Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 89 (10.11.1892)
- Date
- 1892-11-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1686 richts Cleve nachgesagt, daß es eine im Buschhoff- Prozeß betheiltgte Zeugin als Angeklagte gleichsam als Folge der gegen Buschhoff gemachten Aussagen besonders hart bestraft habe. Wegen dieser Artikel hatten sich der erste Staatsanwalt Baumgardt, Landgerichtsrath Brixins und die Mitglieder jenes Richterkollegiums beleidigt gefühlt und Strafantrag gestellt. Bet der ersten Verhandlung im September trat der Angeklagte mit einer ganzen Reihe von Beweisanträgen hervor; der Gerichtshof beschloß jedoch, als Zeugen zur Sache nur den ersten Staatsanwalt Baumgardt, Landgerichtsrath Brixtus und den Gärtner Mölders zu laden, der bekanntlich die den Buschhoff belastendste Aussage von dem Hineinziehen des ermordet aufgefundenen Kindes in das Buschhoff'sche Haus gemacht hat. Den Vorsitz in heutiger Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Rudorff, als Beisitzer fungirten die Assessoren Oppenhoff und Salomon, sowie Landgerichtsrath Hafenklever und Amtsrichter Dr. Reinhold; Staatsanwalt war Herr Dr. Appelius, Vertheidiger war Herr Rechtsanwalt Retchmann. Vor Eintritt in die Verhandlung lehnte der Vertheidiger im Namen seines Clienten den Assessor Salomon (Jude) als Richter wegen Befangenheit ab; der Gerichtshof beließ es jedoch nach kurzer Berathung bei der Zusammensetzung des Richterkollegiums, nachdem Assessor Salomon die Erklärung abgegeben, daß er sich nicht als befangen zur Sache erachte. Es erfolgte die Verlesung der tnkriminirten Artikel, in denen u. A. von einer „überstürzten Freilassung Buschhoffs" die Rede ist und dann weiter heißt: „Es bricht sich immer mehr die Ueberzeugung Bahn, daß es sich dabei lediglich um eine geschickte Ausflucht der dabei betheiligten amtlichen Kreise handelt." Der Angeklagte erklärte bei seiner längeren Vernehmung, daß er den ersten Artikel aus der in Leipzig erscheinenden „Reuen deutschen Zeitung" wörtlich entnommen und den andern aus der „Kreuz-Zeitung", der „Germania" und der „Reuen deutschen Zeitung" zusammengestellt habe, und suchte den Beweis der Wahrheit für seine Behauptungen anzutreten. Der als Zeuge vernommene Erste Staatsanwalt Baumgardt bestritt die Richtigkeit sämmtlicher in den inkriminirten Artikeln gegen ihn erhobenen Beschuldigungen. Die ganze Untersuchung sei in durchaus ordnungsgemäßer und pflichtgetreuer Weise gefühlt worden. Er selbst sei zur rechten Zeit nach Xanten gekommen und habe sich dort so lange als nothwendig aufgehalten; den Vorwurf der Oberflächlichkeit weise er entschieden zurück. Wenn die Rtederrheinische Volkszeitung in Crefeld von ihm schon am 25. Juli die Aussetzung einer Belohnung für die Entdeckung des Mörders verlangt habe, so antworte er, daß jene Zeitung von ihm gar nichts zu verlangen hatte und daß diese Angelegenheit in dasIjReffort des Regierungspräsidenten gehörte. Im Uebrtgen sei es eine Gemeinheit, Niederträchtigkeit, seine, des Zeugen, Frau mit in jene Artikel htneinzuztehen. Die Behauptung, daß er Zeugen barsch behandelt habe, sei unwahr. Richtig sei, daß die Verhaftung Buschhoffs erst nach dem Erscheinen des Kriminalkommissars Wolfs erfolgt sei, allein auch das erkläre sich ganz natürlich; vorher habe es sich nur um ein Ermittlungsverfahren gehandelt, in dem die gegen Buschhoff vorliegenden Momente nicht als genügend zu einer Verhaftung erschienen, während die Wolff'- schen Ermittelungen Thatsachen brachten, die eine Verhaftung rechtfertigten, wie auch später wieder die Haftentlassung sich rechtfertigte, als sich die Wolff'schen Annahmen nicht als stichhaltig erwiesen. Von welch' falschen Voraussetzungen die incriminirten Artikel u. A. ausgingen, zeige z. B. die Annahme, daß er, Zeuge, über Buschhoffs Haftentlassung zu bestimmen gehabt habe, während das bekanntlich Sache des Gerichtshofes sei. Bezüglich des blutigen Sackes, der zur Belastung Buschhoffs in der Hauptverhandlung eine gewisse Rolle gespielt hat, in der Voruntersuchung aber nicht beachtet sein soll, erklärte Zeuge, daß er sich auch hierin nichts vorzuwerfen habe. Ueberhaupt wies Zeuge alle gegen ihn erhobenen Beschuldigungen sehr energisch und zum Theil mit einer gewissen Erregung zurück. — Auch Zeuge Landgerichtsrath Brixtus betonte, daß er durchaus pflichtgetreu und ganz und gar unbeeinflußt durch das verwandtschaftliche Verhältniß zu Buschhoffs Vertheidiger die Untersuchung geführt habe. — Zeuge Mölders bekundete, daß der Erste Staatsanwalt Baumgardt vor seiner ersten Vernehmung zu ihm gesagt habe: „Was haben Sie für einen rothen Kopf, es scheint mir, als ob Sie mir Lügen erzählen wollen." Bei einer späteren Vernehmung habe der Erste Staatsanwalt zu ihm gesagt: „ob er seine Aussagen nicht zurücknehmen wolle, noch sei es Zeit." Erstere Aeußerung bestreitet der Erste Staatsanwalt, letztere habe er gemacht, um die Wahrheit zu ermitteln. — Herr Staatsanwalt Dr. Appelius betonte, daß von den Behauptungen des Angeklagten nichts erwiesen sei, daß aber der schwere Borwurf der Parteilichkeit und Pflichtverletzung strenge Sühne erheische; er beantrage 6 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger bat, die Sache denn doch etwas milder anzusehen; schließlich handle es sich nur um eine berechtigte Kritik, die vielleicht etwas scharf gewesen. — Der Gerichtshof erachtete den Angeklagten für schuldig im vollen Umfange der Anklage und verurtheilte ihn zu 3 Monaten Gefängniß - auch wurde auf Publikationsbefugntß in der „Kölnischen Zeitung" erkannt.