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Der Israelit · 1892-10-20 · Heft 83 (20.10.1892) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 83 (20.10.1892)
Date
1892-10-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1571 mitismus — daß derselbe meinem Manne und mir viel Herzleid verursacht, können Sie mir glauben. Alle diese beschränkten haß- und vorurtheilsvollen Gesinnungen rufen tiefe Empörung wach. — Empfangen Sie, geehrter Herr, den Ausdruck meiner vollen Sympathie und Werthschätzung. Ihre ergebene Bertha v. Suttner. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin. WiesichdieZeiten ändern. Das Reformjudenthum hat, wie sein bloßer Name lehrt, den Zweck das Judenthum und seine Satzungen zu reformiren d. h. dem wirklichen oder vermeintlichen Bedürfnisse jeder Zeit gemäß zu ändern. Ohne eine solche Aenderung der bestehenden Gesetze hat das Reformjudenthum keine Bedeutung, nicht einmal einen Sinn. Die Wortführer des Reformjudenthums haben daher sowohl einzelne für sich durch Wort und That, als auch in ihren Rabbinerversammlungen und Synoden jederzeit reformirt, geändert und jüdische Gesetze als antiguirt und aufgehoben erklärt. Das ist bet rabbtnischen Satzungen und bei ausdrücklichen biblischen Gesetzen schon Dutzendmale geschehen. Wir greifen aus der Fülle der hier vorliegenden Fälle einen ganz beliebigen heraus. Im 5. B. M., Cap. 25, B. 5—9 ist das Gesetz über die Schwagerehe und die Chalizahpflicht ausgesprochen. Daß die Chalizahpflicht biblisch ist, hat noch Niemand besiritten. Das hat die im Jahre 1870 in Augsburg tagende Synode nicht abgehalten, zu erklären: „Die Unterlassung der Chalizah ist kein Ehehinderniß für die Wie derv erhe ir athung der Wittwe." (Seite 155 der Protokolle der Augsburger Synode.) Herr Dr. Aub hat damals der Chalizah in einem längern Referat die Giltigkeit für unsere Zeit abgesprochen (ibiä. S. 128) Herr Dr. Vogelstein schließt sich dem an. Herr Dr. Grünebaum hat sogar bewiesen, daß die Chalizah heutzutage eine Sünde sei, und Herr Dr. Wechsler hat im Namen des Herrn Dr. Landau dies alles noch aus dem Talmud, aus Raschi und Ramban zu beweisen sich unterfangen. Herr Dr. Wiener hat den Akt sogar als unsittlich erklärt. — Das alles ist in den erwähnten Protokollen schwarz auf weiß nachzulesen. Noch mehr. Der hiesige Rabbiner Dr. Maybaum hat vor wenigen Jahren sich über diese biblische Satzung nicht nur mit Worten, sondern durch die That hinweg gesetzt und hat eine npipr getraut! Und nun bringt die von dem Gevatter und Taufpathen des Reformjudenthums Dr. Ludwig Philipp so n begründete „Allgemeine Zeitung des Judenthums" einen Bericht über den jüngsten Versöhnungstag in Berlin, in welchem sich folgendes Sprüchlein findet: „Seltsamer Weise hat auch das thörichte, „durch eine falsch aufgefaßte Zeitungsnotiz ent- „standene Gerücht, als hätte das Rabbinat oder „der Gemeindevorstand das Fasten für diesmal „aufgehoben, vielfach Glauben gefunden. Soweit „ist bereits die Unkenntniß der jüdischen Lehre „gediehen. Das Fasten am Versöhnungstag ist „eine biblische Vorschrift (4. B. M. 29, 7), und „kein Rabbinat und kein Vorstand der „Welt hat das Recht, davon zu dis- „p ensiren." Ist das nicht naiv? Braucht man' eine Zeitungsnotiz falsch, oder die hier gebrachten Antecedenzien nur richtig aufzufassen, um dafür Glauben zu finden, daß Rabbinat und Vorstand in Berlin auch zu einem solchen Schritt das Zeug haben? Und wenn kein Rabbinat oder Vorstand das Recht haben vom Fasten am Jom Kippur zu dispensiren, hat dann ein gewöhnlicher Arzt das Recht zn einem solchen Generaldispens? Und doch hat die Allg. Ztg. des Judenthums wenige Wochen vorher einen solchen Vorschlag gebracht. Damals wäre es am Platze gewesen, diesem Vorschläge gegenüber, das Ungesetzliche und Unmögliche eines solchen Ansinnens zu betonen. Aber das war zu einer Zeit, wo die Redaktion wohl selber noch nicht wußte, was es mit dem Fühler jener Zeitungsnotiz für eine Bewandtniß hat. Daß das Fasten am Jom Kippur ein biblisches Gebot ist, scheint die Allg. Ztg. d. Judenthums erst ganz kürzlich erfahren zu haben. In ihrer vorigen Nummer noch, findet sie es ergreifend, daß der Versöhnungstag auch ohne Fasten und Kasteiung seine sühnende Kraft habe, und erst jetzt nach dem Versöhnungstage ist das Fasten ein biblisches Gebot, an dem Niemand rütteln darf! Wie sich doch die Zeilen ändern! Geestemünde, im October. Wärmste Anerkennungverdient die menschenfreundliche Handlungsweise des Norddeutschen-Lloyd. Neun jüdisch-russische Familien sind durch denselben von Argentinien nach Deutschland zurückbefördert worden. Die Ausgewanderten konnten in dem ihnen als Wohnsitz angewiesenen Moses-Ville nicht nach ritueller Vorschrift leben und wollten darum dortselbst nicht bleiben. Auf Veranlassung des Baron Hirsch wurden sie nach Deutschland zurückgeschickt, um ihrem Wunsche gemäß von hier aus durch das Comite nach Nordamerika befördert zu werden. Ende September sind die zurückgekehr-

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