Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 97 (8.12.1892)
- Date
- 1892-12-08
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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1858 ling-Bloch Seitens des Wiener Landgerichts auf Vorschlag deS Vorstandes der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft von den Professoren Nöldecke in Straßburg und Doctor August Wünsche in Dresden eingeholt worden, ist in seinen Ergebnissen und übersichtlicher Darstellung bei Kopp „Zur Judenfrage" (Leipzig, 1886. Seite •43—156) wiedergegeben. In demselben werden die in den Schriften Rohlings und Justus paradirenden angeblichen Citate aus dem Talmud und dem rabbinischen Schriftenthum Schritt für Schritt der sorgfältigsten Untersuchung unterzogen, wobei in gründlichster und erschöpfendster Weise der Nachweis geliefert wird, daß die Citate entweder gefälscht und entstellt, oder falsch ausgelegt, alle Folgerungen als«, die aus denselben gezogen werden, nichtig und hinfällig sind. Anderseits wird die Lehre des Judenthums an der Hand echter, quellenmäßiger Belege eingehend geprüft und der sittlich lautere, wahrhaft humane Geist derselben in das glänzendste Licht gestellt. Dieses officielle, streng wifsenschaftliche Gutachten, dessen Autorität von einem illustren Gelehrtenverein, wie es die deutsche Morgenländische Gesellschaft ist, getragen wird, ist geradezu von ausschlaggebender Bedeutung für die Talmndfrage. Alle Moral und^ Recht des Judenthums discreditirenden Anklagen seiner älteren und neueren Feinde werden in demselben wie mit einem Schlage vernichtet. Wenn nun trotzdem unsere neuesten Gegner die alten längst widerlegten Lügen und Verleumdungen gegen das Judenthum immer wieder und wieder verbreiten und keinen Anstand nehmen sich dabei auf das Zeugniß eines Urkundenfälschers, eines von diesem übelunterrichteten, selbst des Talmuds unkundigen Priesters und eineebenso unwissenden, des Meineids überführten Profesiors zu berufen, so frage ich: Verträgt sich diese antisemitische Moralmit verdeutschen, mit der christlichen Moral? Gilt denn in deutschen Landen nicht mehr die Heiligkeit des Eides, daß man es wagt, das, was durch einen Meineid beschworen ist, für Wahrheit auszugeben? M. H. Gegenüber der Lügenwerke deS JustuS-Brimann hat Herr Dr. Hirsch Hildesheimer in Berlin einen echten Talmud-Auszug veröffentlicht und in demselben den antisemitischen sogenannten Talmud- Auszug alS eine niederträchtige schamlose Fälschung und die Verbreiter deffelben für Verleumder und Ebrabschneider erklärt. Dies geschah bereits im Juni d. I. Seitdem hat Dr. Hildesheimer die Antisemiten zu wiederholten Malen öffentlich aufgefordert, ihn doch wegen dieser Beschuldigungen zu verklagen. Ich frage Herrn Liebermann von Sonnenberg : Warum in aller Welt hat sich denn bisher noch Keiner gefunden, der gegen Dr. Hildesheimer als Ankläger wegen dieser öffentlich erhobenen Beschuldigungen aufgetreten ist? Herr Dr. Hildesheimer harrt sehnsüchtig der Stunde, wo es ihm vergönnt sein wird, die Wahrheit seiner Sache vor dem Forum des Gerichts darzuthun. Der steigende Lärm zwingt mich meine Ausführungen hier abzubrechen. Ich mochte Sie, m. H. zum Schlüsse nur noch an die goldenen Worte erinnern, die unser h ochverehrterKais er anläßlich der Feier in Wittenberg jüngst gesprochen hat. In Sachen des Glaubens, sagte er ungefähr, gelte nur die Ueber zeugung, da gäbe es kei nen Z wang, darum dürfe Niemand um seine- Glaubens willen befehdet werden." Die sehr stürmisch verlaufene Versammlung wurde vom Vorsitzenden erst eine halbe Stunde nach Mitternacht geschloffen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wie», 6. Dez. Im Abgeordnetenhaus interpellirte Baron Sommaruga: Was gedenkt die Regierung vorzukehren, um den immer heftiger auftretenden antisemitischen Aufhetzungen wirksam zu begegnen? Rußland. St. Petersburg. Der bereits telegraphisch skizzirte Ukas betreffend das Verbot des Aufenthalts in der Stadt und dem Gouvernement Moskau für verabschiedete jüdische Untermilitärs, welche den Militärdienst nach dem früheren Recrutirungsftatut absolvirt haben, enthält nach der Gesetzsammlung vom 17. November nachstehende Bestimmungen: 1) Den verabschiedeten jüdischen Untermilitärs, die nach dem früheren Recrutirungsftatut den Militärdienst absolvirt haben, und deren Familienglieder, die zu den Städten der inneren Gouvernements verzeichnet sind, und ebenso denjenigen, die nach ihrer Verabschiedung noch keiner Gemeinde beiqetreten sind, ist die Verzeichnung zu den steuerpflichtigen Ständen und die Zuzählung zu den Handwerkerzünften der Stadt und des Gouvernements Moskau zu verbieten. 2) Den erwähnten Juden und ihren Familiengliedern, sowie denjenigen, welche zu den Gemeinden im Rayon der jüdischen Ansässigkeit verzeichnet sind, ist sowohl der zeitweilige als auch der beständige Aufenthalt in der Stadt und dem Gouvernement Moskau zu verbieten, und unterliegt ihre temporäre Anwesenheit in den bezeichneten Ortschaften den für den zeitweiligen Aufenthalt der Juden außerhalb des Rayons der jüdischen Ansässigen augeordneten Regeln. 8) Alle in den vorhergehenden Punkten aufgeführten Inden, die sich als in der Stadt und dem Gouvernement Moskau zur Zeit der Veröffentlichung dieser Verordnung wohnhaft erweisen, sind mit ihren Familiengltedern aus den erwähnten Ortschaften in Fristen, die in jedem einzelnen Falle nach gegenseitiger Uebereinkunft des Generalgonverneurs von Moskau und des Ministers des Innern bestimmt werden, auszuweisen. Telegramme. Berlin, 7. Dezember. Die „Nordd. Allg. Ztg." sagt in einer Besprechung der Wahl Ahlwardt's, die Persönlichkeit des Kandidaten komme nur in ungeordnetem Grade tn Betracht. Die antisemilische Bewegung sei ein sozialpolitischer Gährungsprozeß ebenso wie andere Parteibildungen und erlange durch die einfache Thatsache ihrer Existenz eine gewisse Berechtigung. Die Wahl habe aber gezeigt, daß es genüge, öffentlich Lärm zu machen und jegliche Autorität aufs Heftigste anzugreifen, um in den Reichstag gewählt zu werden. Diese Erfahrung dürfte nicht ohne Nachwirkung bleiben; das Beispiel werde in anderen Wahlkreisen nachgeahmt werden und bei der Neigung der sogenannten Ma-