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Der Israelit · 1892-07-28 · Heft 60 (28.7.1892) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 60 (28.7.1892)
Date
1892-07-28
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1134 Präsident: Wissen Sie uns sonst noch etwas zu erzählen, das auf diese Mordthat Bezug hat? Zeugin: Nein. Präs.: Wissen Sie, wer Sie und Ihre Schweüer als Zeuginnen vorgeschlagen hat? Zeugin: Nein. Präs.: Kennen Sie in Neuß einen Mann Namens Schmitts? Zeugin: Nein. Präs.: Es ist bedauerlich, daß die Verhandlung durch derartige Dinge, die zur Aufklärung der Sache nicht das Geringste beitragen, derartig aufgehalten wird. Die folgende Zeugin ist Frau Seeg ers (Xanten). Präsident: Sie sollen am Peter-Paulstage einen feingekleideten Juden zu Buschhoff gehen gesehen haben? Zeugin: Davon weiß ich nichts. Präs.: Haben Sie überhaupt einmal einen fremden Juden bei Buschhoff gesehen? Zeugin: Ich habe einmal in der Kirchstraße einen fremden Juden getroffen, der anscheinend zu Buschhoff ging, ich kann aber nicht sagen: ob das am Peter- Paulstage war. Es sind noch 3 Zeugen, aus Anlaß eines anonymen Schreibens, desselben Themas wegen vorgeladen, es wird jedoch allseitig auf die Vernehmung dieser Zeugen verzichtet. Hierauf werden nochmals die medizinischen Sachverständigen vernommen. Geh. Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchgässer bekundet u. a.: Wir haben 400 Gramm frisches Ochsenblut auf Spreu gegossen und alsdann gefunden, daß der Erdboden unter der Spreu nur zum Theil mit Blut bedeckt war. Ein Kind wie das Ermordete, hat aber 1,27 Liter Blut im Körper. Es ist nun selbstverstandig, daß ein Theil des Blutes noch in dem Leichnam bleibt, darnach kann der Ermordete etwa, 0,95, also noch nicht ein volles Liter Blut verloren haben. Dieser Umstand erklärt die verhältnißmäßig geringe Blutmenge in der Scheune. Professor Dr. Köster schließt sich diesem Gutachten vollständig an. Oberstaatsanwalt Hamm: Herr Professor! Wenn jemand einen Menschen mordet, um ihm das Blut zu entziehen, halten Sie alsdann das Halsabschneiden für die geeignete Form des Mordes? Professor Dr. Köster: Die Halsdurchschneidung halte ich zu dem Zwecke der Blutentziehung für die ungeeignetste Form, da durch das die Halsdurchschneidung bewirkende Spritzen der größte Theil des Blutes verloren geht. ES erscheint alsdann wiederum Dr. med. von Hausen und erklärt: Nach Einsichtnahme in die Obduktions- Protokolle u. s. w. schließe ich mich dem Gutachten der medizinischen Sachverständigen vollständig an. Ich bin nun auch der Ueberzeugung, daß der Fundort der Thatort ist. Ich wiederhole: ich habe die Leiche nicht untersucht, ich wußte nicht, daß unter derselben eine Blutlache gefunden wurde. Die Verhandlung wird alsdann Aegen 61/» Uhr Abends auf morgen Nachmittags, bis zur Rückkehr des Gerichtshofes u. s. w. aus Xanten, vertagt. (Neunter Verhandlungstag.) Vormittagssitzung. Cleve, 13. Juli. Dunkle Regenwolken bedeckten heute den Himmel, ein kühler Wind jagte durch die Straßen, als ich schon in sehr früher Morgenstunde von dem Hausknecht meines Hotels aus dem süßesten Schlummer, so süß, wie er eben nur einem Berichterstatter beschieden ist, der seit so langer Zeit in der angestrengtesten Weise gearbeitet hat, geweckt wurde. Ich verließ^schleunigst meine Lagerstätte, denn im Hotel herrschte bereits trotz der frühen Morgenstunde ein sehr reges Leben und Treiben. Die meisten Hotelgäste, Geschworene, Vertheidiger, Journalisten rc. rüsteten sich zur Reise nach Xanten. Als ich einen Blick auf die Straße zum Fenster hinauswarf, da kam ein verschlossener Wagen dahergerollt. In diesem saß der Angeklagte Buschhoff mit drei Gendarmen. Der Präsident hatte, um so wenig als möglich Aufsehen zu erregen, angeordnet, daß Buschhoff nicht per Eisenbahn, sondern im geschlossenen Wagen nach Xanten eskortirt werden solle. Auf dem Bahnhof in Cleve herrschte ebenfalls ein reges Leben. Der Himmel halte sich inzwischen aufgeklärt. Gegen 7aU Uhr Vormittags dampften wir von Cleve ab und waren genothigt, in dem benachbarten Goch auszusteigen und dort etwa a/4 Stunde auf den Zug zu warten, der uns nach Xanten bringen sollte. Wider Erwarten waren auf dem eine 1j4 Stunde vor der Stadt liegenden Bahnhose in Xanten nur wenige Menschen zu sehen; je näher wir aber in die Stadt hineinkamen, desto dichter wurden die Spaliere der Xantener Bevölkerung, die wohl noch niemals ein solches Schauspiel, eine Gerichtsverhandlung auf offener Straße, gesehen hatte. Aber auch alle Fenster und Dächer waren mit Neugierigen dicht besetzt. In Schaaren waren die Leute herbeigeströmt, um sich diese Personen onzusehen, die über den weltbewegenden „Fall Vuschhoff" zu Gericht sitzen. Es waren wohl zahlreiche Gendarmen und Polizei-Sergeanten aufgeboten, auf militärische Hilfe war aber noch im letzten Augenblicks verzichtet worden. Die gestern geäußerte Befürchtung war auch absolut grundlos, denn die Bevölkerung zeigte sich wohl sehr neugierig, im Uebrigen herrschte geradezu musterhafte Ruhe. Der Angeklagte Buschhoff wurde soweit ich beobachten konnte, auch nicht durch einen Zuruf behelligt. Als er in die Nähe seines in der Kirchstraße belegenen Hauses kam, begann er heftig zu weinen. Das kleine, einfache, einstöckige Landhäuschen gleicht vollständig einer Brandruine. An der Vorderfront stand, augenscheinlich mit schwarzer Kohle: „Mörderhaus", „Mörder", „Koscher Metzger", und etwas höher zwei Kreuze angekritzelt. Daß das Haus einmal Fenster hatte, davon geben eine große Anzahl in den Stuben umherliegende Glassplitter beredtes Zeugniß. Außer einem gleich am Hauseingang stehenden festen eichenen Ladentisch ist in dem Häuschen Alles kurz und klein geschlagen. Jüdische Gebetbücher liegen in Fetzen zerrissen, unter allerlei zerschlagenen Möbelresten in den Stuben. Die eingeschlagenen Fenster hatte der Bürgermeister durch Holzbreiter ersetzen lassen, aber auch diese waren zum Theil demolirt. Wie Bürgermeister Schlaß mittheilte, sind gestern fremde Radfahrer ins Städtchen gekommen und haben, unter dem Rufe: „Nieder mit dem Juden- BluthauS", Alles demolirt, was noch irgend zu demoli-- ren war. Die Xantener Polizeibeamten waren, während die Demolirung geschah, zu der Militäraushebung kommandirt. AIS Buschhoff in sein Haus geführt wurde und die Trümmer seiner Besitzung sah, schlug er unaufhörlich die Hände zusammen und sagte weinend: „Mein Gott, mein Gott, was ist aus meinem Hause geworden!" Als daS Schwurgericht versammelt war, wurde zunächst das Buschhoff'sche Haus in Augenschein genommen. Von diesem gelangt man unmittelbar in das Buschhoffsche Schlachthaus, das, wie bereits berichtet, schon seit langer Zeit als Steinmetz- Werkstätte diente. Klempner Ullenboom, der das Schlachthaus zur Zeit vernagelt hatte, wußte heute auf Befragen nicht mehr anzugeben, ob die noch vorhandenen Nägel die von ihm damals verwendeten seien. Auch Schreiner Hegmann wußte dies nicht zu sagen, zumal nicht er, sondern seine Frau die Nägel dem Siegmund Buschhoff gegeben habe. Nach Besichtigung der Wohnung wurde der sogenannte Portweg besichtigt. Das Buschhoffsche Haus liegt an der Ecke dieses Weges, der geradeaus in die Küppersche Scheune, rechts in den Küpperschen Garten führt. Links von der Scheune sieht man auf die Hinterfenster des Hauses des Zeugen Mallmann, aus denen derselbe am Nachmittage des Peter-Paulstages gesehen haben will, wie Hermine Buschhoff einen sackartigen Gegenstand in die Scheune getragen habe. Rechts hinter dem Küpperschen Garten, in dem laut Bekundung der Frau Winthuis, am Nachmittage des Peter- Paulstages ein Mann, der anscheinend ein Jude war, gesehen haben will, liegt das Haus der Winthuis. Nach Besichtigung des Portweges betrat der Gerichtshof die Küppersche Scheune. Geradeaus liegt die sogenannte

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