Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 62 (4.8.1892)
- Date
- 1892-08-04
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXIII. Jahrgang. Zweite Beilage jit M 62 des „Israelit“. Leiteuder Artikel. Uroceß Wuschhoff. Der .^antener Knabenmord vor dem Schwurgericht. (Schluß.) Erster Staatsanwalt Baumgard fährt fort: Daß das Verbrechen nicht aufgeklärt ist, bedaure ich ganz außerordentlich, und zwar umsomehr, da ich mir gleich nach' Entdeckung der That alle Mühe gab, Klarheit in die Sache zu bringen, den Thäter zu ermitteln. Ich habe sofort in dem in Rauten erscheinenden „Bote für Stadt und Land" einen Aufruf an die Bevölkerung erlassen, die Thätigkeit der Behörde nicht durch religiöse Erregungen zu stören. Leider hatte diese meine Bitte keinen Erfolg. Ich hoffe, daß, wenn die religiöse Erregung sich wieder gelegt und die Behörde in der Lage ist, klar zu sehen, es doch noch gelingen wird, den wirklich Schuldigen zu ermitteln. Es ist gesagt worden, die Sache bleibt unaufgeklärt, weil es sich um einen Juden handelt. Nein, meine Herren Geschworenen! nicht weil es sich um einen Inden handelt, ist die Sache unaufgeklärt, sondern weil die Sache unklar ist, deshalb hat man zu einem Juden gegriffen. Man behauptete : es ist von einem Juden ein Ritualmord begangen worden. Dazu bedarf es keiner weiteren Motive, es bedarf blos allgemeiner Verdächtigungen. Allein Sie, meine Herren Geschworenen, haben die Pflicht, Alles was außerhalb dieses Saales vorgeht, unbeachtet zu lasten, sondern lediglich auf Grund der Thatsachen, die Sie selbst mit eigenen Augen und Ohren gesehen und gehört, Ihr Urtheil abzugeben. Auf Grund der Beweisaufnahme kann ich nicht anders als aus Pflicht und Gewissen den Antrag auf Nichtschuldig stellen. Ich bitte Sie, meine Herren Geschworenen, sprechen Sie den Angeklagten frei. (Halblautes Bravo im Auditorium.) Verth. Rechtsanwalt S tapp er (Düsseldorf): Meine Herren Geschworenen! Wenn ich in die Vertheidigung für Buschhoffeintrete, dann erinnere ich Sie zunächst an die Worte des Herrn Präsidenten bei Eröffnung der Sitzung, nur nach bestem Wissen und Gewissen Ihr Urtheil abzugeben. Als in Düsseldorf noch die alte rheinische Kriminalordnung bestand, bis zum 1. Oktober 1879, hatte der Vorsitzende die Pflicht, den Geschworenen den Art. 312 der Kriminalordnung vorzulesen, der folgenden Wortlaut hatte: „Sie schwören und geloben vor Gott und vor den Menschen, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit 'die Belastungsgründe zu prüfen, welche gegen den Angeklagten vorgebracht werden sollen; nicht zu verrathen das Interesse des Angeklagten, noch das der bürgerlichen Gesellschaft, welche ihn anklagt; mit Niemanden Rücksprache zu nehmen, bevor sie Ihren Ausspruch gethan haben, nicht zu hören aus die Stimme des Hasses oder der Bosheit, noch auf die der Furcht oder der Zuneigung; sich zu entscheiden nach den Belastungsgründen und den Vertheidigungsmitteln, nach Ihrem Gewissen und Ihrer innigsten Ueberzeugung, mit der Unparteilichkeit und Festigkeit, die einem braven und freien Manne geziemen". Meine Herren Geschworenen! Wenn Sie, woran ich nicht zweifle, in diesem Sinne Ihr Amt auffassen, dann kann Ihr Urtheil nur auf Nichtschuldig lauten. Dieser Tag wird ein Ehrentag für Sie sein, denn Sie geben einem anständigen, schwer geprüften Manne die Freiheit, einer Familie den Gatten und Vater, einer Gemeinde ein Mitglied wieder, das bisher in der unerhörtesten Weise dem Haß und der Verfolgung eines urtheilslosen Pöbels ausgesetzt war. Sofort als die That entdeckt wurde, da stand es bei der Menge fest: es müsse ein Ritualmord geschehen sein. Das alte, mittelalterliche Märchen, das man schon längst begraben glaubte, war wieder aufgetaucht. Die Hauptursache war, daß Dr. Steiner feststellte, daß kein Blut oder zu wenig Blut bei der Leiche gefunden wurde. Mit Blitzesschnelle verbreitete sich das Blutmärchen durch ganz Deutschland und wurde von Herrn Dr. von Housen sofort nach Emmerich getragen. Sie erinnern sich, meine Herren Geschworenen, daß Herr Dr. von Housen erst, nachdem er die Obduktionsbefunde hier eingesehen, die Erklärung abgegeben hat: Nun habe ich mich überzeugt: ich halte auch den Fundort für den Thatort; ich habe zur Zeit mein Urtheil auf Grund oberflächlicher Besichtigung abgegeben. Es ist ja noch ein anderes Motiv für den Mord angegeben worden. Sie erinnern sich, daß Herr Kriminal-Kommissar Wolff der Meinung gewesen ist: Buschhoff habe den Knaben getödtet, weil er ihm den kleinen Schaden am Grabstein zugefügt habe. Eine solche Annahme kann wohl die Phantasie eines Dichters sein, der einen Kriminalroman zu schreiben beabsichtigt, der Richter kann aber eine solche Vermuthung nie und nimmer für wahr halten. Ich muß ausdrücklich bemerken, meine Herren, daß gleich nach Entdeckung der That die Behörden sich alle Mühe gegeben haben, den Thäter zu ermitteln. Herr Landgerichtsrath Brixius hat ebenfalls, das beweisen die vielen von ihm vorgenommenen Vernehmungen, alles Mögliche gethan, um Klarheit zu schaffen. Wäre der Mord nicht sofort zum Objekt einer Glaubenshetze gemacht worden, wer weiß, ob es nicht gelungen wäre, schon nach den ersten 8—14 Tagen den Mörder zu entdecken. Sie werden sich erinnern, meine Herren Geschworenen, daß in einer geradezu unerhörten, bisher noch nicht dagewesenen Weise die Gerichtsbehörden aus Anlaß dieses Verbrechens angegriffen worden sind. Sie erinnern sich vielleicht, meine Herren, jener Sitzung des Abgeordneterhauses, in der der Abgeordnete Rickert vorlas, daß eine Zeitung geschrieben habe: „Es liegt ein Ritualmord vor, Buschhoff und kein anderer ist der Mörder." Wenn man erwägt, wie alle Bemühungen der Behörden, den Schuldigen zu ermitteln, durch das Blutmärchen getrübt worden sind, dann mutz man die Ueberzeugung gewinnen, daß System in dieser Hetze liegt. Die Leute haben gar kein Interesse, daß der wirklich Schuldige ermittelt werde, die That an sich war ihnen aber ein willkommenes Agitationsmittel. Es ist hier nicht meine Aufgabe, eine Rede gegen das Treiben der Antisemiten zu halten. Wenn die Leute es als ihre Ausgabe betrachten, dahin zu wirken, daß die Juden aus Deutschland getrieben und die Zeilen des Augustus wieder herbeigeführt werden, habeat sibi. Meine Aufgabe als Kriminal-Vertheidiger ist eine ganz andere. Allein erwägen Sie, meine Herren, wenn es dem Buschhoff nicht gelungen wäre, in so überzeugender Weise sein Alibi nachzuweisen, was hätte dann diese Hetze zur Folge haben können? Ich wende mich nun zu dem eigentlichen Thatbestande. Ich kann mich dabei kurz fassen, da die Herren Vertreter der Anklagebehörde diesen fast erschöpfend beleuchtet haben. Ich will daher nicht noch einmal auf den Alibibeweis des Buschhoff zurückkommen. Jedenfalls halte ich es für sehr vortheilhaft, daß wir uns gestern den Thatort angesehen haben, wir haben dadurch eigentlich erst ein anschauliches Bild erhalten. Ich vermisse die Aufklärung, aus welchem Grunde die Dienstmagd Dora Moll am Abende einige Schrite weiter in der Scheune gegangen ist, als sie nothwendig hatte. Wenn die Moll, wie immer, nur bis zum Strohlager gegangen wäre, dann hätte sie den Leichnam nicht sehen können. Präsident (den Vertheidiger unterbrechend): Sie werden