Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 98 (12.12.1892)
- Date
- 1892-12-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXIII. Jahrgang. Erste Beilage zu M 98 -es „Israelit". Leitende Artikel. Z>er Astkwardt-^rojeß. (Siebenter Verhandlungstag.) Zunächst wird Polizeipräsident v. Richthofen noch einmal über seine Begegnung mit Herrn v. Langen vernommen Er wiederholt seine erste Bekundung. Ich hatte das Gefühl, daß ich gewissermaßen als Vorspann für eine antisemitische Sache gebraucht werden sollte und da ich mich in meiner Stellung selbstverständlich dazu nicht hergeben konnte, so verhielt ich mich reservirt. Da sich die Sache so zugespitzt hat und man mir gewissermaßen auch einen Vorwurf machen will, so wird es doch angezeigt sein, auch auf die Verbreitung der Broschüre näher einzugehen. Ich war zunächst im Zweifel über den Zweck des Besuchs und beauftragte nachher einen Beamten über den Besucher Erkundigungen einzuziehen. Die Zeit war ja auch viel zu kurz, um etwaige Schritte einzuleiten, am Sonntag Mittag war Herr v. Langen bei mir uud am Dienstag Nachmittag war die Broschüre bereits veröffentlicht. Präs.: Ist bei der Unterredung mit Herrn v. Langen in Erscheinung getreten, daß es sich um die Anzeige einer strafbaren Handlung handelte? — Zeuge Richthofen: Das glaube ich nicht! — Rechtsanwalt Hertwig: Ist dem Herrn Zeugen der § 56 der Straf-Prozeß-Ordnung bekannt, wonach die Polizeibehörde bei Erstattung einer Anzeige einer strafbaren Handlung bei der Staatsanwaltschaft das Weitere zu veranlassen und den Anzeiger zu Protokoll zu vernehmen hat? Präs.: Ich mutz Sie bitten, es zu Unterlasten, einen hohen Beamten in dieser Weise auszufragen. Es ist anzunehmen, daß der Herr Polizeipräsident die Strasprozeßordnung kennt. Herr v. Langen: Ich habe in dieser Sache mit Antisemitismus Nichts zu thun gehabt. Ich habe meine Pflicht der Anzeige erfüllt und hatte geglaubt, daß der Polizeipräsident als Chef der politischen Polizei die richtige Instanz sei. Herr v. Langen und Herr v. Richthofen suchen sich sodann über die Einzelheiten ihrer Unterhaltung auseinanderzusetzen und zu verständigen. Herr v. Richthofen bleibt dabei, daß der Zeuge v. Langen ihm nicht gesagt habe, Ahlwardt warte unten. Zeuge v. Langen versichert wiederholt, daß er dem Polizeipräsidenten gesagt habe, der Verfasser sei eventuell bereit, jede Veröffentlichung zu Unterlasten, wenn Herr v. R. die Sache in die Hand nehmen wollte, denn es handle sich um staatsgefährliche Dinge. Präs.; Ich wundere mich doch, daß Sie so vertrauensselig bezüglich Ahlwardts waren. Wenn demselben an der Veröffentlichung der Broschüre nichts gelegen war, dann hätte er doch schon früher mit dem Manuscript zu dem Herrn Polizeipräsidenten gehen können, anstatt größere Geldsummen zunächst zum Druck des Manuscripts zu verwenden und dann in der letzten Stunde zu kommen. Präs.: Ich werde den Oberstlieutenant Kühne als Zeugen vernehmen. — Vertheidiger Dr. Hertwig: Ich protestire dagegen, da Herr Kühne als Mitschuldiger in dieser Frage verdächtig ist. — Präs.: Aber Herr Vertheidiger, wissen Sie denn nicht, daß man in jedem Prozesse, sei es im Veleidigungsverfahren oder in jedem anderen, den Nebenkläger als Zeugen vernehmen kann? Derartige Einwürfe sollte man von einem Vertheidiger nicht erwarten. Vertheidiger: Ich hebe noch einmal hervor, daß der von dem Angeklagten so schwer beschuldigte Herr Kühne immer in eigener Sache mit großem Pomp vortreten und l seine Ansichten ausführlich darstellen darf. Wenn der Herr ' doch wenigstens ebenso behandelt würde, wie^die Arbeiter, welche fortwährend unterbrochen, durch Jnquiriren verwirrt gemacht werden und gar nicht in die Lage-.kommen, zuIagen, was sie auf dem Herzen haben. - ä Präs.: Das ist auch wieder durchaus ungehörig. Ich habe die Arbeiter durchaus nicht verwirrt, sondern dieselben sogar vielfach in Schutz genommen. Gewiß muß ich sorgfältig inquiriren, wenn es sich um Leute handelt, die einen Erpressungsversuch gemacht und welche von Gesinnungsgenossen Geld empfangen haben. A n g ek l.: Ich protestire dagegen, daß ich meinen Gesinnungsgenossen Geld gegeben haben. — Präs.: Sie haben Nichts zu protestiren! — Vertheid.: Das hat er wohl! — Präs.: Wenn ich von Gesinnungsgenossen gesprochen habe, so liegt daran nichts Beleidigendes. Ich halte den Antisemitismus in gewisser Weise für nicht ganz unberechtigt, oder doch für ebenso berechtigt, wie alle anderen politischen Bestrebungen. Möge doch Jemand, der Antisemit ist, immerhin diese seine Gesinnung geltend machen, aber denn doch in anderer Weise, als der Angeklagte. Mir kommt es hier lediglich daraus an, die Wahrheit zu erforschen, dabei ist es uns hier am Gerichtstische ganz egal, ob Jemand Semit oder Antisemit, Sozialdemokrat oder Konservativer ist; das ist uns absolut gleichgiltig! An ge kl.: Ich bitte zu bedenken, daß ich seit gestern etwas erregt bin. Gestern ist mir eine Zusammenkunft mit meinem vierjährigen Sohn und meiner Tochter durch die Dazwischenkunft des Präsidenten vereitelt worden. Darüber bin ich gegen den letzteren erregt bis an das Ende meines Lebens. Präs.: Ob Sie mich mögen oder nicht mögen, ist mir ganz gleichgiltig. Ich habe den alten Grundsatz, Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen im Laufe der Verhandlung keine Zusammenkünfte zu gestatten. Ich weiß ja, wir werden nach allen Richtungen hin beworfen, der Angeklagte thut ja das Seinige dazu. Mag der Angeklagte mich hassen oder nicht, das ist mir egal. Ich gestätte aus Grundsatz solche Zusammenkünfte nicht, ob es sich um einen Christen, Juden, Konservativen oder Sozialdemokraten handelt. Hier geht es ja jetzt durch das Gebäude wie Pulverduft, aber das wird uns nicht hindern, unsere Pflicht zu thun. Die erbärmlichen Subjekte, welche mir hier täglich solche schriftlichen Machwerke mit Drohungen zuwenden, können sich darauf verlassen, daß ich sie mit der Verachtung strafe, deren allein sie würdig sind. Daß diese elenden Machwerke uns nicht in Furcht setzen, werden diese Leute, welche nicht einmal den Muth haben, mit ihrem Namen heroorzutreten, daran sehen, daß wir hier mit voller Ruhe verhandeln. An gell.: Ich bestreite, daß diese Schreiben von meinen Gesinnungsgenossen herrühren. Präs.: Von Ihren Feinden gewiß nicht. Vertheidiger: Ich erhalle hier auch täglich zahllose Briefe. Staatsanw-: Wenn schon davon die Rede ist, so könnte ich auch einen Brief vorlegen, der mir heute zugegangen, und in welchem die Verwunderung darüber ausgesprochen wird, daß noch Niemand auf den Gedanken gekommen ist, den Geisteszustand des Angeklagten untersuchen zu lassen. Angekl.: Das habe ich erwartet. Nachdem Herr Professor Lazarus unter seinem Eide ausgesagt hat, daß ich geistig nicht gesund sein könne, bedarf es bloS noch einer eidesstattlichen Versicherung über meinen Geisteszustand und die Sache ist gemacht. Vertheidiger: Kann uns Herr v.Wackerbarth etwaüber Wesen, Bedeutung und Taktik der „Alliance Jsraelite"