auf der Bildfläche und begibt sich in das Berathungs -immer. Bald erscheint auch der GerichtsPhsikuS Sanitätsrath Dr. Mittenzweig und beide Aerzte begeben sich zu dem Angeklagten. Der Oberstaatsanwalt Dr. Wachler hat längere Gespräche mit dem Ersten Staatsanwalt Drescher. Erst um 11 Uhr kehren die Gerichtsärzte zurück und schreiben am Tische des Gerichtsschreibers ihr Gutachten nieder. Bald darauf erscheint der Gerichtshof. Präs. Üandgerichtsdirektor Brausewetter: Mir ist die Nachricht geworden, daß der Angeklagte krank sei. Der Präsident vertagt infolgedessen die Sitzung auf Freitag 10 Uhr. Zehnter Verhandlungstag. Landgerichtsrath Brausewetter eröffnete die Sitzung um 10 Uhr. Der Angeklagte ist anwesend. Der Präsident bemerkt vor Eintritt in die Verhandlung Folgendes: Ich habe mich hier eines Auftrages zu entledigen. Im Laufe dieser Verhandlung ist die Behauptung aufgestellt worden, daß wir bei uns sogar einen jüdischen Kultusminister gehabt haben und der damalige Vertheidiger hat es für angezeigt erhallen, den Namen von Goßler zu nennen. Von Sr. Excellenz dem Ober-Präsidenten, Staatsminister v. Goßler ist mir nun ein Schriftstück übersandt worden, in welchem darauf hingewiesen wird, daß er schon einmal der „Bossischen Zeitung" bei ähnlicher Veranlassung in einem Schreiben mitgetheilt und seinen Stammbaum darin angegeben habe. Daraus ergebe sich, daß seine Eltern, Urgroßeltern und Ururgroßeltern nachweisbare Christen waren. Der Vorsitzende verliest den Stammbaum des Herrn von Goßler und schließt: Jeder wird daraus ersehen, daß Herr von Goßler einer durchaus christlichen Familie angehört, soweit nachgerechnet werden kann, und nur wider besseres Wissen kann man das Gegentheil behaupten. Hieraus 2) ma py n maai.