Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 87 (3.11.1892)
- Date
- 1892-11-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1648 Böckel schleudert von dem benachbarten Marburg her die Brandfackel des Klaffen- und Raffenhaffes in das Land und der gesammte Beamten- Organismus drohte von der antisemitischen Pest ergriffen zu werden. Deßhalb ist schon im vorigen Jahre an die Beamten die Mahnung ergangen, sich von dem Antisemitismus fernzuhalten; aber diese Mahnung hat nichts gefruchtet, weil sie nicht scharf und kategorisch genug war und weil erfohrungsmäßig dem Antisemitismus gegenüber nur eine Sprache wirksam ist, deren Sätze wie Knutenhiebe einschlagen. Jetzt wird von der Regierung in Darmstadt nachgeholt, was sie im vorigen Jahre sich zu thun noch übrig gelassen hatte. Sie will von ihren Beamten nicht mißverstanden sein, darum verwahrt sie sich dagegen, als ob sie im vorigen Jahre, indem sie den sittlich höher stehenden Theil der israelitischen Bevölkerung von dem weniger hochstehenden Theile unterschied, gemeint hätte, daß die Verfolgung und Beeinträchtigung des letzteren in seinen gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechten geduldet werden könnte. Solcher nichtswürdiger rabulistischer Folgerungen ist allerdings nur der Antisemitismus fähig, und er hat sie nicht unterlassen; aber auch aus diesem Schlupfwinkel treibt der Erlaß der hessischen Regierung ihn unbarmherzig hinaus. Man darf sich darüber nicht täuschen, daß dies nothwendig ist. Auch anderwärts ist der mittlere und untere Beamtenstand von der antisemitischen Seuche angesteckt, aber die hessische Regierung will nicht, daß die Autorität des Staates schmählich von dessen Dienern mißbraucht werde und daß in ihrem Schatten ein Beamtenthum gedeihe, welches, Verfassung und Gesetz mißachtend, der konfessionellen Verfolgung und dem Klassenhasse seine Dienste leiht. Man hat leider noch nicht gehört, daß anderwärts eine gleiche Auffassung von dem Staate und von dem Rechte aller feiner Bürger an ihn den Beamten eingeschärft worden wäre; aber vielleicht beginnt man sich ein wenig im Reiche zu schämen, daß man sich von unserer weisen Regierung in diesem Punkte hat zuvorkommen lassen. Die Urheber des sogenannten Augsburgffchen Bekenntnisses, dem Herr Stöcker als protestantischer Priester ergeben ist, haben einst in Anbetracht der veränderten Zeit sich zur Feststellung der „Varlata« entschlossen; auch Herr Stöcker hat sein antisemitisches Bekenntniß einer Revision unterzogen, aus welcher es als „Variata“ hervorgegangen ist. Wenn dies als erstes Symptom eines Niederganges der antisemitischen Bewegung erachtet werden darf, so ist andererseits von dem Erlasse der hessischen Regierung zu hoffen, daß derselbe überfeine unmittelbare Wirkung hinaus dem Antisemitismus einen empfindlichen Stoß versetzen wird. Denn man kann sich schwer vorstellen, daß beispielsweise die preußischen Conservativen, welche bekanntlich ihr Parteiprogramm mit Bezug aus die Judenfrage reoidiren wollen, sich der Thatsache völlig entziehen werden, daß eine deutsche Regierung den Antisemitismus öffentlich auf das schärfste verdammt hat. Eine Regierung noch dazu, die im Namen eines Abkömmlings jenes Philipp's des Großmüthigen spricht, welcher unter allen deutschen Fürsten das stärkste Stück Arbeit zum Siege der Reformation geleistet hat. Gerade das, was die preußischen Conservativen in ihr Regierungsprogramm hineinrevidiren wollen, weist die hessische Regierung weit von sich fort, sie verbietet ihren Beamten, sich an Bestrebungen zu betheiligen, welche darauf gerichtet sind, die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechte eines Theiles ihrer Bürger zu beeinträchtigen. Da gibt es kein mißbrauchtes Schlagwort vom „Praktischen Chriftenthum", keine subtile Unterscheidung von deutsch-social und christlich-social, denn man kann, sagt der hessische Erlaß, rein und ohne Nebenabsichten die Erhaltung und Hebung deutschen Lebens und christlicher Sitte anftreben, ohne daß man deßhalb, wie es die Antisemiten thun, Haß und Bosheit zu erregen und die Rechte von Mitbürgern anzutasten braucht. So ist in jedenr Hinblick der hessische Erlaß eine Ermuthigung im Kampfe gegen die Schmach des Antisemitismus und gegen dessen niederträchtige Zwecke. In einer berühmten Schrift Rudolph v. Jhering's findet sich ein schönes Wort; es lautet: „Der Kampf um das Recht ist die Poesie des Charakters." Weder Recht, noch Poesie, noch Charakter wird Jemand bei dem Antisemitismus suchen; aber wo der Kampf ums Recht im Namen aller großen Güter der Civilisatton geführt wird, im Namen der Humanität, der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bildung, da bewährt er sich als die Ueberlegenheit des Charakters über die Charakterlosigkeit, der Bildung über die Rohheit, der Gesittung über die Schlechtigkeit. Alle bösen Jnstincte unseres Zeitalters vereinigen sich in dem Antisemitismus, alle guten Genien fordern, daß er ausgerottet werde, '-i urfojw 'n na onpya n^u '2 nnnte6. O, möchten wir den von der Seuche Befallenen nicht als Spötter erscheinen, vty h rfrona damit der Herr sich ihrer erbarmet Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzen. Deutschland. Berlin, 30. Oktober. Das Organ des Stöcker schreibt heute in heller Wuth wörtlich: „Niedriger hängen wollen wir nachstehende Aeußerungen des Herrn Dr. Erwin Bauer, die wir in einem Ver-