Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 79-80 (4.10.1892)
- Date
- 1892-10-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1516 den Juden in Sachsen nicht bei Strafe verboten werden können, das Fleisch zu essen, das in Preußen zu effen erlaubt ist. Die Befürchtung des Einsenders, daß die „Kluft zwischen den Juden und den christlichen Nationen" durch hartnäckiges Festhaltenan dem jüdischen Speiseverbot noch erweitert werden würde, theilen wir nicht. Die Meinung, daß die Zu- oder Abnahme der antisemitischen Bewegung von der Stellung der einzelnen Israeliten zu den jüdischen Speisegesetzen abhängig wäre, ermangelt aber nicht des Reizes der Naivetät. Schließlich aber möchten wir den Herrn Einsender, der wie ein Bibelkundiger von mosaischen Gesetzen und talmudischer Auslegung spricht und uns darüber belehren will, daß das Schächten der Absicht und dem Geiste Moses durchaus widerspricht, daran erinnern, daß ihm als Christen das N. T. naher stehen sollte. Ob ihm Wohl die Stellen Apostelgesch. Cap. 15, 20; 29 und namentlich Cap. 21, 29 bekannt sind? „Denn den Gläubigen aus den Heiden haben wir geschrieben und beschlossen, daß sie-- nur sich bewahren sollen vor dem Götzenopfer, vor Blut, vor Ersticktem (d. h. nicht nach jüdischer Weise Geschlachtetem)" il. Es wäre eine Anmaßung, wenn ein Jude sich herausnehmen wollte, die Kirche zu fragen, warum sie nicht bei dem Aposteldecret, welches den Genuß „des Blutes und des Erstickten" verbietet, stehen geblieben sei. Aber ungescheut dürfen wir die Meinung aussprechen, das es sich für einen Christen nicht schickt, das als Barbarei zu bezeichnen, was den Aposteln heilig gewesen. So paradox es auch klingt, so würde doch von dem Zeitpunkte an, wo hierzulande das Schächtverbot in Kraft träte, nicht geleugnet werden können, daß die Apostel, wenn sie gegenwärtig in Sachsen lebten, für die Ausübung einer ihnen heiligen Vorschrift eine Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu gewärtigen hätten. Rabbiner Dr. Porges. Elbing, 24. Sept. Der Magistrat hatte im laufenden Steuerjahr die jüdischen Cultusbeamten zu den Communalabgaben herangezogen. Auf eine Beschwerde, welche die Betroffenen dieserhalb an die Stadtverordneten-Versammlung richteten, beschloß letztere, die Veranlagung niederzuschlagen und den Magistrat zu ersuchen, diesem Beschluß beizutreten. — Ulm, 27. Sept. Die in voriger Schwurgerichtstagung verschobene Verhandlung der Anklagesache gegen die „Ulmer Schnellpost" wegen eines durch die Presse verübten Vergehens gegen die Religion kommt nun am Mittwoch den 11. Oktober vor. Der Redakteur Hans Kleemann ist der Beschimpfung der israelitischen Religionsgesellschaft angeklagt, verübt durch Aufnahme einer Reihe von Artikeln über jüdische Sittenlehre auf Grund des Talmud. Als sachverständiger Zeuge für Auslegung des Talmud ist Kirchenrath Dr. Wassermann von Stuttgatt geladen. Vertheidiger des Kleemann ist Rechtsanwalt Oßwald hier. Oesterr.-Ung ar. Monarchie. Wien, 30. Sept. Die Scharff'sche „Sonn- und Montagszeitung" veröffentlicht eine Liste von „Pauschalien" im Gesammtbetrage von 13,000 fl., welche das Verganische Antisemitien-Hauptblatt, das „Deutsche Volksblatt" von Banken, Versicherungsgesellschaften, Bahnen und anderen Aktienunternehmungen bezieht. Es befinden sich darunter u. A. die Unionbanz mit 2000 fl., die Länderbank mit 1500 fl., die Anglobank mit 1200 fl., Wiener Gasgesellschaft mit 1000 fl., die Azienda mit 1200 fl., die Nordbahn mit 600 fl. Das Blatt weist . darauf hin, daß eS sich unmöglich um Jnseratenpau- > schalten handle, da manche der Gesellschaften überhaupt gar nicht inseriren, so z. B. die Wiener Gasgesellschaft. Das Blatt erklärt sich bereit, seine Angaben vor Gericht zu erhärten. Das „deutsche Volksblatt" erklärt nun klagen zu wollen. Weiteres bleibt abzuwarten. Feuilleton. „Mrstengunst." Erzählung von S. Kohlt, Verfasser von „Gabriel." Jeder unbefugte Nachdruck wird aufs Strengste verfolgt werden. Uebersetzungsrechte Vorbehalten. (21. Fortsetzung.) „Meine liebe Mutter hatte in meiner Seele, wie in einem aufgeschlagenen Buche gelesen und als sie mich erbleichen sah, fuhr sie mit ihrer milden Stimme fort: „Erschrick nicht mein Sohn, — ich will nicht Deine Hoffnungen zerstören, im Gegentheil, ich wills mit Gottes Hilfe versuchen, Dich an das erwünschte Ziel zu bringen, doch will ich nicht eher mit Deinem Vater sprechen, als bis ich erkenne, das jenes möglich ist.Eva gefällt mir und wird, wie ich hoffe, auch Deinem Vater gefallen, daß sie arm, blutarm ist, wird ihm recht unlieb, aber ganz gewiß nicht Grund genug sein, seine Einwilligung zu versagen; allein das wirst Du mein lieber Sohn begreifen, wenn Eva Dein Weib werden, ja wenn ich auch nur mit Deinem Vater darüber sprechen Zoll, muß der Schleier des Geheimnisses fallen, in dem sich Mutter und Tochter hartnäckig hüllen. Mann und Weib müssen Eins sein in Geist und Seele und nicht das Geringste aus der Vergangenheit des Einen darf dem Andern verborgen bleiben. Ich kann's nicht länger ansehen, daß Du, in bangen Zweifeln Dich verzehrend, traurig fortlebst, wir wollen Klarheit und Gewißheit verlangen." „Aber Mütterchen!" hatte ich sie hastig unterbrochen, „Du hast ja schon Frau Dina befragt und sie hat Dir jede Auskunft, — wie sie ausdrücklich erklärt — auf die Gefahr hin, verweigert, daß Du Deine Hand von ihr abzögst, daß sie und ihr geliebtes Kind von Neuem schutzlos in Elend und Verzweiflung versinken müßten.was könnte sie veranlassen ihren Entschluß zu ändern?" „Der Wunsch ihr Kind glücklich zu machen.Ich habe mir die Sache folgendermaßen ausgedacht. Du sprichst mit Eva, sagst ihr, daß Du sie liebst und fragst sie, ob sie Dein Weib werden will, wenn sie wahr ist — und ich glaube, daß sie wahr ist und wird sie dies nicht verneinen; — dann aber hast Du )as Recht sie über ihre Vergangenheit, ihre Verhältnisse zu fragen, will sie Deine Gattin werden, darf sie Dir Red und Antwort nicht verweigern.