Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 68 (25.8.1892)
- Date
- 1892-08-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1291 Wenn heute mahnend die Stimme sich erhebt von Außen und von Innen, so denke man nur nicht, daß an das jüdische Volk dieser Mahnruf ergeht, sondern an den Juden, an den Einzelnen. Der Einzelne fühlt sich so gerne als Th eil des Volkes, aber daß er als ganzer Jehudi einstehen soll und muß, daß er nicht nur ehrlich mitempfinde mit dem Geschick seines Volkes, sondern auch ehrlich sichMiteinschließe, Theil nehme an den Schwächen und Fehlern und sich mit der Gesammtheit schuldig fühle; davon will man nichts wissen. Ein Theil des jüd. Volkes erkennt als den festen Bestand des Judenthums, als den Inhalt der jüdischen Religion, so wie es zur Zeit unserer Väter am Sinai unser ganzes Volk nicht anders kannte, die Gesetze der min und deren Erklärungen und Erläuterungen, wie sie durch Moscheh uns überkommen. Ein großer Theil der heutigen Juden überläßt diese „Auffassung" den „Frommen" und denkt, mich kann das aber nicht binden, nicht bestimmen. Gleichgilttg, wie dieser Theil ist, überläßt er die jüdische Religion, das jüdische Gesetz den Händen jener „Frommen", ohne sein Zuthun, denkt er, kann das Judenthum doch forrbestehen. Er bestreitet nicht, daß es für uns Juden eine nun, einen nat? gibt, doch, wenn er sich aus den Geboten der nun nichts mache, fich durch den rat? nicht stören lasse in seiner ihm ltebgewordenen Gewohnheit und Bequemlichkeit, so sei ja damit die nun, so sei damit der natp doch nicht abgeschafft; wenn er das Speisegesetz für sich nicht anerkenne, so seien ja doch Anhänger da, die dessen Nothwendtgkeit für die Erhaltung des jüd. Volkes darthun; wenn er dem Gotteshause fern bleibe, so werde der Gottesdienst ja doch abgehalten. Ist das ehrlich gedacht? So wiegt man sich ein in ein Trauerleben, dem die Wahrheit, dem die Ehrlichkeit abgeht! Da kommt der Elul und ruft mahnend und warnend •yp^N 'n Dy ,Tnn D'on „sei ehrlich und aufrichtig mit Deinem Gotte!" mit Deiner Gotteserkenntniß, mit Deinem Bekeuntniß dem jüd. Volke anzugehören, dem jüd. Volke, das geradezu der W a h r h e t t, seinem Gottesbekenntnisse seit mehr als 3000 Jahren sein ganzes Leben geweiht und unterstellt hat. 'idid TinDnn ,obwry ’ar ’Dipi "idj?d nyjnn M na n'arp -pNisi „Schüttle Dir den Staub ab, setze Dich aufrecht, Jeruscholajim, löse die Fesseln Deines Halses, gefangene Tochter Zijons!" Wenn man heute die Unhaltbarkeit, die Erfolglosigkeit der „Reform des Judenthums" offen eingesteht, warum denn nicht das erlösende, befreiende Wort sprechen und beherzigen, daß nur die Aufrichtigkeit im Bunde mit der Wahrheit wahre Aufrichtigkeit ist. .ypbx 'n Dy n'nn D'vn Zeitn«gs«achrich1err und Correspoudeuzea. Deutschland. Berlin, 20. August. Der Buschhoff-Prozeß lag einer Anklage wegen Beleidigung durch die Presse zu Grunde, welche gestern gegen den Verlagsbuchhändler Heinirich Ober wind er vor der vierten Strafkammer des Landgerichis 1 stattfand. Der Angeschuldigte ist Inhaber der Firma „Vaterländische Verlagsanstalt" und Herausgeber einer Brochure, betitelt: „Der Fall Buschhoff. Von einem Eingeweihten." In dieser Brochure, welche das gerichtliche Verfahren im Xantener Knabenmord behandelt, sollen eine Anzahl Beleidigungen gegen den ersten Staatsanwalt Baum gart und den Landgerichtsrath Brixius zu Cleve, sowie gegen die Mitglieder der dortigen Strafkammer enthalten. Der Angeschuldigte erklärte, daß er nicht der Verfasser der beanstandeten Brochure sei, aber für den Inhalt die volle Verantwortung übernehme. Das Material sei aus Manuscripten, die von einer amtlichen Persönlichkeit, die in alle Phasen des Buschhoffprozesses eingeweiht sei, herrühren und aus Zeitungsausschnitten zusammengestellt. Bei dem herrschenden Terrorismus, welcher gegen die Verfasser derartiger Brochuren zur Anwendung gebracht werde, könne man ihm nicht verdenken, daß er denselben nicht nenne. Er habe es für seine Pflicht gehalten, dazu beizutragen, das Dunkel, welches über dem Lantener Knabenmorde schwebe, zu lichten. Hierin sei er von einem regierungsfreundlichen Blatte, dem Organ der stärksten politischen Partei bestärkt worden. Er müsse die Behauptung aufstellen, daß das Rechtsbewußtsein der niederrheinischen Bevölkerung durch das ganze Verfahren im Buschhoff-Prozesse aufs Tiefste verletzt worden sei. Er habe nie an einen Ritualmord, wohl aber an einen Mord aus Aberglauben geglaubt, der von Israeliten begangen sei. Der Vater der Frau Buschhoff sei wegen eines solchen Mordes in Untersuchung gewesen und sie habe einer anderen Zeugin gegenüber verdächtige Aeußerungen gemacht. Diese und andere belastende Thatsachen seien nicht genug gewürdigt worden, weil der erste Staatsanwalt Baumgart wie auch der Untersuchungsrichter Brixius von vornherein von der Annahme ausgingen, daß bei den Israeliten ein Mord aus Aberglauben nicht denkbar sei. Dadurch sei das ganze Verfahren in ein unrichtiges Fahrwasser gekommen. Der Präsident hält dem Angeklagten jetzt die inkriminirten Stellen einzeln vor. Der Angeklagte stellte einen umfangreichen Beweisantrag, um die Wahrheit der von ihm aufgestellten Behauptungen beweisen zu können. Der Staatsanwalt hält nur die Vernehmung des Landgerichtsraths Brixius und des ersten Staatsanwalts Baumgart für nothwendig, während er den übrigen Wahrheitsbeweis für überflüssig erklärt. Der Angeklagte und sein Vertheidiger führen dagegen aus, daß bei der Wichtigkeit der Angelegenheit der gesammte