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Der Israelit · 1892-08-04 · Heft 62 (4.8.1892) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 62 (4.8.1892)
Date
1892-08-04
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1181 Es nimmt das Wort Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach (Cöln): Meine Herren Geschworenen! Der Fall Buschhoff, der uns 10 Tage lang beschäftigt hat, geht seinem Ende entgegen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Prozeß in den Spalten der Zeitungen noch lange Zeit Gegenstand der Erörterung sein wird. Auch die Bevölkerung in Xanten durfte sich noch lange mit der Angelegenheit beschäftigen, für uns ist jedoch nach wenigen Stunden die Angelegenheit durch Ihren Wahrspruch erledigt. Meine Herren! Als die Verhandlung begann, da haben wir, die wir die Akten kannten, die Freisprechung erwartet, nachdem wir aber die Beweisaufnahme gehört, ist diese Erwartung bei uns zur Gewißheit geworden. Die Herren Vertreter der Staatsanwaltschaft und meine beiden Herren Kollegen haben den Gang der Beweisaufnahme in so erschöpfender Weise beleuchtet, die Beweisaufnahme hat auch ein derartiges Ergebniß gehabt, daß ich es nicht für nöthig halte, Sie noch mit einer langen Rede aufzuhalten. Ich will nur zwei Punkte beleuchten, die in der Verhandlung eine Rolle gespielt haben. Meine Herren! Ein Hauptpunkt der Verhandlung war das Gutachten des Herrn Kreisphysikus Dr. Bauer über das Meffer, das angeblich bei Ausübung des Mordes gebraucht wurde. Sie wiffen, daß das Gutachten die Wiederverhaftung des Angeklagten veranlaßt und zum Theil auch die Veranlaffung zur Erhebung der Anklage gegeben hat. Herr Kreisphysikus Dr. Bauer hat sein Gutachten allerdings aufrecht erhalten, daß der Mord mit dem bei Buschhoff beschlagnahmten Meffer Nr. 13 ausgeführt ist. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Gutachten des Herrn Dr. Bauer ebenfalls dazu beigetragen hat, die Sachlage zu trüben. Sie werden sich erinnern, meine Herren, daß die medicinischen Sachverständigen mit Bestimmtheit seststellen, daß der Halsschnitt kein Schächtschnitt, nicht einmal ein Metzgerschnitt war. Die medicinischen Sachverständigen bekunden, daß der Schächtschnitt stets senkrecht nach der Luftröhre zu ansetze, während der Halsschnitt des Ermordeten zeigte, daß das Meffer schräg eingesetzt war. Die medicinischen Sachverständigen begutachteten endlich, daß das Meffer Nr. 13 absolut ungeeignet zur Ausführung des Mordes war, daß vielmehr anzunehmen ist, der Halsschnitt sei mit einem Brodmesser ausgeführt worden. Hätte Herr Kreisphysikus Dr. Bauer sein Gutachten nicht abgegeben, dann wären Sie höchstwahrscheinlich mit der Angelegenheit nicht beschäftigt worden, denn das Gutachten des Dr. Bauer war die Hauptursache, daß die Anklage erhoben wurde. Aber noch ein anderes Moment ist es, das ich beleuchten muß, da es ebenfalls einen Theil der Verhandlung gebildet hat, es ist dies das immer wieder auftauchende Märchen: die Juden brauchen zu Heil- oder rituellen Zwecken Christenblut. Es ist Ihnen bekannt, daß die Bevölkerung in Xanten, höchstwahrscheinlich veranlaßt durch das Gutachten des Herrn Dr. Steiner und van Housen, sofort die Behauptung aufstellte: es ist ein Ritualmord begangen worden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß dieses Gerücht das Haupthemmniß für eine erfolgreiche Thätigkeit bildete, die Sache zu klären. Als wir hörten, daß die Anklage erhoben worden sei, da war ich mit meinen Kollegen der Ueberzeugung, daß die Staatsanwaltschaft nicht den Volksaberglauben des Blutmärchens theile, sondern daß sie andere Gründe für die Erhebung der Anklage habe. Für die Staatsanwaltschaft war, davon waren wir von vornherein überzeugt, ein wissenschaftliches Gutachten über den Ritualmord nicht erforderlich. Allein Sie haben gesehen, m. H., daß im Hintergründe der Zeugenaussagen der Ritualmord stand. Man konnte es dem Zeugen Mallmann nachsühlen, daß er im Herzen die Ueberzeugung von dem Ritualmorde hatte und aus,'diesem Grunde den Buschhoff für den Thäter hielt. Das angebliche Fehlen des Blutes bei der Leiche und der angebliche Schächtschnitt war die Veranlaffung, daß dieser alte Voksaberglaube austauchen konnte. Das Märchen ist so thöricht, daß ich kurz darüber hinweggehen könnte, wenn ich nicht wüßte, daß daffelbe in den Köpfen der unwissenden Bevölkerung spukt und zu politischen Parteizwecken genährt wird. Wenn man uns Christen vorwerfen würde: wir brauchen das Blut Andersgläubiger und müssen daher Morde begehen, dann würde ich antworten: In unseren Grundgesetzen, in den zehn Geboten, steht: „Du sollst nicht tödten". Damit ist eigentlich die ganze Beschuldigung widerlegt. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß wir Christen die Zehngebote erst seit 1900 Zaren unser eigen nennen, während die Juden die Zehngebote seit über 3000 Jahren haben. ES kommt aber noch hinzu, daß den Juden der Blutgenuß überhaupt verboten ist. In dem auch jedem Christen zugänglichen alten Testament ist zu lesen: „Ihr sollt kein Blut essen, wer Blut ißt, der soll auSgerottet werden aus meinem Volke, ich werde mein Antlitz von ihm abwenden/ Es ist charakteristisch, daß in China und Madagaskar von der dortigen Bevölkerung dieselbe Anschuldigung gegen die Christen erhoben wird und als Ursache der Christenverfolgung dient. Und ehe das Christenthum seinen Siegeslauf antrat, noch ehe es die herrschende Religion war, da haben die Römer den Christen daffelbe Märchen angedichtet, und zahllose Christen wurden deßhalb verfolgt. Der Aberglaube, daß die Juden Blut brauchen, ist bei uns im 13. Jahrhundert aufgetaucht. Damals aber genoß der unglückliche Angeklagte noch nicht den Schutz, den er heute hat. Da trat die größte Macht der damaligen Zeit, der Papst auf, um dieses Märchen zu widerlegen und die Juden vor Verfolgungen zu schützen. Ich könnte Ihnen zahlreiche päpstliche Bullen vorlegen, in denen dieser Volksaberglaube mit der größten Entschiedenheit bekämpft wird. In den Jahren 1247 und 1253 hat Jnnocenz IV. sich mit sehr heftigen Worten gegen den Volksaberglauben gewendet. Ich will Sie mit dem Verlesen der Bullen nicht behelligen, es würde dies schließlich stundenlang aushallen. Allein seit dem 13. Jahrhundert ist das Märchen nicht mehr aus der Welt verschwunden. Es ist immer wieder aufgetaucht und hat zu Judenverfolgungen Veranlaffung gegeben. Wiederholt haben sich Gelehrte damit beschäftigt und Gutachten abgegeben. Sie haben von dem als Sachverständigen hier erschienenen Profeffor Dr. Nöldecke gehört, daß im Jahre 1714 die theologische Fakultät der Universität zu Leipzig auf Veranlaffung des Landesherrn ein Gutachten dahin abgegeben hat, daß der Ritualmord in den religiösen Satzungen der Juden nicht vorgeschrieben sei, und daß keine Anhaltspunkte für diesen Volksaberglauben in der jüdischen Literatur vorhanden seien. In dem im Jahre 1883 vor dem Wiener Landgericht geführten Prozesse des bekannten Profeffors Rohling wider den österreichischen Abgeordneten Bloch traten Profeffor Dr. Nöldecke und Lizentiat Wünsche als Sachverständige auf. Beide Sachverständige gaben daffelbe Gutachten ab. Sie haben gehört, daß Hr. Prof. Dr. Nöldecke sagte: „Ebenso bestimmt, wie ich behaupten kann, im Talmud steht nichts von dem Eisenbahnwesen, mit derselben Bestimmtheit kann ich sagen: im Talmud steht nichts vom Ritualmord". Sie haben ferner gehört, daß Herr Profeffor Dr. Nöldecke die immer wiederkehrende Behauptung, daß den Juden der Ritualmord geboten sei, als frivol bezeichnete. Sie haben ferner von Herrn Professor Dr. Nöldecke gehört, daß der katholische Profeffor Dr. Bickel an der Universität zu Innsbruck, indem er die Abgabe eines Gutachtens über den Ritualmord ablehnte, letzteren als Schwindel bezeichnete. Ich erinnere Sie im Weiteren daran, daß Profeffor Dr. Nöldecke eine Reihe hervorragender Orientalisten, wie den Geheimen Regierungsrath Profeffor Dr. de Lagarde

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