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Der Israelit · 1892-10-24 · Heft 84 (24.10.1892) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 84 (24.10.1892)
Date
1892-10-24
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1588 weder diese Schlachtmethode, „die nun einmal vielfach Anstoß errege", dem Frieden zu lieb aufzugeben, oder so zu modifiziren, daß die Thiere zuerst durch einen Schlag oder Stich betäubt und daun erst geschachtet werden. Denn das wäre (abgesehen von einer andern Frage, die später noch berührt werden wird) gerade ebenso unzulässig, wie das Schlachten nach der bei den Christen gebräuchlichen Methode überhaupt. Das ist eben das Eigeuthümliche der religiösen Vorschriften, daß sie für die Glaubenden unbedingt verbindlich sind und nicht blos Ansichten enthalten, die man sich selbst beliebig zurechtmachen und nach dem jeweiligen „Zug der Zeit" cinrichten kann. Eine solche latitudinarische Religion ist überhaupt nur möglich, wenn sie eine bloße Formsache ist, deren Grundlage philosophischer Atheismus ist. Das ist aber bei den Juden größtentheils nicht der Fall, und sie danken wahrscheinlich ihre Erhaltung, während so viele Völker schon neben ihnen spurlos verschwunden sind, dieser mustergültigen Treue, mit welcher sie die Vorschriften ihrer Religion in allen Jahrhunderten des Elends und des Druckes festgehalten haben.') Es folgt nun die Bemerkung, daß das Schächten trotz seiner religiösen Seite staatlich nicht zu dulden wäre, wenn es gegen die Sittlichkeit verstoße, d. h. wenn cs eine Thierquälerei ist. Daß dies nicht der Fall ist, wird durch den Hinweis auf die Autoritäten eingehend nachgewiesen, welche sich einmülhig zu Gunsten des Schächteus aussprechen. „Die Bedenken endlich", fährt dann der Verf. fort, „welche über die längeren Vorbereitungen zum Schächten und die dadurch erregte Todesfurcht der Thiere geäußert worden sind, wobei die Minuten und Sekunden von Experten abgezählt werden, welche zu dem Niederlegen und Halsstrecken gebraucht werden, erscheinen doch ein wenig sentimental in einer Zeit, wo das Kopfabschneiden in der Schweiz wieder an Menschen begonnen hat und weit längere Zeit, als das Schächten beansprucht, abgesehen davon, daß diesen menschlichen Wesen ihr Schicksal bekannt ist und noch zum völligen Ueberfluß vor dem Akte selbst, (mitunter sogar in zwei Sprachen, wie jüngst in Luzern) vorgelesen wird. Es ist nunmehr kaum mehr zulässig, das Schächten vor dem Richterstuhl der „Humanität" zu verklagen, so lange Menschen, die zwar Verbrecher, aber dessenungeachtet doch noch längst keine Thiere sind, in einer ganz ähnlichen Weise, nur bei vollstem Bewußtsein, ohne jede vorangegangene Betäubung, und unter ganz gleichen, nur weit länger dauernden Vorbcreitungshandlungen abgeschlachtet werden dürfen." 3) Der Rabbi Akiba, welcher, wenn wir nicht irren, zur Zeit Kaiser Hadrian's und des letzten Ansstandes der Inden unter Bar-Chochba lebte, antwortete einem Glanbensgenossen, der ihn zur klugen Nachgiebigkeit während der Verfolgung ermahnte, mit der folgenden Thierfabel: Der Fuchs sah am Strande eines Sees, wie die Fische ängstlich vor den Nachstellungen des Menschen sich von einem Ort an den andern flüchteten und rief ihnen zn, kommt doch hier heraus zu mir. Sie aber antworteten, wenn wir in unserem eigenen Lebenselemente nicht sicher sind, wie viel weniger sind wir es, wenn wir das- , selbe verlassen. j Hieran reiht sich dann der Hinweis auf den Umstand, daß die Thierschutzvereine selbst nicht in der Frage einig sind, daß z. B. die Thierschutz- Vereine St. Gallen und Genf sich der ganzen Agitation fern gehalten haben und ihr sogar ostentativ entgegen getreten sind und schließt Verf. daran folgende Bemerkung : „Die Nothwendigkeit eines Schutzes der Thiere (dem wir wohl Alle an sich sehr geneigt sein würden) gegen die Schlachtmethode der Juden darf somit als nicht erwiesen angesehen, und die Thierschutzvereine dürfen darauf verwiesen werden, zuerst bei der Jagd anzufangen und sodann noch bei vielem anderem weit stärkerem Mißbrauch hülfsbedürftiger Geschöpfe, der nicht blos eine einzige kleine und aus andern Gründen oft verfolgte Neligionsgenossenschaft trifft, wobei der Verdacht anderweitiger Hintergedanken nicht zu vermeiden wäre. Am Eigcnthümlichsten müßte es sich ausnehmen, wenn durch die Initiative, als erster Versuch dieses Volksrechts, ein Juden - Verfolgungsgesetz in unsere Verfassung kommen und die Schweiz als der einzige Staat der Welt erscheinen sollte, in welchem den Juden die ungehinderte Ausübung ihrer Religionsvorschriften untersagt wäre. Wir müssen uns hüten, namentlich in einem Moment, wo wir der Einigkeit nach außen auf das Dringendste bedürfen, einen, wenn auch noch so kleinen, Theil der Bevölkerung ohne Nothwendigkeit in seinen religiösen Gefühlen zu verletzen. Außer den Thierfreunden, die vielfach Uber die physiologischen Thatsachen, die ihrem Wunsche zu Grunde liegen, irrig berichtet sind, bestehen die Gegner des Schächteus noch aus zwei andern Klassen von Leuten: 1. Den Freunden einer absoluten Gleichheit. Diese treten gegen die Inden schon im alten Testamente auf, indem sie sagen: „Es gibt ein Volk zerstreut und vertheilt unter alle Länder, dessen Gesetz anders ist, als das Gesetz aller andern Völker; sie handeln nicht nach des Königs Gesetzen, und es ist nicht zu leiden, sie so gewähren zu lassen/") Aus ganz dem gleichen Rechtsgrunde verbot die erste französische Republik zuerst den katholischen und später jeden christlichen Kult, auf Grund der Gleichheit nämlich, indem, wie der Volksrepräsentant Lequiuio in der Charente inferieure darüber sehr bezeichnend sagte, es nicht zu leiden sei, daß einzelne besondere „preteickious ideales“ hätten. „Afin que la liberte des cultes exist,e dans tonte sa plenitude, il est defendu ä qui que ce soit de precher ou d’eerire pour favoriser quelque culte ou opinion religieuse. Tout komme, qui s’avise de precher quelque maxime religieuse, viole l'egalite sociale, qui ne permet qu’un iudividu puisse elever publiquement ses pretentions ideales au-dessus de celle de son voisin.“ Zu diesen philosophischen Gleichmachern, denen jede Verschiedenheit zuwider ist, gehören bei uns, außer den Thiersreunden, alle loyalen Gegner des Schächteus. 2. Die andere Klasse sind die Feinde der Juden überhaupt, entweder aus Nachahmung des Antisemitismus, der auch bei uns Anhänger findet, meistentheils aber deßhalb, weil ihnen die Juden wegen ihres sonstigen 4) Buch Esther III, 8.

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