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Der Israelit · 1892-09-08 · Heft 72 (8.9.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 72 (8.9.1892)
Date
1892-09-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1378 des positiven Judenthums schon so weit entfernt haben, daß sie sich am fw utib den v', diesen heiligen, Gottgeweihten Tagen nicht vom Alltäglichen trennen, nicht so lange ihr Geschäft unterbrechen können, um am öffentlichen Gottesdienste, der in den Reformgemeiuden Westphalens in der Regel doch nur l, höchstens l1/a Stunde dauert, Theil zu nehmen, also für diese soll ein neues Gebetbuch, gleichsam ein homöopathisches, in kleinen Dosen verabreichtes Mittel, ein Gebetbuch, en miniature geschaffen werden, um sie, wenn auch nur für etwa 1/a Stunde, zur Betheiligung am öffentlichen Gottesdienste zurückzuführen. Glauben denn die Herren allen- Ernstes, daß diese auf Irr- und Abwege gerathenen Glaubensbrüder, bei denen der Materialismus und Jndifferentismus solche Dimensionen angenommen, daß sie zu Hause nicht beten, ja das ganze Jahr hindurch kein Gebetbuch ansehen oder in die Hand nehmen, durch die modernisirte nten dem öffentlichen Gottesdienste wieder zurückgegeben werden? Dann sind sie in einem großen Jrrthum befangen, dann gehen sie von ganz falschen Voraussetzungen aus. Denn gerade das Gegentheil von dem, was das Gebetbuch en miniature bezwecken soll, wird eintreten. Die Indifferenten werden, sobald der erste Reiz vorüber ist — das neue zieht ja an — nach wie vor zu Hause bleiben und die wenigen Glaubenstreuen, die gewohnt sind, ihr Gebet in altherkömmlicher Weise zu verrichten, werden sich wohl hüten, an einem solch unjüdischen Gottesdienste Theil zu nehmen, lieber werden sie zu Hause bleiben und daselbst ihr Gebet b'"t '2n lyaoff yatsDD verrichten. Haben die Herren denn nicht die bittere Erfahrung gemacht, sehen sie es nicht ein, oder wollen es nicht cinsehen, wie alle, in Westp b. im größten Maßstabe eingeführten sogenannten Cultusreformen, wie Orgel, gemischter Chor, Einführung des „Aub'schen oder Geiger'schen Gebetbuches, 3 oder 7jähriger Cyclus" — in einigen Gemeinden ist man sogar soweit vorangegangen, daß man das Aufrufen zur Thora abgeschafft und die Anordnung getroffen hat, daß der Vorbeter den Segensspruch-niDTi 51212 rczitirt, natürlich nicht ohne Orgelsang und Frauenklang; ohne diesen Firlefanz geht es in Westphalen nicht-nicht im Stande waren, die Indifferenten zu ködern, sie für die Dauer dem öffentlichen Gottesdienste zu erhalten, und was alles dieses nicht vermochte, das soll jetzt ein modernisirtes Gebetbuch bewirken, soll die ^>>"^>2 nww d’jwid wieder zur Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste erwirken. Welcher Wahnl — Diese werden nach Einführung der in Aussicht gestellten Agende einige Male dem Gottesdienste anwohnen, natürlich nicht in der Absicht, um in Gemeinschaft mit ihren Glaubensbrüdern zu beten, sich zu erbauen, gewiß nicht; — denn, um sich die Zeit zu vertreiben, ist dafür gesorgt, daß es an profaner Lectüre, wie Zeitungsblätter und dgl. nicht fehlt — sondern nur um ihre Neugierde zu befriedigen, um 'das, zum ersten Male in Scene gesetzte Schauspiel (man verzeihe mir diesen trivialen Ausdruck bei so heiligen Angelegenheiten) mit anzusehen. Nachher, sobald der Reiz geschwunden, chleibt Alles beim Alten, die oyr© gehen nach Hause und denken — bis auf Wiedersehen am nächsten □niEon di\ M. Rosenwald, Iserlohn. Würzburg. Als ein neuer Beweis der Loyalität und der Gerechtigkeitsliebe unserer h. Kgl. Staatsbehörden möge Folgendes dienen: In diesem Jahre endigen die Manöver mit dem 21. September, also Erev Rosch-Haschono und sollen die darantheilnehmenden Truppen am darauffolgenden Tage nach ihren Garnisonen zurückbefördert werden. Es hat sich deßhalb Herr Distrikts-Rabbiner Nathan Bamberger dahier an das General- Kommando des Kgl. Bayr. 2. Armee-Corps gewandt mit dem Ersuchen, den israelitischen Mannschaften nach Schluß der Uebung die Heimreise mit einem noch vor Anfang des Jomtow in ihrer Garnison ankommenden Zuge zu gestatten, eventuell sie im Falle der Unmöglichkeit nach einer in der Nähe der Manövergegend gelegenen Gemeinde über die Feiertage zu beurlauben. Daraufhin erfolgte wenige Tage später folgende Entschließung: „Sehr geschätztes Distrikts - Rabbinat beehrt „sich das General-Kommando ergebenst zu be- „nachrichtigen, daß auf jenseitiges Schreiben vom „25. l. M. Nr. 793 die Truppencommandos an- „gewiesen worden sind, die israelitischen Mann- „schaften, welche sich um diese Begünstigung melden, so rechtzeitig in die Garnison zurückzubeordern, „daß sie letztere vor dem 21. September Abends „6 Uhr erreichen." Noch wichtiger wegen ihrer allgemeinen Bedeutung ist eine andere, nicht nur für den Bereich genannten Armee-Corps, sondern für ganz Bayern geltende Entschließung, die gleichfalls auf Anregung des genannten Herrn Distrikts-Rabbiner Bamberger erging. — Der Eintrittstag der Einjährig-Freiwilligen trifft in diesem Jahre mit Jomhakipurim zusammen, woraus natürlich für die Betreffenden nicht unbedeutende Unannehmlichkeiten erwachsen müßten. Diese setzte Herr Distrikts-Rabbiner Bamberger in einer Eingabe an das Kgl. bayr. Kriegsministerium auseinander und erhielt darauf durch Vermittlung des hiesigen General-Kommandos folgenden Bescheid: „K. Distrikts-Rabbinat beehrt sich das Ge- „neral-Commando auf wohldessen an das K. Kriegs-

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