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Der Israelit · 1892-08-04 · Heft 62 (4.8.1892) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 62 (4.8.1892)
Date
1892-08-04
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1180 sich erinnern, Herr Rechtsanwalt, daß die Moll uns sagte: sie sei deshalb näher getreten, da sie die Leiche für Hühner gehalten, die in der Spreu saßen. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper (fortfahrend): Das ist mir bekannt, Herr Präsident. Allein fest steht, daß sie ohne einige Schritt weiter zu gehen, auch die etwa dort sitzenden Hühner nicht hätte sehen können. Meine Herren! Es ist eine alte kriminalistische Regel, daß, wenn die Schuldfrage zweifelhaft erscheint, die Frage aufgeworfen wird: Kann man dem Angeklagten die That Zutrauen? Ich habe nicht nothwendig, Ihnen noch eine Schilderung von dem Angeklagten zu geben, er dürfte Ihnen durch die lOtägige Verhandlung hinlänglich bekannt geworden sein. Ich will Sie bloS an den wahrhaft dramatischen Vorgang mit dem Sack erinnern. Ich muß gestehen, als der Sack mit den rothbraunen Flecken dem Angeklagten vorgelegt wurde, da flaubte ich fast selbst, es könnten irgendwelche Anhaltspunkte ür die Schuld des Angeklagten festgestellt werden. Allein Sie erinnern sich, mit welcher Unbefangenheit der Angeklagte vortrat und auf die Frage des Präsidenten, wie er die rothbraunen Flecke an dem Sack erkläre, die natürlichste Antwort von der Welt gab: er habe den Sack bei der Fleischräucherung benutzt und die verdächtigen Flecken seien Rauchflecken. Aber außerdem ist doch auch der Lebenswandel des Angeklagten in Betracht zu ziehen. Sie haben gehört, daß Buschhoff aus Anlaß des Sterbetages seines Paters des Morgens und Abends in die Synagoge ging, daß er dieses Sterbetages wegen bis Mittag fastete, daß er, ehe er sich mit seiner Familie zu Tische setzte, betete. Jemand, der so pietätvoll seiner verstorbenen Eltern gedenkt und als Lohn dafür die Liebe seiner Kinder erweckt, ist nicht das Holz, aus dem Mörder geschnitzt werden. Der Vertheidiger geht noch des Näheren aus die Bekundungen des Zeugen MölderS ein und sucht den Nachweis zu führen, daß die große Erregung in Xanten die Leute zu einer fixen Idee geführt hat, an die sie selbst glaubten. Ebenso sei es dem MölderS ergangen, dieser habe sich förmlich eingeredet, daß er das Hineinziehen des Kindes gesehen habe, während er in Wirklichkeit vielleicht gesehen, wie das Ullenboom'sche Kind in das Buschhoff'sche HauS gezogen worden sei. Dafür spreche auch der Umstand, daß Mölders so spät mit seiner Wahrnehmung hervortrat. Aehnlich verhalte es sich mit der Bekundung des Knaben Heister. So aufgeweckt dieser Knabe auch sein möge, so habe dieser zweifellos ebenfalls unter dem Druck der allgemeinen Erregung und auch erst einige Zeit nach dem Morde seine Wahrnehmungen mitgetheilt. Der Vertheidiger geht 'noch näher auf die Beweisaufnahme ein und schließt mit den Worten: Ich theile nicht die Hoffnung des Herrn Staatsanwalts, daß nach Schluß dieser Verhandlung die Hetze beendet sein wird, wir werden aber nach Abgabe Ihres Wahrspruches sagen können: Die Wahrheit hat gesiegt! Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer (Eleve): Es dürfte Ihnen bekannt sein, meine Herren Geschworenen, daß ich aus Anlaß der Uebernahme der Vertheidigung in der unerhörtesten Weise angegriffen worden bin. Selbst im Abgeordnetenhause hat sich ein Mann, dessen Stellung voraussetzen sollte, daß er wenigstens bei der Wahrheit bleibt, mich in der unqualifizirbarsten Weise verdächtigt. Ich kann Ihnen die Versicherung geben, meine Herren Geschworenen, daß ich trotz all dieser Verunglimpfungen es für meine höchste Ehre gehalten habe, gerade den Angeklagten Buschhoff, dessen Unschuld von Anfang so klar zu Tage lag, zu vertheidigen. Meine 10jährige Thätigkeit als hiesiger Anwalt enthebt mich der Mühe, mich Ihnen gegenüber noch weiter zu rechtfertigen, umsomehr, da die Ehre der Angreifer nicht höher steht als ihre Angriffe. Ich kann Ihnen aber auch die Versicherung geben, daß ich nie und nimmer einen Mann vertheidigen wurde, von dem ich auch nur vermuthen könnte, daß Blut an seinen Fingern klebst Wäre ich von der Unschuld des Buschhoff nicht überzeugt, hätte ich in dieser Beziehung auch nur noch einen Zweifel, ich stände sicherlich nicht an dieser Stelle. Sie werden sich zu erinnern wissen, meine Herren, daß, als im Dezember v. I. die Haftentlassung des Angeklagten erfolgte, sich ein Sturm der Entrüstung in der antisemitischen Presse erhob, obwohl mit dieser Haftentlassung das Verfahren nicht eingestellt war. Zu dieser Hetze gesellte sich der Messerbefund des Kreisphysikus Dr. Bauer. Dies war die Veranlassung, daß die Wiederverhaftung Buschhoff's und schließlich auch die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde. Letzteres geschah nicht, weil man an seine Schnld glaubte, sondern weil man der Welt den Beweis liefern wollte, daß an all' den Verdächtigungen kein wahres Wort ist. Und die Verhandlung, deren Leitung an Unparteilichkeit jedenfalls nichts zu wünschen übrig ließ, hat die Unschuld des Buschhoff in glänzendster Weise nachgewiesen. Der Herr Erste Staatsanwalt hat Recht, wenn er sagte, mit größerer Genauigkeit hat noch niemals ein Angeklagter sein Alibi nachgewiesen. Und wie benahm sich der Angeklagte? Er, der so sehr Verfolgte und Geschmähte, der unter der furchtbaren Anklage, einen Mord begangen zu haben, sich seit so langer Zeit in Untersuchungshaft befindet, er hat nicht ein hartes Wort gegen die ihn belastenden Zeugen, die aus jedem Vorkommniß Kapital zu schlagen suchten, erwiedert. Bald fiel den Zeugen die große Theilnahme, bald die Theilnahmlosigkeit auf. Jedenfalls hat die Verhandlung ergeben, daß kein Zeuge den Hegmannschen Eheleuten so viel Theilnahme bekundet hat, als gerade der Angeklagte. Dieser hat sich aber auch als ein in jeder Beziehung wahrheitsliebender Mann erwiesen. Nicht eine Unwahrheit konnte ihm nachgewiesen werden. Als ihm gesagt wurde, er solle bei unerheblichen Dingen doch lieber zugestehen und sich nicht auf's Leugnen legen, da antwortete er: Ich kann doch nichts zugeben, was nicht wahr ist." Der Vertheidiger geht hierauf des Näheren auf die Beleuchtung der Zeugenaussagen ein und fährt alsdann fort: Ich kann die Hoffnung des Herrn Ersten Staatsanwalts auch nicht theilen, daß die antisemitische Hetze mit diesem Prozeß ein Ende haben wird. Ich fürchte: es wird weiter gelogen werden. Es ist eine allbekannte Thatsache, daß, um eine Wahrheit zu verwischen, mindestens 7 Lügen nothwendig sind. Ich bin aber der.Meinung, es sind 7 mal 70 Lügen nothwendig, um das Lügengebäude der Antisemiten aufrecht zu erhalten. Allein die große Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit der Sie, meine Herren Geschworenen, den Verhandlungen gefolgt sind, gibt mir die Gewähr, daß, wenn auch die Lügen nicht verstummen werden, so doch in diesem Saale Recht und Gerechtigkeit geübt werden wird. Ich gebe mich ferner der Hoffnung hin, daß mit diesem Prozeß das alte Blutmärchen aus der Welt verschwinden wird. Wenn Sie aus diesem Saale fortgehen, dann ersuche ich Sie, das Bild eines Mannes in Ihr Herz aufzunehmen, der, obwohl seit so langer Zeit der Freiheit beraubt , seiner Familie entrissen, und durch eine wüste Hetze genöthigt sein wird, das bittere Brod des Almosens zu essen, sein Geschick mit Ergebung getragen hat, weil er weiß, daß die Wahrheit an den Tag kommen muß und daß in Preußen noch Recht und Gerechtigkeit geübt wird. Ich kann meine Vertheidigung umsomehr abkürzen, da die Vertreter der Anklagebehörde in diesem Prozeß das schönste Recht der Staatsanwaltschaft ausgeübt haben, das nicht blos darin besteht, den Schuldigen zu verfolgen, sondern auch dem unschuldig Verfolgten ihren Schutz zu gewähren. Es tritt hierauf eine längere Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung ijt der Zuhörerraum und die Tribünen Kopf an Kopf gefüllt, so daß im buchstäblichen Sinne des Wortes kein Apfel zur Erde gehen konnte.

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