Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 78 (29.9.1892)
- Date
- 1892-09-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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' XXXIII. Jahrgang. Erste Beilage ju M 78 des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspoudenze». Deutschland. Berlin. Ein hiesiges, wenig gelesenes Blatt, „Die Thierbörse", trachte vor einigen Tagen einen größeren Aufsatz über das Schächten, der sich in ganz wunderlichen Schneckentänzen ergeht, um gegen das jüdische Schlachtverfahren ein Gruseln zu erwecken. Zuerst muß die liebe Schweiz herhalten, in der bereits mehr als 50,000 Unterschriften gegen das Schächten gesammelt sind. Für das genannte Blatt ist selbstredend jeder Zweifel ausgeschlossen, daß eine Volksabstimmung im Sinne dieser 50,000 Initianten ausfällt. Wer die Schweiz und ihre politischen und sozialen Zustände etwas näher kennt, wird diese Zuversicht belächeln. Es giebt nichts in der Welt, keine Weisheit und keine Thorheit, für welche sich in der Schweiz und anderwärts nicht leicht 50,000 und mehr Stimmen zusammen bringen lassen. Aber daß nun das Volk selbst und zwar ein so politisch gut geschultes wie das der Schweiz, auch zu allem dem Amen und Placet sagt, das ist damit noch lange nicht gesagt. Mindestens ist es fraglich und jedenfalls ist es zweifelhaft, daß das Volk wegen einer Angelegenheit, die es verhältnißmäßig wenig interessirt, sich mit dem einmüthigen Votum des Schweizerischen Bundesraths, sowie des Ständeraths und Nationalraths, die sämmtlich zu Gunsten des Schächtens entschieden haben, in Widerspruch setzen soll. Angesichts dieser und anderer Ausspicien wird man die Vorgänge in der Schweiz ruhig abwarten können; jedenfalls wird der siegesgewisse Ton, mit dem die „Thierbörst" ihre Prophetien hinausgiebt, an diesem Resultat nichts ändern. Auch der Sentimentalitätsdusel, mit dem sich sodann der Aufsatz über die Marter, Todesangst und Thierquälerei beim Schächten ergeht, ist billig wie Brombeeren. Es sind die Paradecitate, die man längst aus den Thterschutz-Verein-Berichten kennt, und die keinen vernünftig denkenden Menschen beeinflussen. Mehr als 70 der berühmtesten Physiologen und Veterinäre Europas, darunter Virchow, Du Bois-Raymund erklären einstimmig das Schächten als keine Thierquälerei und zum Theil sogar als eine Tödtungsart, die allgemein eingeführt zu werden verdient, was Witt dem gegenüber die Bemängelung der jüdischen Schlachtmethode seitens der Thierschutzvereine und einer Handvoll von ihnen beeinflußten simplen Thierärzte auch bedeuten?! Was aber von dem genannten Blatt anknüpfend an die bekannte Sächsische Regierungsverordnung zum Besten gegeben wird, mag hier seiner Köstltchkeit halber wörtlich folgen: „Die Regierungsverordnung, welche in Sachsen thierquälerische Schlachtarten verbietet und das Betäuben aller Schlachtthiere vor dem Tödten verordnet, wird von einer Anzahl Israeliten dadurch umgangen, daß sie jenseits der sächsischen Grenze, in Schkeuditz, eine Schächtanstalt errichten, um von hier die geschächteten Thiere nach Sachsen eilizuführen. Möchten doch alle einsichtigen Israeliten einer solchen Umgehung des Gesetzes, die nur die Gemüther erbittert und die antisemitische Agitation fördert, cntgegenwirken. Möchten sie zeitig und erfolgi eich zur Beobachtung der Landesgesetze mahnen, ehe die Regierung sich gezwungen steht, gegen die Gesetzesverletzung mit Strafen vorzugehen. Die Einfuhr von Thieren, deren Tödtungsart die sächsischen Gesetze verletzt, kann ebenso wenig erlaubt werden für geschächtete Thiere, wie geschossene Thiere, wenn dieselben zu der in Sachsen gesetzlich bestehenden Schonzeit geschossen sind. Wie diese, so müssen konsequenterweise auch die geschächteten Thiere an der Grenze confiscirt werden. Es nicht soweit kommen zu lassen, müßten alle Israeliten, denen es Ernst ist mit der Einfügung in das gemeinsame Vaterland und denen nicht der Zusammenhang mit allen Juden der Welt höher steht, dahin wirken, Gebräuche zu beseitigen, die nur mehr Werth und Bedeutung haben als äußere Zeichen dieses Zusammenhangs." Wir gestatten uns zu diesen Ausführungen in Kürze zu bemerken: Die Sächsische Regierungsverordnung soll erst zum 1. Oktober in Kraft treten. Am 17. August, als die „Thierbörse" sich hierüber äußerte, hatten die Juden in Sachsen jedenfalls noch keine Veranlassung außerhalb Sachsens eine Schächtanstalt zu errichten. Der Jammer darüber, daß die Juden sich von außerhalb Sachsens das Fleisch verschaffen, wie es ihr Religionsgesetz ihnen vorschreibt, ist jedenfalls verfrüht. Aber das ganze Gebühren zeigt, daß es fick auch bei der „Thierbörse" nicht um Schonung der Ochsen, sondern um Vexation der Juden handelt. Der Gedanke an die Möglichkeit, daß die Juden Sachsens ihrem Religionsgesetze treu weiter leben wollen, wenn auch innerhalb Sachsens die Schlachtthiere nicht mehr gequält (!) werden sollen, verräth dies in unverkennbarer Weise. Und das soll die Sächsische Regierung verbieten! Das thäte nicht einmal die russische und die bloße Zumuthung eines solchen Terrorismus ist für die Regierung, an die sie gerichtet wird, kaum