Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 86 (31.10.1892)
- Date
- 1892-10-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1633 Beim Schmelzen einer verdächtigen Butter würde eine einigermaßen empfindliche Nase auch den etgenthümlichen Geruch der Margarine herauskennen. Der Sachverständige fügte hinzu, daß die Verfälschungen von Butter in erschreckender Weise zunähmen. Nach einer kürzlich angestellten umfangreichen Untersuchung müsse etwa ein Drittel aller Butter verfälscht sein. Ein anderes Mittel sei, daß man die Butter den Mäusen vorwerfe, diese ließen nämlich mit Margarine verfälschte Butter unberührt, während sie echte Butter mit Vorliebe fressen. (Uns scheinen alle diese Mittel höchst unzuverlässig. Red.) Von anderer Seite schreibt man uns hierüber- Wir haben hier wieder einen Nahrungsmittelprozeß erlebt, der den Leitern der frommen Gemeinden recht viel zu denken geben müßte. Eine sehr achtbare nicht jüdische Firma wurde wegen Verkauf von Margarine mit einer Geldstrafe belegt. Das wäre allerdings nichts Seltenes und gehören derartige Sühnegelder zu den ziemlich regelmäßigen Einnahmen unserer Justizbehörden. Aber der Fall verdient dennoch näher beachtet zu werden. Der verurtheilte Kaufmann hatte nämlich den Nachweis geführt, daß er bei seinem Lieferanten nur Naturbutter bestellt habe, der Lieferant hatte wieder seinerseits die Gutspächter als Zeugen citirt, daß er seinen Bedarf nur aus Molkereien gedeckt habe. Auch das Personal der Firma war zur Stelle, um zu bekunden, daß seit Jahren ausschließlich Naturbutter vertrieben werde. Aber das letzte Wort hatte der gerichtliche Chemiker zu sprechen, und dieser erkannte die Waare als gefälschte. Es wurde demnach constatirt, daß die famose Margarine ohne Wissen des Firmeninhabers den Weg in die Verkaufsräume gefunden habe, daß demnach der Bezug aus Molkereien keine hinreichende Garantie biete. Es wäre demnach Pflicht der frommen Gemeinden aus diesem Vorgänge die erforderlichen Lehren zu ziehen und danach zu handeln. Die Kaschrus-Kommissionen erstrecken ihre Mühewaltung nur auf den Fleischverkauf und die Mazzothbereitung. Das genügte bis zur Einführung der Margarine. Das Staatsgesetz, das den Fälscher mit Geld- oder im Wiederholungsfälle mit Gefängntßstrafe belegt, bot allerdings einige Sicherheit, jedoch wie aus erwähnten Vorgängen ersichtlich, ist dasselbe keine genügende Schutzmaßregel. Die hiesigen strengreligtösen Hausfrauen decken ihren Bedarf an Butter von jedem ihnen als fromm scheinenden Verkäufer, dieser wieder glaubt seine volle Pflicht zu erfüllen, wenn er seine Maaren auS Meiereien bezieht, dieser Zustand kann für die Dauer nicht bleiben. — Der Maschgiach der Gemeinde muß auch diesem unentbehrlichen Ernährungsmittel seine volle Aufmerksamkeit zu wenden und die strengreligiösen Gemeinderabbiner auch einmal den Fabrikattonsort aufsuchen. — Ihr Correspondent hat keinerlei Beziehungen zu den competenten Behörden, derselbe kann hier nur den Mißstand rügen und muß es den maßgebenden Faktoren überlassen hier energisch einzugretfen. Mit dem großen prangenden Schilde, worauf die Worte „Referenzen 2c. 2c. . . ." besonders hervorragen, ist der Sache wenig gedient. Doch über das Mißverständniß, welches dieser Begriff hervorruft, wollen wir in einem zweiten Artikel sprechen. Heute soll die Beseitigung des einen Uebelstandes angeregt und die Hoffnung ausgesprochen werden, daß es nur dieses bloßen Hinweises bedarf, um dieGemeindeleitung zu einer schleunigen Remedur zu veranlassen. Berlin, 26. Oetober. Was Sie in Ihrem jüngsten Artikel - „Die letzte „That" des Dr. Wassermann" befürchteten, daß nämlich die Antisemiten über das Urtheil des Herrn Rabbiners und den hierdurch erfolgten Freispruch des Ulmer Gerichtes jubeln werden, hat sich leider erfüllt. So schreibt die „Staatsbürger-Zeitung": Ein hochinteressanter Prozeß hat sich dieser Tage vor dem Ulmer Schwurgericht abgespielt, der um so bedeutungsvoller ist, als daraus hervorgeht, daß der gesunde Sinn des deutschen Volkes sich denn doch nicht jederzeit bereit finden läßt, das Judenthum in seiner Ueberhebung und Empfindlichkeit zu unterstützen, und die deutschen Männer, die den patriotischen Kampf gegen die jüdischen Schäden ausgenommen haben, zu Boden zu schmettern. Hier ist Juda einmal gescheitert und es wird ihm das hoffentlich eine Lehre sein, zu erkennen, wie man im deutschen Volke denkt, wenn es überhaupt für Lehren zugänglich ist." Dann folgt der natürlich parteiisch gefärbte Bericht der „Ulmer Schnellpost". Es genügt eben nicht, wenn das Gericht Talmud k e n n e r als Experten aufstellt, dieselben müssen dabet auch dem Talmud ganz unparteiisch gegenüberstehen und dürfen keine Talmudhaffer sein. Freiburg i. B., 23. Oct. Herr und Frau David Levy-Mag er, früher Besitzer des Hotel Levy in Badenweiler, jetzt Privatier in Freiburg i. B. feierten im Kreise ihrer Kinder, Enkel und zahlreicher Freunde das seltene Fest der goldenen Hochzeit. Schon in aller Früh erschienen die Gratulanten und mitunter mit kostbaren Geschenken. Der Synagogen - Ausschuß in eorxor« brachte die Glückwünsche der Gemeinde dar. Hierauf ergriff Herr Rabb. Dr. Levin das Wort und überreichte die von Seiner Königl. Hoheit dem Großherzog