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Der Israelit · 1892-12-08 · Heft 97 (8.12.1892) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 97 (8.12.1892)
Date
1892-12-08
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1857 Schriften Rohlings als Inhalt des Talmuds wiedergab, dabei zugebend, daß er selbst den Talmud nicht kenne; am Ende der Rede kam er zu dem Schlüsse, daß die Moral des Talmuds mit dem deutschen Staatsbürgerrecht in Widerspruch stehe. Im großen Ganzen brachte der Vortrag nichts Anderes als das schon Bekannte, zumal Liebermann über das gleichlautende Thema schon in vielen Städten gesprochen. Dieser Vortrag war nur in so fern von besonderem Interesse als er dem mitanwesenden Religionslehrer Herrn Dr. E. David in Hannover Anlaß gab die schon so oft wiederholten Angriffe der Antisemiten auf den Talmud in einer längeren meisterhaften Rede einer geradezu vernichtenden Kritik zu unterziehen. Herr Dr. David führte ungefähr Folgendes aus: „Meine Herrenl Ein bekannter deutscher Spruch an einem bekannten deutschen Rathhause lautet: „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede". Ich bin überzeugt, daß auch Sie diesem Grundsätze der Gerechtigkeit huldigen und das giebt mir den Muth, Ihre Ausdauer, nachdem Sie bereits einen dreistündigen Vortrag angehört haben, einige Augenblicke auch noch für mich in Anspruch zu nehmen. M. H. Glauben Sie nicht, daß ich hierher gekommen bin, um die Juden zu vertheidigen. Wenn es unter den Juden Spitzbuben, Betrüger, Wucherer gibt, dann lasset die ganze Strenge des Gesetzes gegen sie walten. Nur dürfet Ihr nicht den Fehler begehen für die Ausschreitungen Einzelner die Gesammtheit verantwortlich zu machen. Üebrigens ist, beiläufig bemerkt, nach dem Ausweise der Kriminal- und Moralstatistik in den meisten Kategorien der Verbrechen der Prozentsatz der Juden ein verhältnißmäßig geringerer. Meine Aufgabe ist es jedoch nur, die Anklagen gegen unsere Religion und insbesondere die Verunglimpfungen der Talmudmoral, wie sie heute hier laut geworden sind, abzuwehren. Ich werde darum die allgemeinen Ausführungen der Rede des Herrn Liebermann v. Sonnenberg außer Betracht lassen, und mich nur auf diejenigen einlaffen, die die Talmudfrage betreffen. Ich stimme nun ohne Weiteres dem Herrn Vorredner darin bei, daß der Talmud auch heute noch für uns Juden eine religionsgesetzliche Bedeutung habe, der Talmud ist, für die conservativen Juden wenigstens — und zu diesen zähle auch ich mich, — eine Hauptquelle der Religionslehre und diejenigen Gesetze desselben, die überhaupt zur allgemeinen Geltung gelangt sind, haben für uns auch heute noch verbindliche Kraft. Ja, m. H., ich bekenne mich hier ausdrücklich als einen sogenannten Talmudjuden. Herr L. v. S. hat Ihnen nun heute mehrfach angebliche Lehren des Talmud vorgetragen. Nun wird mir Herr Lv. S. gewiß nicht wiedersprechen, wenn ich annehme, daß er selbst des Talmuds vollständig unkundig sei, und daß er denselben aus eigenem Studium durchaus nicht kenne. (Herr L. widerspricht dem nicht.) Von wannen kommt ihm aber denn seine Wissenschaft über den Talmud? Darüber hat er uns nicht im Unklaren gelassen. Er cuirte fortwährend Stellen aus den Schriften des Prof. Rohling. Was hat es nun mit diesem Gewährsmann für eine Bewandniß? Ich will es Ihnen klar und deutlich sagen. Ich erkläre hiermit feierlichst und ich bitte dies genau zu protokolliren: Ich, Dr. David in Hannover, bezichtige den Professor und Kanonikus August Rohling in Prag des Meineids und grober Fälschungen. (Hört!) M. H. Glauben Sie nicht, daß ich der Erste bin, der diese schwere Anschuldigung gegen R. ausspricht. Vor wenigen Tagen erst ist eine wissenschaftliche Schrift des Dr. theol. u. Phil., Professors der Theologie an der Universität zu Berlin, Hermann L. Strack erschienen. In dieser Schrift (betitelt der Blutaberglaube in der Menschheit rc. 4. Aust. München 1892) erhebt auf S- 92 Strack die gleiche Anklage gegen Rohling und ruft sie offen in alle Welt hinaus. (Herr L. o. S. ruft mir den Namen Dr. Ecker zu. Rohling gibt er also schon preis.) Sehen wir also, wie eS mit der Autorität des Dr. Ecker steht. Dr. Ecker, damals noch Privatdozent an der kathol. theologischen Fakultät in Münster, nicht lange darauf Profeffor, hat im Jahre 1884 anläßlich eines Prozesses vor dem Landgericht daselbst, ein Gutachten über den „Judenspiegel" des Justus-Briman abgegeben. lieber den Werth dieses Gutachtens nun belehrt uns ein Schreiben, das kurze Zeit darauf der kathol. Proseffor der Theologie Dr. G. Bickell in Innsbruck anläßlich des Prozeffes Rohling-Bloch an das k. k. Landesgericht in Wien gerichtet hat. Bickell, angefragt, ob er geneigt sei, sich in dieser talmudisch rabbinischen Frage betreffenden Streitsache als Sachverständiger zu äußern, lehnt dies aus drei Gründen ab, von denen uns hier jedoch nur der dritte interessirt, der wörtlich folgendermaßen lautet: „Hauptsächlich möchte ich betonen, daß ich mich zwar mehr, als christl. Orientalisten gewöhnlich zu thun pflegen, mit talmudisch-rabbinischen Schriften beschäftigt habe, aber doch auf diesem Gebiete nur als Schüler und Anfänger, nicht als Autorität aufzutreten mich getraue. Zwar macht sich heutzutage der Schwindel gelehrter Jndustrieritter grade hier wegen der Schwierigkeit der Controle besonders breit. So hat kürzlich in Münster ein strebsamer Privatdozent, leider Profeffor, welcher gar nichts vom Talmud versteht, sich in einem ähnlichen Prozesse als Sachverständiger aufgedrängt und dann zur Bestätigung seines Gutachtens von einem bekehrten Juden ein von talmudisch - rabbinischer Gelehrsamkeit überströmendes Buch schreiben lassen, welches er als sein eigenes Werk veröffentlicht hat, um daraufhin Professor zu werden; ich bin aber in diesen Dingen so altmodisch mich nur da, wo ich vollständig zu Hause bin, als Autorität auszugeben." (1. Akten und Gutachten in dem Prozesse Rohling contra Bloch Bd. I, Wien 1890 S. 189 f.) Wer dieser „strebsame Privatdocent" in Münster ist, der „gar nichts von Talmud versteht", „sich von einem bekehrten Juden ein Buch hat schreiben lassen, welches er als sein eigenes Werk veröffentlicht hat, um daraufhin Professor zu werden" und dessen Verhalten hier als ein Beispiel für den heutzutag sich breitmachenden „Schwindel gelehrter Jndustrieritter" angeführt wird, das kann nach Lage der Dinge gar nicht zweifelhaft sein. Der bekehrte Jude aber, der dem Privatdozenten bei dem Gutachten assistirte, ist natürlich kein anderer als der berüchtigte, wegen Urkundenfälschung verurtheilte Hochstabler Brimann. Die Sache ist nicht ohne Pikanterie. Brimann schreibt unter dem Pseudonym „Justus" den „Judenspiegel", der Privatdozent hat diese Schrift als «Sachverständiger" zu begutachten und bedient sich dabei, da er selbst des Talmuds unkundig ist, der Hilfe eben jenes Brimann, dessen Machwerk er beurtheilen soll. Brimann selbst wirkt so bei den Gutachten über seine eigene Schrift mit. Hiernach werden alle Urtheilsfähigen sich selbst sagen, welches Gewichts dem Zeugniß des damaligen Privatdozenten Dr. Ecker in Münster über den „Judenspiegel" beizulegen ist, auf welches die Verleumder des Talmud triumphirend sich berufen. Um aber jeden Zweifel darüber zu beseitigen, will ich noch deutlicher sprechen. Ich erkläre hiermit feierlichst, und ich bitte auch diese meine Erklärung zu protokolliren, ich erkläre also: Wenn Dr. Ecker den „Judenspiegel" des Justus-Brimann beschworen hat, wenn er geschworen hat, daß dieser „Judenspiegel" auf Wahrheit beruhe, dann hat auch Dr. Ecker einen Meineid geleistet! (Hört!) So steht eS also mit den Gewährsmännern, die gegen den Talmud inS Treffen geführt werden. Dagegen sind wir in der Lage, zu Gunsten des Talmud auf ein wissenschaftliches Gutachten ersten Ranges hinzuweisen, dessen Autorität von Niemand angefochten werden kann, weil es von kompetentester, vollkommen einwandsfreier Stelle ausgegangen ist. Dieses 190 Bogen starke Gutachten, das anläßlich des bereits erwähnten Prozesses Roh-

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