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Der Israelit · 1892-09-12 · Heft 73 (12.9.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 73 (12.9.1892)
Date
1892-09-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1398 inneren Gemeindeangelegenheiten in den Rechtkreis der competenden Behörde gehören, was aber der orthodoxen Organisation nicht entspricht. „Ich beauftrage daher den Verwaltungs-Ausschuß, daß er, insofern die Lublauer israelitische Gemeinde sich auf orthodoxer Basis zu konstituiren wünscht, den fraglichen Statuten - Entwurf wegen Eliminirung des obenbezeichneten Paragraphen den Einreichern zurückgebe. Budapest, 11. August 1892. Im Aufträge des Ministers: Oskar Gömöri, Ministerialrath." Frankreich. Paris. Seit einigen Jahren mußte in der Monatsberichten der Alliance ein besonderes Kapitel eingefügt werden für die falschen Anklagen, deren Gegenstand die Juden und das Judenthum unaufhörlich sind. Diejenige, welche wir heute melden, verdient besondere Beachtung. Sie beweist, wie ein antisemitischer Schrifsteller, ohne jeden Sinn und die geringste Spur eines Beweises, eine jener Verleumdungen aufbringen konnte, die von Anfang bis zu Ende erfunden war. Hier die Thatsachen: Herr Henry Desportes ist der Autor eines Buches, betitelt: Das Mysterium des Blutes bei den Juden aller Zeiten. Wir haben ein Exemplar des 3. Tausend vor Augen, zu Paris gedruckt im Jahre 1890. Indem er sich mit dem berühmten Proceß des Pater Thomas beschäftigt, der im Jahre 1840 in Damascus stattfand, und wo die Schuld der Juden für den judenfeindlichen Autor zweifellos feststeht, sagt Herr Henry Desportes (S XXVII). „Die Actenstücke über den Proceß zu Damascus wurden dem Ministerium des Auswärtigen gestohlen, wo sie unser Consul niedergelegt hatte." Und weiter (S. 188 Notiz): „Die Actenstücke wurden im Ministerium des Auswärtigen niedergelegt; sie sind daraus im Jahre 1870 unter dem Ministerium des Juden Cremieur verschwunden." Wo nimmt das Herr Desportes her? Hat er Beweise? Hat er zum wenigstens das geringste Anzeichen zu Rechtfertigung seiner Behauptung? Nicht das geringste hat er, und was er diesbezüglich sagt, ist die reinste Erfindung. Als Herr S. Reinach, Mitglied des Central- Comites, eine diesbezügliche Anfrage an das Cabinet der auswärtigen Angelegenheiten richtete, erhielt er unter dem Datum des 9. Mai 1892 zur Antwort, daß aus den Nachforschungen in der Abtheilung für Archive hervorginge, daß die auf den Mord des P. Thomas in Damascus 1840 bezüglichen Actenstücke von Cremieux im Jahre 1870 weder geraubt noch zerstört wurden. „Diese Actenstücke befänden sich vielmehr vollzählig im Ministerium des Aeußern." „Das einzige Stück, welches vermißt werden dürfte, ist ein Generalbericht des Agenten, welchen man zur Untersuchung hingeschickt hatte, und der einen Bericht im Mai 1841 vorausschickte; da dieser Agent jedoch sehr bald darauf nach Paris zurückkehrte, ist anzunehmen, daß er sich darauf beschränkte, seinen Bericht mündlich Herrn Guizot, damals Minister des Auswärtigen, war, abzustatten." Es wäre unmöglich, den Behauptungen des Herrn Desportes ein formelleres und kategorischeres Dementi entgegenzustellen. Doch ist dies nicht alles: Bis jetzt befinden sich die einzigen veröffentlichten Actenstücke des Prozesses im zweiten Bande eines Werkes von Achille Laurent, benannt „R6lation historique des affaires de Syrie depuis 1840 jusqu’en 1842“; Paris, bei Gaume 1846. Zur Zeit der Verhandlung, welche im Februar 1892 im preußischen Landtag über die Frage der Ermordung des Kindes zu Lauten ftattgefunden, citirte ein conservativer Abgeordneter das Werk von Achille Laurent, (welchen er verwechselte, oder zu verwechseln schien mit dem berühmten belgischen Rechtsgelehrten, Francois Laurent, der stets einer der aufgeklärtesten Apostel des Liberalismus gewesen), als ob dasselbe authentische Documente über der Mord des P. Thomas und die Schuld der angeklagten Juden enthalte. Es ist unmöglich festzustellen, woher die Documente, welche Achille Laurent aufweist, entnommen wurden; zu Ende des Bandes (S. 399) in einem „Nachtrag für den Leser", giebt er folgende Erklärung ab: „Da alle Documente, welche Bezug haben auf die Prozetzführung gegen die Juden von Damascus, welche angeklagt waren des Doppelmordes, verübt am P. Thomas und an seinem Diener Jbrahim-Amaret im Ministerium des Aeußen niedergelegt sind, wird es ein leichtes sein, die Ungenauigkeit der Protokolle, Datum und sonstigen juridischen Aktenstücke, die sich zu Anfang dieses dritten und letzten TheileS befinden, zu constatiren." Es schiene demnach, als habe Laurent seine Documente aus den im Ministerium deS Aeußern befindlichen Acten entnommen; dennoch kann dies nicht seine Richtigkeit haben, da zur Zeit, wo Laurent sein Werk herausgab, (1846) das Ministerium kein einziges Stück aus seinen Archiven mittheilte. Erst 1874 erschienen Verordnungen, die die allmählich Veröffentlichung der Archive bis 1830 gestatteten. Was die Archive nach 1830 betrifft, so ist das Verbot, dieselben mitzutheilen, ein unabgeändertes. Bis auf den Beweis des Gegentheils, sind wir daher berechtigt zu sagen, daß die von Achille Laurent veröffentlichten Actenstücke auch nicht den mindesten authentischen Charakter besitzen. Hier ist nicht der Ort, den Werth der vom Autor veröffentlichten Actenstücke zu untersuchen, aber eine flüchtige Untersuchung lieferte den Beweis, daß Laurent als „Prozeßacten" und „jüdische Schriftstücke" solche Schriftstücke hinstellt, die dem Prozeßgang fern liegen oder nur eine ungeschickte Wiedergabe von all den Verleumdungen, von all den Lügen, die dazumal gegen die Israeliten aufgebracht wurden. Ein solches Vorgehen giebt den Maßftab für das Vertrauen, welches man den Behauptungen des Autors schenken kann. Am 5. Juli wird dem Central-Comit« aus Damaskus geschrieben: Vorige Woche brachten übelwollende Leute, die jedoch unbekannt geblieben, am frühen Morgen einen christlichen Knaben in das Haus des Herrn Attib, eines Notablen der israelitischen Gemeinde. Alles schlief im Hause, die Der-

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