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Der Israelit · 1892-10-17 · Heft 81-82 (17.10.1892) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 81-82 (17.10.1892)
Date
1892-10-17
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1557 Rußland. Gt. Petersburg, 26. Sept. Laut Verordnung des Ministeriums für Aufklärung ist nunmehr auch solchen ausländischen Juden, deren Söhne höhere Schulen in Rußland besuchen, der Aufenthalt im Zarenreich untersagt worden. Es war immer Brauch in Rußland, daß jüdische Eltern, deren Söhne öffentliche Lehranstalten besuchten, sich in dem betreffenden Orte, wenn er auch außerhalb des Ansiedlungsrayons lag, aufhalten konnten, und dieses Recht genossen auch die ausländischen Juden. Nunmehr müssen alle ausländische Juden ohne jegliche Rücksicht Rußland verlassen, nur den Söhnen, welche die öffentlichen Lehranstalten besuchen, wird das Recht verliehen, bis zur Absolvirung im Lande zu bleiben, um alsdann dem Schicksal ihrer Väter zu verfallen. Die Zahl der ausländischen Juden in Rußland ist keine geringe, namentlich sind sie in den südlichen an die Grenze anstoßenden Gouvernements stark vertreten. In früheren Jahren siedelten österreichische Juden von Brody und anderen Städten in großer Zahl nach Rußland über und förderten ■ vielfach den Wohlstand des Landes, indem sie den Handel hoben und verbreiteten. Viele dieser ausländischen Juden wohnen seit Jahrzehnten in Rußlaud, ihre Söhne sind auf russischem Boden geboren und haben theilweise die deutsche Sprache bereits vergessen. Von der neuesten Maßregel der russischen Regierung werden somit zahlreiche Familien betroffen, die nunmehr gezwungen sind, sich eine neue Heimath zu suchen. Zugleich wird auch seitens des Unterrichtsministeriums verordnet, daß jüdische Kinder beim Eintritt in eine öffentliche Lehranstalt ein Zeugniß mitbringen müssen, daß ihre Eltern auch russische Unterthanen sind, um in Zukunft die Aufnahme ausländischer Kinder in ruff. Schulen von vornherein zu vermeiden. Kasan. Kein Tag ohne neue Gesetze und Beschränkungen. Noch sind einige jüdische Handwerkerfamilien in der Sabalkaiskioblast da, die ihr Brod im Schweiße ihres Angesichts redlich erwerben, und auch diese sollen das Schicksal ihrer übrigen Brüder theilen. Zwar ist ihnen, als Handwerkern, der Aufenthalt in den inneren Gouvernements Rußlands gesetzlich gestattet, aber wie dürfen es die Unverschämten wagen, in das heilige Sibirien zu gehen? Laut dem Sabalkaiskianzeiger haben sie binnen Kurzem Wohnung und Land zu verlassen. Nicht besser sollte es den Einwohnern der Stadt Kasan (Gouv. Kowno) ergehen. Bekanntlich können die Juden im Gouv. Kowno, ohne von der Polizei bedrängt zu werden, ihr kümmerliches Dasein fristen, jedoch diese Freiheit haben die Juden nur in den Städten zu genießen; dagegen ist ihnen der Aufenthalt auf dem Lande, wo sie ihr Brod leichter erwerben könnten, seit dem Jahre 1882 streng verboten. Nun gibt es manche brave Russen, welche die Unglücklichen auch aus den Städten verbannen möchten. Rußland ist aber ein Reich, wo nur gesetzlich verfahren wird. Eines dunklen Morgens erfahren denn die Einwohner der Stadt Kasan, daß die Stadt gesetzlich in ein Dorf verwandelt worden ist, und auf solche Weise sind die vom Unglück Betroffenen gesetzlich gezwungen, ihre Häuser für die Hälfte des Preises den guten Russen zu verkaufen und ihren Wohnort zu verlassen. Jetzt stehen die Armen mit dem Wanderstab zur Auswanderung bereit. Die Emigration nach Nordamerika stockt seit Kurzem. Der Choleragefahr wegen sind die Grenzen den Auswanderern gesperrt. Mancher, dem über die Grenze zu kommen gelungen war, mußte wieder nach seiner Heimath zurückkehren, weil er mit dem Schiff nicht befördert wurde. Hunderte von Familien, in größter Noth sich befindend, lagern an den Grenzstädten, wie Wirballen, Schirwintz u. s. w., mit Ungeduld den günstigen Augenblick erwartend, wo ihnen die Fahrt von Neuem gestattet wird. Viel schlimmer als den Ausgewiesenen ist es den Juden in Jusewke, Gouv. Jekaterinoslaw, ergangen. In dieser Stadt, so weiß der Jekaterinoslawer Anzeiger zu erzählen, wüthete die rohe Masse der Arbeiter gegen die Stadtverwaltung und versuchte die Kirche, Polizei, Postamt und endlich die Baracken, wo die Choleraerkrankten sich befinden, stürmisch niederzureißen. Veranlassung zu den Unruhen gaben gewiß wieder verbreitete falsche Nachrichten von Beerdigung von Choleraerkrankten. Wie gewöhnlich, nach den Sitten des Landes, mußten die Juden die Zeche zahlen. Nachdem die Menge von bewaffneten Kosaken zurückgedrängt war, plünderte sie die Läden und Häuser der Juden und legte am Ende Feuer an, durch welches mehrere Häuser wie auch die Synagoge eingeäschert wurden. Mehr als 180 Läden sind zerstört, der Schaden steigt bis 1,500,000 Rubel. Die Stadt bietet dem Fremden ein schreckliches Aussehen. Auch diese Unglücklichen, ihrer Habe beraubt, müssen den Wanderstab ergreifen, um dem Hunger zu entgehen. ■¥• Vermischtes. 4 Königsberg. In das ^hundertste Lebensjahr trat im vorigen Monate die Kaufmannswittwe Henriette Sternfeld, geb. Cohn. Die alte Dame ist am 26. Sept. 1793 in Putzig geboren und ist die älteste Person in unserer Stadt; trotz ihrer hohen Jahre aber erfreut sich die Dame einer guten Gesundheit und staunenswerthen Rüstigkeit, oftmals hat man sie noch in allerletzter Zeit auf Königsgarten promeniren gesehen. Destau. Hier beging Hofbankier Baron M. von Cohn das Fest seines 80. Geburtstages und des

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