Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 66 (18.8.1892)
- Date
- 1892-08-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1256 für die Saison mehr beansprucht, in der zutreffenden Voraussetzung, daß die Frau diese Summe nicht werde erschwingen können. Die Frau blieb nun Liebenstein fern, aber auch — die rituell lebenden Badegäste, und diese stellten ein großes Contingent. Seit 2 Jahren geht es mit der Frequenz Liebensteins bergab, und gewisse Kreise sollen in richtiger Erkenntniß beschlossen haben, für's nächste Jahr in jüdischen Blättern einen jüdischen Restaurateur zu suchen: Kommt der Berg nicht zu Mohamed, so kommt Mohamed zum Berg! Myslowitz. Mit den aus Krakau und Oswiescim hier eintreffenden Zügen kamen am 9. August 360 Auswanderer aus dem hiesigen Bahnhof an, welche schon seit mehreren Wochen au der Grenze lagen und ans ihre Beförderung warteten. Nachdem dieselben durch die Aerzte Dr. B r e tt, Dr. Salle und Dr. Blumenfeld auf ihren Gesundheitszustand untersucht waren, wurden sie in der von der Bahnverwaltnng zur Verfügung gestellten Halle untergebracht, vom Hilfscomitö verpflegt und mit Kleidungsstücken versehen. Mittelst ^vonderzuges wurden Nachmittags 3x/2 Uhr durch das Comittz 296 Personen unter Begleitung des Polizeisergeanten und Rentier Silbermann nach Hamburg befördert, während die übrigen auf eigene Kosten mit dem um l250 Uhr abgehenden Personenzuge zur Weiterreise zugelassen worden sind. Von nun ab dürfen russische Auswanderer bis auf Weiteres die Grenze nicht mehr passiren. Kiew, 1. August. Der energische Gouverneur von Nischny-Nowgorod, General Baranow, bat am 28. Juli nachstehenden überaus charakteristischen Tagesbefehl veröffentlicht: Heute verstarb im Hospital an der Chaussee der Arzt Jakob Jdelsohn an der Cholera. Der Verstorbene war einer der ersten, die bereitwilligst nach Nischny-Nowgorod kamen, um den Kranken zu helfen. Mit Selbstverleuguug für das Wohl Anderer wirkend, wurde er selbst ein Opfer der Krankheit und mußte sein Leben für seinen Nächsten lassen. Er bewies rein christliche Eigenschaften, obgleich er zu den Befolgern des mosaischen Gesetzes gehörte. — Ich werde das Andenken dieses würdigen Mannes zu ehren suchen, indem ich seiner Beerdigung beiwohnen werde. Dorstfeld, 10. August. Ich will Ihnen heute einmal aus dem Horde des Antisemitismus Westfalens, insbesondere Dortmund, berichten. Laut vorher publizirter Anzeige, sollten am Dienstag, den 9. August, in Dortmund die Herren Dr. P. Förster-Berlin, über „den Tantener Mord- Prozeß" und Dr. König-Witten über „den Prozeß Liebmann" sprechen. Daß aber die ganze Sache auf „Bauernfängerei" ausging, bewies der Umstand, daß Dr. Förster nicht erschien, da, wie der Autisemiten-„Köuig" mittheilte, derselbe einer Einladung nach Köln gefolgt, wo die Bewegung eine jüngere sei, als in Dortmund. Nachdem die Versammlung durch den Vorsitzenden des deutschen Vereins eröffnet worden, ergriff Dr. König das Wort. Redner führte sodann aus: Das was Moses Montefiore im Jahre 1840 als unerläßlich für die Weltherrschaft der Juden hingeftellt, die Gewinnung der Presse, sei in Erfüllung gegangen. Buschhoff fet ein Nationalheiliger, der mit seinen! „Prozeßchen" ein schönes Geschäft gemacht habe. Sollte er wieder einmal in Geldverlegenheit kommen, so bete er zu Gott: „Beschere mir doch wieder so ein Prozeßchen!" Redner tritt dem Herrn Rechtsanwalt Stapper-Düsseldorf entgegen, der in dem Bochumer Prozeß, den Clever als einen Tendenzprozeß hingestellt habe. Wenn die Behörde nicht von Buschhoff's Schuld überzeugt gewesen sei, dann wäre es eine Schwäche der Behörde, dem antisemitischen Drängen nachgegeben zu haben. Nicht die Antisemitensondern die Judenpresse habe die Frage aufgebracht, ob ein ritueller Mord vorliege. In längerer Ausführung besprach sodann Redner die Blutbeschuldigungen in Damaskus, Ttsza-Eszlar u. s. w. und sagte, es würden den Juden 2 5 0 Mord- Prozesse zugeschrieben, die aus rituellen Gründen ausgeführt seien. Die Blutbeschuldigung sei durch den Prozeß nicht widerlegt, wie dies der Fall Bernstein beweise, den mau einfach ins Irrenhaus geschafft habe. Die Antisemiten würden sich nichts daraus machen, ob ein Jude des Blutmordes überwiesen würde oder nicht. Gerade die Freisprechung B.'s habe die Bewegung am Niederrhein rege gemacht. Auch er — Redner — würde als Geschworener, B. des Mordes unschuldig gesprochen haben, anders sei die Frage als Mitwisser. Redner kritisiert sodann das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die den Geschworenen die Frage nicht correct vorgelegt habe. Er geht sodann auf den zweiten Theil des Programms, Prozeß Liebmanu, über, den er nur kurz streift. Liebmann habe gehandelt, wie ein preußischer Richter nicht handeln durfte. Er schließt: „Das jüdische Element müsse ausgemerzt werden in der Justiz. Buschhoff sei trotz der Freisprechung der Mitwisser des Verbrechens in Tanten". — Dazu bemerkt die „Dortm. Zeitung: „Unserer Ansicht nach, könnte inan jetzt die Sache Buschhoff wohl abgethan sein lassen. B. S ch o e m a n n, Lehrer. O esterr.-Ungar. Monarchie. Triest, 13. August. Eine Depesche aus Salonichi meldet: 400 jüdische Emigranten ans Rußland sind mit Erlaubniß der Pforte hier und 400