Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 95 (1.12.1892)
- Date
- 1892-12-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Ae« ill e t o ». „Fjjrstengunst." Erzählung von S. Kohn, Verfasser von „Gabriel." Jeder unbefugte Nachdruck wird aufs Strengste verfolgt werden. UebersetzungSrechte Vorbehalten. (32. Fortsetzung.) „Mein Vater hatte sich nie an den Markgrafen gedrängt, im Gegentheil, eine Annäherung vermieden und diese erst dann gesucht, als ihm dies als Pflichtgebot erschien." „Die Angelegenheit, die Sie andeuten, hatte seiner Zeit großes Aufsehen erregt und wurde verschiedenartig erzählt," meinte Werthetmer, „ich bin begierig, nun den wahren Hergang aus bester Quelle zu erfahren." „Eines Tages des Jahres 1708 ließ der Markgraf den Stadtvogt Brandlin, den Polizeichef von Ansbach, rufen. Der Markgraf befand sich in leidenschaftlicher, fast wahnsinniger Aufregung. Er fuhr ihn hart an, schrie, daß er sein großes Gehalt umsonst beziehe, daß man in Ansbach seines Eigenthums und Lebens nicht sicher sein könne, wenn die Frechheit der Verbrecher schon so weit gehe, den angestammten Landesherrn in seinem von zahlreichen Wachen behüteten Schlosse zu bestehlen, aus dessen Schlafzimmer, dessen Fenster mit Gitter und eisernen Läden versehen, ein Schmuckstück, das auf dem Tische neben dem Bette lag, zu stehlen. Markgraf Friedrich Wilhelm ist ein Despot und ein Egoist, er anerkennt kein anderes Gesetz als seinen Willen, strebt nie einen anderen Zweck als seinen eigenen Vortheil an. — Er erklärte dem zu Tode erschreckten Stadtvogt, dieser müsse den Verbrecher, den er zu Tode peitschen lassen wolle, entdecke, wenn er dies nicht zu Stande brächte, würde er ihn aufhängen lassen. Der Stadtvogt Brandlin wußte, daß Friedrich Wilhelm der Mann sei, seine Drohung auszuführen, und er versprach, ganz bestimmt den Verbrecher aufzufinden, aber er erbat sich die Vollmacht, im ganzen Fürstenthume Nachforschungen abhalten und Jeden, der möglicherweise der Thäter oder Hehler sein könnte, behufs Erlangung eines Geständntffes torquiren zu lassen, und der Markgraf dachte niedrig genug, um diesen Preis die Möglichkeit, sein Eigenthum zurückzuerlangen, zu erkaufen; — die Gesundheit, die Ehre, das Leben eines Jeden seiner Unterthanen in die Hand eines Mannes zu legen, der für sein eigenes zittern mußte." „Markgraf Friedrich Wilhelm hat den Ruf eines harten, erbarmungslosen Menschen; aber einer so unerhörten Handlungsweise hatte ich ihn doch nicht für fähig gehalten", schaltete Perez Markbreiter unwillkürlich ein. j „Dem Stadtvogte war es nicht darum zu tfjmrf den Thäter zu entdecken, sondern so rasch als möglich dem Markgrafen von einem Menschen berichten zu können, welcher der Qual der Tortur erliegend, sich als solcher bekannt hatte." „In Ansbach müssen entsetzliche Zustände herrschen!" meinte Marktbreiter seufzend. „Nicht nur in Ansbach," sprach Wertheimer, „auch in anderen kleinen Staaten herrscht statt des Rechtes brutale Willkühr." „Der Stadtvogt hatte bei dem Fürther Goldschmidt Zodok Ehrenstamm einige Edelsteine jener Gattung gefunden, aus welchen das von dem Markgrafen vermißte Schmuckstück bestanden, und hatte daraufhin Ehrenstamm sofort in Ketten zum Verhör nach Ansbach bringen lassen. Die zu Tode erschreckte Frau des streng redlichen und überaus frommen Reb Zodok war händeringend zu meinem Vater, der damals schon Ober-Rabbiner der Fürther Judengemeinde war, geeilt und hatte um seinen Rath, um seinen Beistand gebeten. Mein Vater beruhigte sie, er glaubte, daß ihrem Gatten nicht die geringste Gefahr drohe, daß die Polizei in ihrem Uebereifer einen Unschuldigen verhaftet, daß dieser aber vor den ordentlichen Richter gestellt werden müsse und es ihm leicht fallen würde, den rechtmäßigen Besitz der verdächtigenden Steine nachzuweisen. Zum Uebeiflusse wolle er, da Onkel Elkan damals gerade im Aufträge des Markgrafen nach Berlin gereist war, um dort für ihn eine Anleihe zu negoeieren, sofort nach Ansbach gehen, um dort dem Gange der Untersuchung zu folgen, die, wie er hoffte, durch Enthaftung Ehrenstamm's rasch beendet werden würde. In der markgräflichen Residenz angelangt, fand er die Sachlage weit ungünstiger als er erwartet hatte. Dem Gerichte, an das er sich wandte, waren die Akten nicht eingeliefert worden. Brandlin hatte dem Markgrafen erklärt: wenn ihm dieser die Verantwortlichkeit für die Auffindung des Verbrechers aufbürde, müsse er ihm auch ausschließlich die Durchführung der Untersuchung überlassen und der Markgraf war darauf eingegangen. Meinem Vater erschien, wenn er einen edlen Zweck erreichen wollte, kein Opfer zu groß. Er benützte die Beamtenbestechlichkeit, die Onkel Elkan trotz seines Einflusses und guten Willens nicht zu beseitigen vermocht hatte, ausnahmsweise zum Guten und erfuhr durch große Geschenke an die Unterbeamten, daß der Stadtvogt, um rasch das sehnlichst erwartete Geständntß von Ehrenstamm zu erbringen, den armen Gefangenen am nächsten Tage mit Hintansetzung aller gesetzlichen Vorschriften der Folterung unterziehen und bis zu jener des höchsten Grades Vorgehen wolle. Mein Vater meldete sich sofort im Schlosse zur Audienz beim Landesherrn.