Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 89 (10.11.1892)
- Date
- 1892-11-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1685 Quellen getreu wtedergegeben. Die meisten „Ritualmorde"desOsservatoresind einfach erfunden; viermal wird derselbe Fall doppelt gezählt. Die Redaction dieses edlen Organs scheint die Lügenfabrtkation mit Dampf betrieben zu haben, und mit der Bosheit steht eine patentwürdige Dummheit im Bunde. Das 18. Kapitel ist für die Judenfeinde, welche von der Lüge leben, umsonst geschrieben, und im 19. Kapitel, welches „Der Widerspruch frommer Juden und Christen gegen dieBlutbeschuldigung" überschrieben ist, bringt Prof. Strack auch den strikten Beweis, daß der Kanonikus Veith am 28. Mai 1840 wirklich jenen Eid gegen die Blutlüge in der Kirche geleistet hat. Sein eigener Bruder, der Universitätsprofefsor Dr. med. Joh. Beith bestätigt es am 17. Juni[ 1882 in einem notariell beglaubigten Schreiben an die Wiener Kultusgemeinde. Das Schreiben lautet: „Aus die Aufforderung des Herrn L. A. Frankl erkläre ich, daß der in dem illustrirten Extrablatt vom 5. Juni 1882 enthaltene Aufsatz über eine von meinem sel. Bruder Kanonicus Joh. Emanuel Veith am Schluffe einer Predigt abgegebene Aeußerung über die vollkommene Unwahrheit der Sage"von dem jüdischen Gebrauche beim Pafsahfest das Blut eines christlichen Kindes zu gebrauchen, nach meiner Erinnerung von meinem sel. Bruder wirklich abgegeben worden ist." Dieser Brief lag Strack im Originale vor. In jenem Eide nannte Beith mit dem Kruzifix in der Hand die Blutbeschuldigung eine „hämische, gotteslästerliche Verleumdung." Die anderen 18 Kapitel behandeln mit der bekannten Gründlichkeit Stracks das ganze Material des Blutaberglaubens bei allen Völker in klarer Uebersicht und Eintheilung, sowie mit eingehender Quellenangabe. Das Buch ist eine That. Das Herz blutet, daß die Literatur über jene Anschuldigung noch nicht abgeschlossen ist, gleichwohl müssen wir weiter ringen gegen die Lüge, bis der Morgen tagt. Es genügt nicht, das Buch oder seinen Verfasser zu preisen, das Buch muß gekauft und in alle gebildeten jüdischen und christlichen Kreisen getragen werden. Das ist Ehrenpflicht gegen die Wahrheit, Ehrenpflicht gegen den Mann, welcher sie zu verkünden in einer Welt von Feinden gewagt hat. Diese That soll dem selbstlosen Manne unvergessen bleiben l Mögen die Geister der Finsterniß heut noch ihr Unwesen treiben -- schon bricht sich langsam die Sonne Bahn. Lilit findet Kämpfer, und es wird Tag. Zeitungsnachrichten und Correfpoudeuzen. Deutschland. AnS Starkenburg. Den so gern erhobenen Einwand, die Juden trieben keine Landwirthschaft, wollen wir, schreibt der „Stadt- und Landbote", etwas entkräften helfen. Wir kennen in unserer Provinz eine Gemeinde, worin die Juden so stark vertreten sind, daß sie sogar eine eigene Schule mit zwei Lehrern besitzen. In dieser Gemeinde treiben die Juden schon seit mehr als 50 Jahren fleißig Ackerbau. Nicht drei jüdische Bürger betreiben daselbst ausschließlich Handelsgeschäfte. Und sollte bet dem einen oder andern Vieh- oder Getretdehandel das Hauptgewerbe bilden, so treibt derselbe doch immer noch nebenbei etwas Landwirthschaft. Berlin. Die „Kreuzzeitung" brachte in Nr. 517 einen Aufsatz des Herrn v. Diest-Daber, in welchem behauptet wurde, Prof. Felix Dahn habe tu einem Vortrage, den er am 14. Oktober im Allgemeinen Deutschen Verein zu Berlin gehalten, gesagt: „Der Schnitt muß einmal gemacht werden, der deutsches von jüdischem Wesen trennt. Das würde nicht ohne viel Lärm und Geschrei vor sich gehen; die Genesung aber würde dann schon kommen. Vorher kommt sie aber nicht!" Herr Professor Felix Dahn schreibt hierzu: „Es ist vollständig unwahr, daß ich in jenem Vortrag — er wird nach der stenographischen Aufzeichnung unverändert gedruckt — oder irgendwann sonst dies oder Aehnliches gesagt habe. Die „Kreuzzeitung" ist auf Grund des §. 11 des Preßgesetzes zur Berichtigung aufgefordert. Der „Kreuzzeitung" ist also wieder einmal eine Fälschung nachgewiesen. Elberfeld, 4. Nov. Eine Anklage gegen den Redakteur der hier erscheinenden deutsch-sozialen (judophoben) Wochenschrift „Rheinische Wacht", Gerhard ten Winkel, die im September d.I. bereits einmal zur Verhandlung anstand, kam heute vor der Strafkammer zum Abschluß. Die Sache steht im engsten Zusammenhang mit dem „Buschhoff- Prozeß." Im Januar und Februar d. I., also lange vor der Verhandlung jenes Sensationsprozesses, erschienen in dem genannten Wochenblatte zwei Artikel, die sich mit der gegen Buschhoff geführten Untersuchung, mit seiner Verhaftung und Haftentlassung, mit dem Zeugenverhör, der Ortsbesichtiguug und anderen zahlreichen Einzelheiten beschäftigten. In diesen Artikeln waren namentlich die Thätigkeit des Ersten Staatsanwalts Baumgardt zu Cleve und des Landgertchtsraths Brixius daselbst in Bezug auf die Voruntersuchung gegen Buschhoff einer zum Theil recht scharfen Kritik unterzogen, und es war in mehr oder minder klaren Worten Beiden der Vorwurf gemacht, daß sie ihres Amtes in der Angelegenheit nicht in wünschenswerter und pflichtgemäßer Weise gewaltet hätten. Außerdem war dem Richterkollegium des Landge-