Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 81-82 (17.10.1892)
- Date
- 1892-10-17
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448294--35034-2482999- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1564 eines Ehrensäbels mit der Inschrift l „a Mores, sesamis de la Villette, 30 Aoüt 1892“ ausgezeichnet. Am 30. August wurde der Marquis de Mores in dem Schwurgerichtsprocesse wegen Tödtung des Capitäns Mayer freigesprochen. Nach der Uebergabe des Säbels ließ Mores seinen Freunden aus dem Schlachthause einen Trunk vorsetzen, und man trank aus die Befreiung Frankreichs vom Joche der Juden, auf die Zukunft des Vaterlandes u. s. w. — Amerika. Liverpool, im Oktober. Die Cunard-Dampfschiffs- Gesellschaft weigerte sich am Montag Abend, weiter für die 150 russischen Juden in Liverpool, welche sich auf der Reise von Hamburg nach Amerika befinden, zu zahlen. Heute durften die Juden in Folge dessen nicht länger in ihrer Wohnung bleiben. Das Arbeitshaus weigerte sich gleichfalls, sie aufzunehmen. Die Cunard- Gesellschaft erbot sich, sie nach Rotterdam zurückzuschaffen. Dies Anerbieten wurde jedoch abgelehnt. Der jüdische Armenpflegerath von Liverpool verhandelt mit der Cunard-Gesellschaft, was aus den armen Auswanderern werden soll. — Von den obdachlosen jüdischen^ Auswanderern haben sich 25 von ihren Glaubensgenossen überreden lassen, das Anerbieten der Eunard- Dampfschiffsgesellschaft anzunehmen und sich nach Rotterdam zurückbefördern zu lassen. Eine gleiche Anzahl hat sich das für die Ueberfahrt nach Amerika gezahlte Geld zurückerstatten lassen und will bis zum Frühjahr in Liverpool bleiben und dann die Reise nach New- Iork antreten. Vermischtes. Berlin, 26. September. Das Heft 106 der „Preußischen Statistik" behandelt in einem besonderen Abschnitt auch die Benesicien der Studirenden auf den preußischen Universitäten und beziffert die Zahl der Fälle, in welchen aus Universitätsfonds, von Gemeinden Corporationen u. s. w. und aus Familienstiftungen an reichsangehörige Studirende zu Stipendien bezw. Freitischen Zuwendungen gewährt wurden, aus 3346, während sich die hierfür aufgewendete Gesammtsumme auf 441,619 Mark belief. Ausgestattet wurden mit diesen Benesicien 2868 Studirende, so daß ein erheblicher Theil derselben sich im Genüsse mehrerer befand. Freitische insbesondere wurden an 1046 Studirende vergeben; Stundung erwirkten 2866 und Erlaß des Honorars 114 Studirende. Ein interessantes Feld für die statistische Untersuchung bietet eine Vergleichung des Beneficien- Genusses mit dem Religionsbekenntnisse der in demselben sich befindenden Studirenden. Von vornherein könnte hier wohl die Frage aufgeworfen werden, welche inneren Beziehungen zwischen beiden denkbar sind. Sie beantwortet sich dadurch, daß den in der That hervortretenden Unterschieden der Bekenntnisse bezüglich des hier behandelten Gegenstandes weitreichende Motive socialer Natur zu Grunde liegen. Nach den für die reichsangehörigen Studirenden überhaupt feststehenden Verhältnißzahlen scheiden sich je 100 derselben in ungefähr 72 Evangelische, 18 Katholiken, 9 Juden. Bei sonst gleichen Bedingungen müßte der Antheil der Konfessionen am Beneficien-Genusse dieselben Zahlen aufweisen. Dies trifft indessen nicht zu; denn an den Stipendien sind die Evangelischen mit 75,96, die Juden jedoch nur mit 6,50 Procent betheilich. Auch die Katholiken stehen um etwa ein Prozent hinter der Normalzahl zurück. Bei den Freitischen wächst wieder der Antheil der Evangelischen. Auch derjenige der Katholiken erhöht sich um ein Procent. Die Juden entziehen sich — aus Gründen religiöser Natur — fast ganz dieser Art der Vergünstigungen. Den eigentlichen Gradmesser für die Bedürftigkeit der Studirenden bildet aber die Stundung bezw. der Erlaß der Collegiengelder. Von diesen Benesicien machen im Verhältnisse zu ihrer Gesammtzahl die Katholiken sowohl wie die Juden weit häufiger Gebrauch als die Evangelischen. Im Durchschnitte der acht Semester im Winter 1886/87 bis einschließlich Sommer 1890 wurden von den auf preußischen Universitäten studirenden Preußen durch Stundung oder Erlaß der Collegien-Honorare unterstützt und sind demnach wohl auch ohne erhebliche Ausnahmen als unterstützungungsbedürftig anzusehen: unter 7,983 Evangelischen . . . 1,736 oder 21.7 Procent, „ 2,265 Katholiken .... 698 „ 30.8 „ 1,062 Juden. 296 „ 27.9 „ 36 Sonstigen .... 6 „ 16.7 „ „ 11,346 Studenten überhaupt 2,736 „ 26.1 „ Hiernach erscheinen die Katholiken als die Bedürftigsten, die Juden aber nicht viel weniger bedürftig. Da indessen die Honorar-Stundung nicht in allen Facultäten gleich leicht zu erlangen ist und die theologischen Fakultäten in dieser Beziehung wohl am liberalsten sind, dagegen die Juden in diesen beiden Facultäten nicht Vorkommen, so besitzen die obigen Procentsätze erst volle Vergleichs-Fähigkeit, wenn sie für die drei nicht theologischen Facultäten berechnet werden. In der juristischen, der medicinischen und der philosophischen Facultät zusammen erhielten Stundung bezw. Erlaß des Honorars im Studienjahre 1889/90 unter 5561 Evangelischen 796 oder 14.3 Procent, 1685 Katholiken 394 „ 23.4 „ „ 1035 Juden 250 „ 24.2 „ „ 32 Sonstigen 4 „ 12.5 „ und zwar in der in der in der von je 100 medicinischen juristischen philosophischen Facultat Facultat Facultat Evangelischen 22.6 5.5 13.7 Katholiken 35.0 8.7 20.4 Juden 34.0 11.6 9.7 Nach dieser Uebersicht nehmen in der medicinischen und juristischen Facultät von den Studirenden der christlichen Bekenntnisse die evangelischen am wenigsten Stundung oder Erlaß des Honorars in Anspruch, da der procentuale Antheil bei ihnen nnr auf 22.6 bezw. 5.5 berechnet ist, denen 35.0, bezw. 8.7 Procent bei den katholischen gegenüberstehen. Die Juden erscheinen nur in der philosophischen Facultät merklich weniger unterstützt und also wohl auch weniger unterstützungsbedürftig als die Christen, was damit Zusammenhängen mag, daß die Juden, welche bei der philosophischen Facultät eingeschrieben sind, sich häufig der Zahnheilkunde,