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Der Israelit · 1892-09-20 · Heft 75-76 (20.9.1892) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 75-76 (20.9.1892)
Date
1892-09-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1435 in Rede stehenden Blattes, um dessen schändliches Gebühren, möglichst großen Kreisen zur Beachtung und Verachtung zu überweisen. Posen. Vom Rabbinat der Posener Synagogen-Gemeinde erhalten wir folgende Zuschrift: Gegenüber mancherlei unrichtigen Darstellungen der von me'nem berühmten Amtsvorgänger R. Akibah (Jakob Moses) Elger im Jahre 1831 für die hohen Festtage erlassenen Vorschriften sollen nachstehend nach einer authentischen Urkunde die von der Cholera-Commission der mosaischenGlaubensgenossen erlassenen und von dem genannten Ober- Rabbiner und den Mitgliedern seines Rabbinatscollegiums durch eigenhändige Unterschriften sanctionirten, synagogalen Verordnungen theils inhaltlich, theils wörtlich mitgethetlt werden: In den 1—8 wird verordnet, daß nur je eine Hälfte der Stelleninhaber an den hohen Festtagen berechtigt sein solle, die Synagoge zu besuchen. Für die andere Hälfte wird in anderen Räumen besonderer Gottesdienst abgehalten. §. 9 beschränkt die Dauer des Gottesdienstes an den Neujahrsfesttagen auf je 5 Stunden und verordnet zu dem Zwecke Kürzungen einzelner Gebete. §. 10 verbietet an diesen Tagen die Beleuchtung der Synagogen. §. 11 und 12 enthalten die Mahnung, an diesen Tagen vor dem ersten Ausgange Thee zn trinken und nach dem Schofarblasen ein Frühstück etnzunehmen. §.13 werden für den Vorabend des Versöhnungsfestes Kürzungen angeordnet. §.14 solche für den Tag des Festes. Nach §.15 werden für den 5^ Uhr Morgens beginnenden Gottesdienst zwei Unterbrechungen von lOVa bis 11 Vs, Uhr Vormittags und von 3 bis 41/4 Uhr Nachmittags angeordnet. §.16 verbietet die Beleuchtung der Synagogen an diesem überhaupt und für den Vorabend die Beleuchtung mit anderen als mit weißen Wachskerzen. — Der letzte §. 17 der Verordnung lautet wörtlich nach Uebertragung der hebräischen Satztheile also: Da die Feier des Versöhnungsfestes eine von der h. Thora angeordnete ist, kann der Herr Rabbiner mit seinem Collegium im Allgemeinen bezüglich des Fastens nichts erleichtern. Damit aber jeder Gelegenheit habe, über jeden ihm zustoßenden Unfall den Arzt sogleich zu befragen, werden im Gemeindezimmer als Centralpunkt aller Synagogen zwei Aerzte abwechselnd anwesend sein. Der Herr Rabbiner läßt etndringlichst ermahnen, auch nicht den mindesten Anfall zu verheimlichen, vielmehr sogleich den Arzt zu befragen. Wer diese Mahnung Übertritt, gefährdet nicht blos sein Leben, sondern auch das Leben anderer, weil anderen dadurch ein Unglück zustoßen kann; er wird für sein Leben und für das Leben anderer verantwortlich sein, und an diesem heiligen Tage sollte man sich vor so schwerer Sünde, die einem Morde gleichkommt, besonders in Acht nehmen. Für die genaue Wiedergabe obiger Verordnungen bürgt mit seiner Unterschrift. Posen, im September 1892. Der zeitige Rabbiner der Synagogen-Gemeinde: Dr. W. Feilchenfeld. Nachbemerkung der Redaktion. Im Jahre 1831, in welchem diese Verordnung des Posener Gaon erlassen wurde, war Posen von einer Choleraepidemte im hohen Grade heimgesucht. In Hamburg, wo die sanitären Verhältnisse in diesem Jahre so überaus traurige sind, wird man wohl zu ähnlichen Maßregeln gezwungen sein; in den übrigen Gemeinden Deutschlands wird man mit Gottes Hilfe in hergebrachter Weise ohne jede Unterbrechung den Gottesdienst abhalten können. An solchen Plätzen freilich, in welchen vereinzelte Cholerafälle vorgekommen, wird es gut sein, wenn das Gotteshaus am Versöhnungstage einer zweimaligen Lüftung von je einer oder einer halben Stunde unterzogen wird. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. 12. September. Auf Ansuchen der israelitischen Kultusgemeinde in Wien hat das Militär- Stations-Kommando bewilligt, daß die Soldaten israelitischen Glaubensbekenntnisses am 21. und 22. d. M. von halb 6 bis halb 9 Uhr Abends, am 22. und 23., von 6 bis 12 Uhr Vormittags dem Neujahrsfeste, am 30. d. M. von ö bis halb 9 Uhr Abends und am 1. Oktober von 6 Uhr Früh bis 8 Uhr Abends dem Versöhnungsfeste nach Zulässigkeit des Dienstes beiwohnen. Die betreffende Mannschaft wird jedesmal geschloffen in die Roßauerkaserne geführt, wo in einem Parterrelokale des Nordtraktes die Andachtsübungen abgehalten werden. Prag, 8. September. Am 8. October d. I. gelangen die Rebekka Rosenberg'schen Stiftungsintereffen für das Jahr 1892 im Betrage von 406 fl. 50 kr. zur Verleihung. Diese Stiftung ist zur Unterstützung armer Prager Israeliten ohne Unterschied des Geschlechtes bestimmt. Gesuche sind bis 26. d. M. bei der israelitischen Cultusgemeinderepräsentanz in Prag einzubringen. — Aus der Elise Herrschen Ausstattungsftiftung für Bräute ist ein Stipendium im Betrage von 426 fl. zu verleihen. Gesuche find bis 15. October d. I. an die Kanzlei der israelitischen Cultusgemeinde in Wien zu richten. Rußland. Petersburg, 11. September. Die antisemitischen Blätter Rußlands haben während der letzten Zeit in der

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