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Der Israelit · 1892-08-11 · Heft 64 (11.8.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 64 (11.8.1892)
Date
1892-08-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1210 Ans Westfalen. Ich erlaube mir, auf meinen in diesen geschätzten Blättern jüngst veröffentlichten, den am 19. Juni in Bielefeld stattgefundenen zweiten Gemeindetag des „Westfälischen Gemeinde-Verbandes" betreffenden Artikel, nochmals zurückzukommen. Wie schon früher bemerkt, stand auf der Tagesordnung ein Antrag der Gemeinde Herford auf Annahme einer Resolution, betreffs Abschaffung der sogenannten zweiten Feiertage zur Berathung, der folgenden Wortlaut hatte: „Die Wiederherstellung und Kräftigung des synagogalen Lebens in den westf. Gemeinden, fordert mit Nothwendigkeit eine auf Grund biblischer Ordnung vorzunehmende Verringerung der vieltägigen Feste, des Passa- und des Sukkothfestes zunächst. Von dem ersten wäre der erste und der siebente, von dem letzteren der erste und der achte Tag fortan synagogal nur zu berücksichtigen." Wenngleich auch der Antrag, wie bereits früher berichtet, durch Majoritäsbeschluß die wohlverdiente Zurückziehung erfahren mußte, noch bevor er zur weiteren Discussion gelangt war, so wird es dennoch angebracht sein, die wesentlichsten Gründe und Gesichtspunkte hier anzuführen, die bei der Zurückweisung geltend gemacht wurden, und die die Nichtannahme des Antrages zur Folge hatten, wobei ich mir erlauben werde, noch einige andere, auf den in Rede stehenden Antrag Bezug habenden Bemerkungen mit einzuflechten. Der w ans dv, die zweiten Festtage, haben, wenngleich auch nicht biblischen Ursprunges, dennoch durch eine nahezuzweitausendjährigeVerbindung, einen solch engen Zusammenhang mit dem religiösen Leben der Israeliten gefunden, sind so innig mit dem Judenthum, der Vergangenheit sowohl, als dem der Gegenwart verbunden, daß ihre Beseitigung nicht ohne die größte Gefahr und den gewaltigsten Nachtheil für das Judenthum erfolgen kann. Wenn nun schon ein jihjc, ein religiöser Gebrauch durch einen so langen Zeitraum ein höheres Gepräge, ja sogar Gesetzeskraft erhält — bv jsru» min —, um wie viel mehr ein Festtag, der von allen Israeliten auf dem ganzen Erdenrunde, mit Ausnahme derer, die in Palästina wohnen, bislang streng gefeiert wurde und dadurch zum yrap jhjd geworden ist, den abzuschaffen, kein Rabbiner der Welt die Macht und Befugniß hat; ich gehe noch einen Schritt weiter und behaupte: daß, wenn auch sämmtliche Rabbiner der Welt r\m ntMona d. h. darin einig wären, daß der zweite Feiertag für uns keine Berechtigung mehr habe und deßhalb unbedenklich abgeschafft werden dürfe, nrb pow rw, man ihrem ungesetzlich en Beschlüsse kein Gehör und keine Folge geben darf — 'y nan nm teab b%,y p nD pu „Kein Rabbiner- oder Richtercollegium darf die Beschlüsse, die ein anderes Collegium gefaßt hat, aufheben, wenn es diesem nicht an Z a h l und G elehrsamkeit überlegen ist. Und wo wäre ein solches Collegium wohl zusammen zu bringm? — Es gehört also ein hoher Grad von Willkür und Anmaßung dazu, wenn sogar Laien sich dazu verfteigen, solche, wie in Rede stehende gesetzwidrige Anträge zu stellen. Die sogenannten Rabbtnerversämmlungen und Synoden sind G. s. D. selig (?) eingeschlafen, und werden wohl so bald nicht wieder auf der Bildfläche erscheinen. Statt ihrer, treten jetzt Synoden en miniatur, Gemeindeverbände, Rabbinerverbände, Zentralverbände u. wie sie alle heißen, diese Vereine, auf. um das Judenthum mit ihren weltverbessernden (?) Ideen zu beglücken, doch, wir trösten uns mit der Verheißung des Propheten: nw wi 'di on« ’rro und bx~w' nb d. — Abgesehen von allen andern Motiven, scheinen die Antragsteller und die Freunde des Antrages sich viel mehr Wirkung von demselben zu versprechen, als in Wirklichkeit, es der Fall sein dürfte. Denn es darf nicht übersehen werden, daß die meisten, die eine Beseitigung des zweiten Feiertages wünschen und Propaganda dafür machen, heute schon, — ja schon seit langen Jahren — den ersten Tag nicht mehr, offen gesagt, selbst den »mp na» nicht mehr feiern, das ist eine traurige, aber leider nicht wegzuleugnende Erscheinung. Was würde nun die Abschaffung des zweiten Feiertages diesen Leuten, die schon weit vom Judenthume abstehen, nützen? Vielleicht eine strengere Beobachtung und Heilighaltung der ersten Feiertage? Welch ein Wahn! Was hindert sie denn, heute schon die ersten Festtage würdig zu begehen? Was kann sie dazu bestimmen, mit der Heilighaltung der Sabbate und der ersten Feiertage so lange zu warten, bis der zweite abgeschafft ist? Wessen Auge nicht ganz mit Blindheit geschlagen ist, muß es einsehen, daß durch die Annahme eines solchen, wie in Rede stehen Antrages auch nicht ein einziger jener begeisterten Anhänger zur Feier der ersten Festtage zurückgeführt wird. Und zugegeben, es sollte wirklich einer oder der andere durch die Abschaffung des zweiten Tages zur würdigen Begehung des ersten Festtages zurückgeführt werden, was wir aber sehr bezweifeln, heiligt denn der Zweck die Mittel, wäre das nicht eine nton m«D nvaya? — Wohl aber würde man durch die Annahme des Antrages diejenigen schwer verletzen, welche der ferneren Beibehaltung des zweiten Feiertages das Wort reden. Mit Recht wurde von einigen Mitgliedern der Versammlung die Frage aufgeworfen: Ist denn überhaupt eine Versammlung, der nicht einmal „theologische" Mitglieder ange-

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