Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 68 (25.8.1892)
- Date
- 1892-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Wahrheitsbeweis erhoben werden müsse. Der Angeklagte beantragt ferner, daß seinem Vertheidiger die gesammten Akten, zu genauem Studium auf 4 Wochen überlassen werden, der Vorsitzende aber erklärt, daß ein derartiges Verlangen wohl kaum ausführbar sein würde, eine Akteneinsicht vielmehr mit der größten Beschleunigung stattfinden müßte, da die Akten jetzt aus allen Weltgegenden verlangt würden. Vernommen wird sodann der Kriminalkommissarius Wolfs, welcher Auskunft darüber geben soll, ob der Erste Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter lau vorgegangen sind und ob er, als er nach Xanten fam und, um die Ermittelungen in die Hand zu nehmen, Mängel des Vorverfahrens vorgefunden habe und ob ihm selbst Schwierigkeiten in den Weg gelegt worden sind. Der Zeuge verneint dies; als er nach Xanten gekommen, sei ihm Einsicht in die Akten verstattet worden, er habe dieselben genau studirt und nach diesem Aktenmaterial, in welchem sehr viele Widersprüche der Zeugen sich vorfanden, eine Ueberzeugung von der Schuld Buschhoff's nicht gewinnen können. Als er dann die in den Akten benannten Zeugen persönlich zu befragen begann, habe er eine andere Ueberzeugung gewonnen. Er habe die Leute für glaubwürdig gehalten. Der Gerichtshof beschloß, nach längerer Berathung über die Beweisanträge: Es sollen hier vor Gericht vernommen werden 1) der Erste Staatsanwalt Baumgart über die Behauptung, daß derselbe der Tochter Buschhoff's gegenüber ein liebenswürdiges, cavaliermäßiges Verhalten gezeigt, ferner über die Gründe seiner Verhinderung vom 1.—6. Juli, sodann über die Gründe zu seiner im Buschoff-Prozeß abgegebenen Erklärung, daß die Zeugen die Behauptungen Buschhoff's bestätigen würden, endlich über die Behauptung, daß er dem Kaplan Bresser einen Artikel zugeschickt habe, der thatsächlich Unrichtiges enthielt; 2) der Landgerichtsrath Brixius über die Gründe der Freilassung Buschhoffs; 3) der Kaplan Bresser; 4) der Gärtner Mölders; 5) der Bürgermeister Schleß; 6) der Hauseigenthümer Küppers; 7) der Kriminalkommissarius Verhülftonk in Crefeld; 8) der Kriminalkommissarius Wolff. Ferner sollen die Buschhoff'schen Akten eingeholt werden. Dagegen hat der Gerichtshof von der weiter beantragten Vernehmung der Landgerichtsrathe in Crefeld Abstand genommen, ebenso von der beantragten Ladung des Herrn Dr. Hirsch Hildesheimer, da gar keine speziellen Thatsachen für die Behauptung vorliegen, daß derselbe irgend welche maßgebenden Faktoren beeinflußt habe. Der Präsident fügt hinzu, der Gerichtshof hat die Aussage des Kriminalkommissarius Wolff nur so aufgefaßt, daß das Lesen trockener Aktenstücke einen anderen Eindruck hervorruft, als der lebendige Verkehr mit den betr. Personen selbst, und gerade aus diesem Grunde ist auch beschlossen worden, die Zeugen nicht kommissarisch, sondern persönlich an Ort und Stelle zu vernehmen. Vertheidigung R.-A. Dr. Schwindt beantragt, daß ihm die Akten auf acht Tage in sein Bureau geschickt werden, zumal er auch noch den Redakteur Balla in einer ganz ähnlichen Preßsache zu vertheidigen habe. Der Vorsitzende erklärt wiederholt, daß der Gerichtshof selbst die Akten nur borgweise erhalten habe und daß man sich bei einerZ'o erheblichen Sache wohl sehr ungern dazu entschließen würde, die Akten zu verschicken, da dabei doch schließlich alles Mögliche passiren könnte. Die Sache Balla könnte vielleicht mit dieser Sache verbunden werden. Der Vertheidiger behält sich vor, bez. Anträge bei der Staatsanwaltschaft zu stellen und bittet, den nächsten Termin nicht vor dem 20. September anzusetzen. Gailingerr, 18. August. 'W w nmn rrB»3 nd“)di npna vdv Also lauten die goldenen Worte, die über dem Portale unseres neu eröffneten isr. Spitals prangen. Wiederum hat sich ein bekannter Satz unserer Weisen uh „Israel ist nie verwaist" in des Wortes schönster Bedeutung bewahrheitet. Es hat sich gezeigt, daß es zu allen Zeilen hochherzige Menschen genug in Israel gibt, die jedes gute Werk mit Freuden unterstützen. Mit Recht geziemt es sich daher, des Tages ganz besonders zu gedenken, an welchem ein solch edles Werk, das nur durch den Opfersinn unserer Glaubensgenossen gegründet wurde, seiner Bestimmung übergeben wird. Gestatten Sie mir deßhalb, daß ich den verehrten Lesern Ihres gesch. Blattes, die doch zum Theil dieser Anstalt ihre Unterstützung zugewandt haben, den Verlauf eines solch herrlichen Tages etwas näher schildere. Früh 9 Uhr schon erfolgte unter reger Betheiligung zahlreicher Freunde und Gönner unserer Anstalt die offizielle Uebergabe des Gebäudes an den Verwaltungsrath desselben. Herr Vorsteher Harburger, der sich um die Ausführung dieses Baues ganz besondere Verdienste erworben hatte, hielt dabei eine kurze Ansprache. Er hob hervor, daß alle, die zu diesem Unternehmen beigesteuert haben, sich ein ewiges Denkmal gesetzt haben, das dauernder und werthvoller ist, als ein Monument von Stein und Erz. Hierauf besichtigte der Verwaltungsrath von dem Bautechnkker begleitet, die Lokalitäten der Anstalt und sprach sich über dieselben befriedigend aus. Vom Anstaltsgebäude aus bewegte sich unter Begleitung von Musik und unter Betheiligung der ganzen Einwohnerschaft, ohne Unterschied der Confession, ein imposanter Festzug nach der Synagoge. Dabei konnte man recht deutlich beobachten, welch' feierliche Stimmung allerorts herrschte. Fast jeder war bemüht, theils durch Beflaggung der Häuser, theils durch Anbringen passender hebr. und deutscher Inschriften, diesem Akte ein recht festliches Gepräge zu verleihen. In der Synagoge hielt Herr Bezirksrabb. Dr. Spitz '"r, nachdem mehrere der Feier entsprechende Gesänge vorgetragen waren, die Festrede, die auf alle Anwesende einen tiefen Eindruck ausübte. Mittags vereinigten sich die Festtheilnehmer zu einem gemeinschaftlichen Festessen im Ease Biedermann dahier, wobei Reden mit Toasten