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Der Israelit · 1892-09-26 · Heft 77 (26.9.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 77 (26.9.1892)
Date
1892-09-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1470 Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wie«, 9. Sept. Der Gemeinderath des Städtchens Mistelbach, Reumann, ist wegen eines vor 23 Jahren begangenen Raubmordes verhaftet worden. Reumann hat die späte Entdeckung seines Verbrechens seines politischen Thätigkeit zu verdanken. Das „W. Tgbl." erzählt darüber: Das Gefühl der Sicherheit, das R. mit der Zeit erlangt hatte, veranlagte ihn, gelegentlich der vor zwei Jahren durchgeführten Gemeindewahlen als antisemitischer Kandidat in die Oeffentlichkeit zu treten. Reumanns Ehrgeiz fand seine Befriedigung; er wurde im ersten Wahlkörper gewählt. Aber im Laufe der Wahlagitation war ziemlich unverhohlen die Beschuldigung des an Kiesling verübten Mordes gegen ihn ausgesprochen worden. Diese Beschuldigung hatte allerdings die Wähler nicht verhindert, ihm ihr Mandat anzuvertrauen — aber sie hatte den gerade damals nach Mistelbach versetzten Gendarmerie-Bezirks-Wachtmeister Wrba veranlaßt, in den alten, halbvergessenen Akten Nachschau zu halten. Erst vor zwei Monaten gelangte er in den Besitz wichtiger Indizien. Budapest, 23. Sept. Im Provinzort Mako wurde das Gerücht verbreitet, daß für die jüdischen Feiertage ein Christenknabe von einer alten Jüdin umgebracht worden sei. Obgleich der Knabe bereits unversehrt gefunden wurde,mußten dennoch die Behörden einschreiten, um eine Ruhestörung zu verhindern. Lemberg. Das k. u. k. Ministerium für Eultus und Unterricht hat eine Verordnung erlassen, durch welche das für das Amt eines Rabbiners in Galizien erforderliche Maß allgemeiner Bildung festgesetzt wird. Darnach haben die Candidaten für das Amt eines Rabbiners in den Hauptgemeinden: Brody, Brzezany, Drohobycz, Jaroslau, Jaslo, Kolomea, Krakau, Lemberg, Neu- Sandec, Podgorze, Przemysl, Rzeszow, Sambor, Sanok, Stanislau, Stryj, Tarnopol, Tarnow, Zloczow und Zolkiew in Bezug auf ihre allgemeine Bildung nachzuweisen, das sie zum mindestens das Obergymnasium vollständig mit gutem Erfolge absolvirt haben. Die Candidaten für das Amt eines Rabbiners in allen hier nicht namhaft gemachten Cultusgemeinden Galiziens haben behufs Nachweisung ihrer allgemeinen Bildung zum mindesten ein vorschriftsmäßig ausgestelltes Entlassungs-Zeugniß über die vollständig mit entsprechendem Erfolge zurückgelegte vierclassige Volksschule beizubringen. Der Statthalter für Galizien ist jedoch bis auf Weiteres ermächtigt den Rabbinats-Candidaten in Galizien behufs ihrer Anstellung als Rabbiner daselbst in rücksichtswürdigen Fällen die vorgeschriebene Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung im Namen des Cultusministers zu erlassen, Aus Ungarn. Anläßlich der am 5. d. M. in Komorn abgehaltenen 25jährigen Jubiläumsfeier des gewesenen Ministerpräsidenten Kolomon Tisza als Oberkurator des evang. res. Kirchendistrikts jenseits der Donau, fühlte sich auch die Komorner neologe Gemeinde veranlaßt, aus Anregung ihres Oberrabbiners Dr. Schnitzer, zur Begrüßung bei Seiner Excellenz vorzusprechen. Nachdem andere Konfessionen zum Empfange nicht angemeldet waren, war die jüdisch - neologe Confession die einzige unter allen in Ungarn existirenden Confessionen, die daselbst erschienen war. Als Redner der Deputation fungirte Dr. Schnitzer, welcher in seiner großangelegten Rede u. a. sagte: „Wir begrüßen den Tag, der uns Gelegenheit bietet, unserer tiefen Verehrung und unserer Sympathie für jene Konfession Ausdruck zu geben, welche auf den Bollwerken der Religions- und Gewissensfreiheit wacht, deren Entstehen einen Markstein auf dem Wege der Entwickelung der Menschheit bildete und die Morgenröthe der neuen Zeit anküudigte, welche, den finsteren Geist des Mittelalters bekämpfend, die Horte des blinden Zelotismus und der Intoleranz zerstörte, die Fesseln der Gewissen brach und die Bahn für die freien Ideen und für das freie Wort eröffnete." Diese die kath. Religion und das kath. Gefühl indirect tief verletzenden Worte sind aus dem Munde eines neologen Rabbiners gesprochen worden! Dieses Vorgehen des Rabbiners wird jeder logisch denkende Jude auf's Schärfste verurtheilen u. z. aus dem Grunde, weil doch Sr. Ehrw. Kenntniß davon haben wird, daß in Ungarn die herrschende Macht wie auch 75% der Bevölkerung katholisch ist, und ihm daher als Vertreter einer Gemeinde einer anderen Confession am allerwenigsten das Recht zusteht, derartige Worte auszusprechen und in die Oeffentlichkeit zu senden. Nachdem in Ungarn bezüglich der tsr. Matrikenführung ein von der Legislative sanktionirtes Gesetz nicht existirt, sondern dieselbe nur im Verordnungswege geregelt ist, so geben sehr oft vorkommenden Falles die die diesbezügliche Angelegenheit betreffenden Verordnungen und Erlässe Ursache zu verschiedener Interpretation und natürlich zur Heraufbeschwörung von Gegensätzen zwischen den competenten Behörden und den Matrikenführern. Derart verhält es sich auch mit jenem Erlasse, zu dessen Herausgabe unsere „modernen" Juden das Cultusministerium zwangen. Es ist nämlich in letzteren Jahren sehr häufig der Fall vorgekommen, daß Eltern an ihren neugeborenen Kindern männlichen Geschlechtes die Beschneidung nicht vornehmen lassen wollten, die Jmmatikulirung derselben in das jüd. Matrikel hingegen von dem jüd. Matrikelführer energisch fordern. Nachdem mehrere Rabbiner (matrikelführerende) seiner Zeit, als diese unheilvolle „Mode" ihren Einzug in unserem Lande hielt, sich weigerten, derartige Fälle in die von ihnen geführten jüd. Matrikel einzutragen, ordnete der Cultusmtnister an, daß die Matikelführer der jüd. Gemeinde zur

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