Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 73 (12.9.1892)
- Date
- 1892-09-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1397 hatte den in der „Staatsb. Ztg." veröffentlichten Beschluß der 5. Strafkammer auf Haftentlassung Ahlwardts gegen Kaution abgedruckt, die „Berliner Ztg." dagegen veröffentlichte den entgegengesetzten Beschluß des Kammergerichts. Da es sich um ein rein formales Vergehen handelt, verurtheilte der Gerichtshof die Angeklagten zu 20 resp. 10 Mark Geldstrafe. Leipzig, 6. Sept. Die Antisemiten forderten nach dem Xantener Prozeß zu Geldsammlungen auf, aus denen die Kosten zur Entdeckung des Mordes des Knaben Hegemann bestritten werden sollten. Was sie mit den gesammelten Geldern Vorhaben, erkennt man aus nachstehender Aufforderung in der von Dr. Erwin Bauer herausgegebenen antisemitischen „Neuen Deutschen Zeitung" in Leipzig: „An die Einsender von Geldbeträgen für die Entdeckung des Xantener Knabenmörders, soweit sie sich ihre Anonymität auch uns gegenüber wahren, richten wir die ergebene Bitte, uns nachträglich, falls die Zahlungen an uns bereits erfolgt sind, oder bei zukünftigen Zahlungen gleichzeitig davon Mittheilung machen zu wollen, was wir mit dem Gelde beginnen sollen, wenn der Mörder nicht entdeckt werden sollte und sogleich die beabsichtigten oder ausgesetzten Preise an den oder die Entdecker nicht zur Auszahlung gelangen können. Das Geld würde überdies, da bis zur Aufklärung des Lantener Knabenmordes noch unter Umständen lange Zeit verstreichen könnte, als todtes Kapital bei uns lagern, während wir für Zwecke der Preßagitation gerade jetzt, vor dem beginnenden Herbstquartal, großer Summen benöthigen. Wir wären den Einsendern deshalb dankbar, wenn sie uns gestatten würden, die uns zur Verfügung gestellten Summen vorläufig für unseren Zeitungs- Agitationsfonds verwenden zu dürfen, natürlich mit der Verpflichtung, nach der etwaigen Entdeckung des Mörders des Knaben Joanchen Hegemann die Beträge im Sinne der Spender unter Zustimmung des Comitss, das den bekannten Aufruf erlassen hat, auszuzahlen." Wenn Herr Dr. Böckel davon Kunde erhält, wird man wohl eine neue Auflage der Krippenbeißerei gegen die „Irrlichter" in der „nationalen" Bewegung erleben. Hamburg, 5. Sept. Die Polizei verbietet heute den Transport von Leichen über die Grenzen des Hamburger Gebiets hinaus, wodurch die orthodoxen Juden betroffen werden, deren Friedhof in Langenfelde auf preußischem Gebiet liegt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pesth. (Ein Ministerialerla ß von weitgehender Bedeutung.) In Ungarn bestehen bekanntlich zwei große jüdische Parteien, die orthodoxe und die neologe; beide sind auf legaler Grundlage organistrt, und ist daher die Behauptung der Neologen, daß die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden verworren sind, nur eine Erdichtung. Die Organisation entspricht aber nicht dem Wunsche der Neologen; nur wollen sie dies nicht offen bekennen. Seit 23 Jahren sprechen sie unablässig von „verworrenen Gemeiudeverhältnissen", um sich zur Auflösung der thatsächlich bestehenden Organisation einen Rechtstitel formuliren zu können. Sie möchten die vorkongreßlichen traurigen Zustände auf Umwegen wieder Herstellen. Wenn es nöthig wäre, zur Erläuterung der diesbezüglichen Bestrebungen der Neologen Beweise zu liefern, könnte man viele interessante Dinge erzählen. Aber derzeit ist dies nicht nur unnöthig, weil die im Parlament und auch anderwärts gethanen, öffentlichen Aeußerungen des Ministers ganz beruhigend sind, sondern auch, weil jede einzelne Entscheidung des Kultusministers und die im Ministerium bestehende Praxis in jeden Zweifel ausschließender Weise es deutlich beweisen, daß die auf Auflösung der gegenwärtigen jüdisch-konfessionellen Organisation abzielende Anstrengung der Neologen ganz unnütz ist. Denn wenn der Kultusminister im Parlament erklärt, daß die Judenheit in Ungarn eine verschiedene Organisation besitzt, und wenn sich der Minister bezüglich der Organisation in dem Sinne äußert, wie in dem kürzlich herausgegebenen, weiter unten folgenden Erlaß, dann wissen wir es mit genügender Bestimmtheit, wie man kompetenten Ortes über die gegenwärtige Organisation denkt, und wissen, daß die Behauptung der Neologen, daß die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden verworren seien, dort oben keinen Glauben findet. Der in Rede stehende Ministerialerlaß ist zugleich ein glänzender Beweis für die Gesinnung, die unsere Regierung bezüglich der Autonomie der jüdischen Gemeinden hegt, welche die Neologen zu vernichten bestrebt sind, um die gesetzestreuen Juden desto sicherer unterdrücken und dieselbe um ihre konfessionelle Selbstständigkeit bringen zu können. Der Ministerialerlaß, der an den Verwaltungs- Ausschuß des Sipser Komitats gerichtet ist, lautet wie folgt: „Indem ich die Statuten der Altlublauer orthodoxen Gemeinde sammt dem Berichte des Vicespans äs äato 12296/1892 zurücksende, verständige ich den Verwaltungsausschuß, daß die fraglichen Statuten nur nach Entfernung des §. 2 genehmigt werden könnten. In dem zweiten Paragraph wird nämlich ausgesprochen, daß die Gemeinde auf Grundlage der Orthodoxie steht, aber der orthodoxen Durchführungskommtsston sich nicht unterwerfe. „Wenn irgend eine Gemeinde auf orthodoxer Basis steht, folgt daraus von selbst, daß sie das Allerhöchsten Ortes sanktionirte orthodoxe Organisationsstatut annimmt und den Erlaß Nr. 2098/90 für sich als bindend anerkennt. Wenn die Gemeinde sich jedoch dem Rechtskreise der orthodoxen Durchführungskommission entzieht, so stellt sie sich gleichsam in Gegensatz mit den obenerwähnten Verordnungen und Erlässen, aber sie steht auch ab von ihren autonomen Rechten, denn dann muß sie in