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Der Israelit · 1892-10-24 · Heft 84 (24.10.1892) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 84 (24.10.1892)
Date
1892-10-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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\ xxxm. Jahrgang. M 84. Der Israelit. Ein Hentrat-Hrgan für das orthodore Iudenlhum. Begründet von Dr. Lehma«» in Mainz. Montag, den 24 Oktober 5653 (1892). SW Neu eingetretene Abonnenten erhalten auf Verlangen die seither erschienenen Kapitel der Erzählung „Fürste «gurr st" in Buchform sowie den Taschen-Kaleuder des „Israelit" gratis und franko nachgeliefert. Expedition des „Israelit". Leitender Artikel Z»er gegenwärtige Stand der Schächtangelegenheit in der Schweiz. Bern, im October. Ihre Anfrage über den augenblicklichen Stand der Schweizerischen Schächtfrage trifft erfreulicher Weise mit der heute erfolgten Ausgabe des „P olittschenJahrbuchsderSchweizerischen Eid gen offenschaftvon 1892 vonProfessor D r. C. Hilty zusammen, welches den Gegenstand an verschiedenen Stellen mit einer so erschöpfenden Gründlichkeit, interessanter, warmer und überzeugender Darstellung behandelt, daß ich Ihrem Wunsche nicht besser als durch einige Auszüge aus diesem Buche entsprechen kann. * „Unter den Angelegenheiten" heißt es daselbst, „die möglicherweise in der nächsten Zeit auf dem Wege der Initiative dem schweizerischen Volke zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, befindet sich eine Frage, die ihrer verwickelten Natur wegen einer besonderen Erläuterung bedarf. Es ist dies die sogenannte Schächtfrage der Juden, in welcher theils Mißverständnis der Sache, theils auch allerlei Nebengedanken nnd Nebenabsichten eine nicht ganz unerhebliche Rolle spielen." Es folgt dann das Ihren Lesern bekannte Thatsächliche, wie in einzelnen Kantonen das Schächten verboten, dann durch den Bundesrath das Verbot ausgehoben wurde, welche Aushebung der Ständerath und Nationalrath nachträglich genehmigten. Es ist von ganz besonderem Interesse gerade die Darstellung solcher allbekannten Vorgänge in dem Politischen Jahrbuch nachzulesen, weil sich hier die Virtuosität des Verfassers zeigt, auch ganz alltäglichen Vorkommnissen, von welchen man glaubt, daß sich über dieselbe absolut nichts Neues sagen lasse, eine ganz überraschende Fülle intereffanter, neuer Gesichtspunkte abzugewinnen. Wir müssen jedoch den Leser hierfür auf das Buch selbst verweisen, um diesen Bericht nicht allzusehr auszudehnen: „Seither verlautete, die Thierschutzvereine der Schweiz wollten eine Agitation für die Aufstellung eines bezüglichen Verfassungsartikels provoziren, welche eine sachbezügliche Broschüre schon vor dem Rekursentscheid mit den Schlußworten angekündigt hatte: „Flectere si nequeo Superos, Acheronta movebo.“ *) „Daß das Schächten zu den jüdischen Religionsvorschriften gehört, so gut wie etwa die Messe und das Fasten zu den katholischen, das würden wir nicht im Stande sein, plötzlich abzudekretiren, nachdem es mehrere tausend Jahre so ausgefaßt worden ist und dermalen von keiner einzigen jüdischen Gemeinde auf dem ganzen Erdenrund anders aufgefaßt wird, was die schweizerischen Rabbiner in einer feierlichen Erklärung vom Mai 1891, welche der schweizerischen Bundesversammlung eingereicht wurde, ausdrücklich behaupten." Wollte man das ferner noch bezweifeln, so könnte man jede Religion faktisch beseitigen, indem Andersgläubige erklären, was dazu als Wesentlichkeit gehört. *) Das müssen wir also den schweizerischen Rabbinern glauben, ebenso gut wir als eine von den sämmtlichen schweizerischen Bischöfen Unterzeichnete authentische Interpretation der römisch-katholischen Kirchenlehre als solche annehmen müßten, wenn wir überhaupt Glaubensfreiheit gestatten wollen. Damit fallen auch alle, zum Theil wohlmeinenden, Räthe hinweg, welche den Israeliten zumuthen, ent- >) Das heißt zu Deutsch: Wenn die Götter in dieser Sache nicht aus unsere Seite zu bringen sind, so muß die Holle dafür in Bewegung gesetzt werden. 2) Wir Protestanten z. B. glauben auch nicht, daß die päpstliche Kirchenregierung, das Meßopfer, die Verehrung der Jungfrau, der Eölibat der Priesterschaft, nothwenbig zum Christenthum sei; ja es liehen sich sogar hier unter den Katholiken selber dogmatische und historische Verschiedenheiten konstatiren, was unter den Juden in Bezug auf das Schächten nicht der Fall ist. Dessenungeachtet werden wir unS nicht anmaßen, das Alles, als „nicht wesentliche" Bestandtheile des Katholizismus, zu verbieten, wo wir die Macht dazu haben, sondern den Katholiken selber gestatten zu sagen, was sie als zu ihrer Religion gehörig betrachten. Das allein ist Glaubensfreiheit.

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