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Der Israelit · 1892-09-08 · Heft 72 (8.9.1892) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 72 (8.9.1892)
Date
1892-09-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXLU. Jahrgang. Erste Beilage ju M 72 des „Israelit". Leitender Artikel. Die Weläuöung der Schlachltstiere durch uarkotifche Mittel. Von Bezirksrabbiner De. Ehrmann in B ad en (Schweiz.) Der Vorschlag, die Schlachtthiere vor dem Schlachten (Schächten) durch Einathmung von Gasen zu betäuben, ist nicht neu. Da derselbe kürzlich gelegentlich der das Schlachten regelnden Sächsischen Ministerial-Verordnung wieder zur Sprache gekommen ist, so scheint es angezeigt, auf die diesem Verfahren entgegen stehenden technischen und religionsgesetzlichen Bedenken hier kurz zu verweisen. In meiner Schrift: „Thierschutz und Menschentrutz" habeich ein Gutachten Rockels, Wundarzt am National-Orthopädie-Hospital in London veröffentlicht, welcher den Gegenstand sehr ausführlich behandelt. — Gegen die Anwendung dieser Mittel bei den zum Schächten bestimmten Thieren macht der berühmte Gelehrte am Ende in seinem Resum« folgende Bedenken geltend: „1) Die absolute Notwendigkeit der Gegenwart einer erfahrenen Persönlichkeit, um zu entscheiden, wann genügende Betäubung erlangt sei, und auch, um darüber zu wachen, daß das Bctäubungsverfahren nicht zu lange ausgedehnt und so möglicherweise der Tod des Thieres herbeigeführt werde; denn es gibt kein Betäubungsmittel, welches nicht tödtet, bei nicht entsprechend genügender Anwendung. 2) Der durch das BetäubungsVerfahren bedingte Zeitverlust wird, meines Erachtens, ein sehrgroßes praktisches Hinderniß sein. Die Anbringung des Apparates wird eine bestimmte Zeit erfordern, deren Dauer im Gegensätze steht zu der Gewandtheit der damit betrauten Persönlichkeit und direkt durch den Grad der Widerspenstigkeit des Thieres bedingt wird. Dann wird das Verfahren zur Erzeugung der Unempfindlichkeit auch eine gewisse Zeit beanspruchen, so daß der durch die Betäubungs- Prozedur erforderte Zeitraum, in runder Zahl ausgedrückt, nie weniger als 10 Minuten betragen wird, sich aber auf das Doppelte und möglicherweise auf noch mehr ausdehnen kann und wahrscheinlich auch wird. 3) Die Ausgaben, welche nicht durch das anzuwendende Betäubungsmittel — denn das kostet gewöhnlich nichts — sondern durch die stetige gute Instandhaltung des Apparates verursacht werden. Alles hängt davon ab, daß der Apparat dicht, luftdicht ist. Er braucht nur von einer ganz einfachen Beschaffenheit zu sein, aber diese muß in ihrer Art ganz vollkommen sein. Sämmtliche Zusammenfügungen müssen ganz unversehrt sein und das Mundstück muß so fest auf des Thieres Schnauze aufgesetzt werden, daß Luft unmöglich eindringen kann. Nun wird zwar die erste Ausgabe für einen solchen Apparat nicht viel betragen; aber am Ende des Jahres wird die Rechnung des Verfertigers des Instrumentes für an demselben gemachte Ausbesserungen ein Beträchtliches ausmachen, so daß die praktische Durchführung der Betäubung eine nicht ganz kostenlose Sache sein wird." Wo sollen nun die von fachkundiger Seite geforderten, erfahrenen Persönlichkeiten hergenommen werden, die jedem einzelnen Schächtakt asistiren und vor dem Schächten feststellen, ob das betäubte Thier nicht etwa schon tobt ist? Wo soll in der Stadt und auf dem Lande die Zeit und Ruhe in den Schlachthäusern gefunden werden, die solche Beobachtungen erfordern? Fänden sich aber selbst diese Vorbedingungen erfüllt, so bliebe es nach dem jüdischen Religionsgesctze noch immerhin unstatthaft, jedes Thier zu einem ."6m psD zu machen. Es kann außerdem nicht der geringste Zweifel darüber bestehen, daß sich ein auf diese Weise betäubtes Thier weder durch Zuruf myjn, noch vermittelst des Stockes bpü2 zum Stehen bringen läßt, daß mithin die Kriterien vorhanden sind, die ein Thier nicht mehr im Besitz der vollen Lebenskraft und Gesundheit md'Ov erscheinen lasten. Stellte es sich nun selbst heraus, daß bei in solcher Betäubung geschächteten Thieren die nach dem Schächten erforderlichen Bewegungen do-is wirklich stattfinden, so bliebe es immerhin unstatthaft, jedes zu schächtende Thier in einen Zustand zu versetzen, der gerade die unter unseren Weisen Hervorragenden bestimmte, sich den Genuß von dem Fleische eines solchen Thieres zu versagen. (Schulchan Aruch Jore Deah Cap. 17.) Endlich wäre, worauf bereits die Redaktion d. Bl. hingewiesen, der Nachweis zu erbringen, daß die künstliche Einathmung der betäubenden Gase keine solche Verletzung der inneren Organe nach sich zieht, die etwa das Thier terephah machen. — Nach Röckel (Seite 141.) hat die Betäubung thatsächlich eine Färbung des Blutes zur Folge, die dunkler ist, wie z. B. eine Mischung von arteriellem und venerösem Blut. Vor einigen Jahren haben mehrere hundert Rabbinen aus allen Ländern der Erde die sofortige Betäubung selbst nach vollzogenem Schächtakt als

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