Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 83 (20.10.1892)
- Date
- 1892-10-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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■v, ».vpvi;,-:-. 1568 •: setzes dagegen haben die seelische Gesundheit zum Gegenstand. Wohl enthält der Schulchan Aruch auch Bestimmungen, welche der Gefährdung des körperlichen Wohlseins Vorbeugen sollen, dieselben finden sich in seinem 2. Theil, Cap. 116. Es wird sogar daselbst betont, daß diese Vorschriften, welche den Körper vor Gefährdung zu schützen bestimmt sind, noch gewissenhaftere Berücksichtigung erfordern, als diejenigen, welche rein religionsgesetzliche Momente zum Gegenstand haben xyd’nd xmaD «Ton. Aber gerade diese ausdrücklich betonte Unterscheidung bezeugt, daß der eigentliche Inhalt seiner das jüdische Leben regelnden Pflichten mit der Rücksicht auf unsere Gesundheit nichts zu thun hat. So we^ nig aber sanitäre Rücksichten das Motiv unserer Religionsgesetze sind, so sicher hat ihre Erfüllung die leibliche Gesundheit zur Folge und so sicher ist keine jener zahlreichen Bestimmungen geeignet unser körperliches Wohl gar zu beeinträchtigen. Maßregeln zum Schutz gegen Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit werden erst gewöhnlich gegeben und befolgt, wenn die Gefahr bereits vorhanden ist. Selbst dann aber ist ihre gewissenhafte Befolgung der Selbstcontrolle überlassen. Der Unwissende, Ungebildete und von den Sorgen des Tags in Anspruch Genommene, also diejenigen, bei denen eine sorgfältige Beobachtung am dringendsten geboten ist, setzen sich gerade am leichtesten darüber hinweg. Die gewissenhafte Erfüllung derartiger Observanzen muß angeboren und anerzogen sein, sie urplötzlich diktiren, wird nur in sehr unzulänglicher Weise zum Ziele führen. Bei den Juden, die treu nach ihrem Rcligionsgesetz leben, ist dies der Fall, ist die Gewöhnung an dasselbe der Hauptgegenstand, dem sich die Erziehung der Kinder zuwendet, und deßhalb hat sie auch den wunderbaren Erfolg. Ein jüdischer Weiser hat einmal dem römischen Kaiser Nero erklärt, sein längst verstorbener Moses genieße noch heute eine größere Autorität als Seine regierende Majestät. Als dieser den Beweis der Wahrheit für diese Angabe forderte, frug ihn der Weise, ob er wohl ein Gesetz erlassen könne, daß während 24 Stunden in seinem Reiche Niemand ein Licht anzünden dürfe, und ob er auch die Ueberzeugung habe, daß nun keiner seiner Millionen Unterthanen, diesem Gesetz zuwiderhandle? Dies mußte der Kaiser verneinen. „Aber uns hat unser Lehrer Moses befohlen, einmal jede Woche kein Licht den ganzen Sabbat anzuzünden, und es gibt bis auf den heutigen Tag keine jüdische Seele, die sich an diese Anordnung nicht gebunden glaubt." Hier liegt das ganze Geheimniß. — Es ist in Wirklichkeit nicht Moses, sondern Gott der befiehlt, und dieses Bewußtsein sichert dem Befehl die gewissenhafte Ausführung. Selbst das, was nicht unmittelbar von Gott, sondern von den berufenen Lehrern und Interpreten seines Wortes uns zur Beobachtung hingestellt ist, ist im Sinne des Gotteswortes angeordnet — yya pan yp’rn nc bi ppTi wimtn — und wird auf Gott selbst zurückgeführt. Wenn der Jude seine Hände wäscht, so erhebt er sie empor zum Himmel, mit den Worten: „Werde durch mich zum Segen o Gott, der uns geheiligt durch seine Gebote und uns geboten, die Hände zu waschen." Wohl steht die Rücksicht auf peinliche Reinlichkeit und Sauberkeit hoch im jüdischen Pfltchtcodex, wohl lehrt er mno moo nipi körperliche Sauberkeit als Vorstufe sittlicher Lauterkeit, aber letztere ist der erste ausschließliche Zweck aller Anordnungen, jene nur eine mittelbare, wenn auch unzertrennliche Folge. Die Anordnung des Händewaschens wird auf keinen Geringeren , als auf den Weisesten aller Menschen, auf König Salomo zurückgeführt, und wir ahnen heute die Bedeutung des Rufes, der die Einsetzung gerade dieser Institution feiert, und in die Zuversicht ausklingt, daß sie ihren Verlästerern die sie rechtfertigende Antwort nicht schuldig bleiben werdet) — Es bedarf nur eines kurzen Hinweises z. B. auf diese mit unserem täglichen Pflichtenleben so vielfach verwobene Anordnung des Händewaschens, und auf die sie begleitenden äußeren Momente, um die Läuterung des ganzen Lebens und die Vollendung sittlicher Reinheit zu veranschaulichen, aus welcher diese Bestimmung fließt und die sie bei allen zur Folge hat, die sie mit Geist und Herz vollziehen. Es ist nicht das Wasser, man möchte sagen, es ist der Geist Gottes der über den Wassern schwebt, und der diejenigen heiligt und läutert, die ihn auf diese Weise in ihren Kreis ziehen. Die Ausdehnung der ursprünglich nur für Opfer und für durch das Gesetz geheiligte Spenden getroffenen Anordnung des Händewaschens auch auf den gewöhnlichen Brodgenuß erhebt das tägliche Brod zur Höhe der Heiligthümer, und der Jude, der kein Stück Brod zum Genüsse ergreift, ohne vorher die Hände zu waschen, wiederholt sich durch diese symbolische Handlung Tag für Tag die Mahnung, daß die Hand rein sein müsse, die ein Stück Brod dem Leben abgerungen hat, um es nun zu genießen. Die diese symbolische Handlung begleitenden und deutenden Segenssprüche heben daher i) pny p’rw nypa twot? ion nyiy an idn livu" “pb oan dn »ja mDNi mp na nnir ctp nan '-nn mwi noipi aa can noiNi »in dj. Erubin 21b.