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Der Israelit · 1892-07-28 · Heft 60 (28.7.1892) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 60 (28.7.1892)
Date
1892-07-28
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1138 I Haus in der von Mölders beschriebenen Weise gar nicht habe statt finden können. Bei der großen Wichtigkeit der Sache hatte ich es für erforderlich, daß wir uns die Sache an Ort und Stelle ansehen. Ich beantrage deßhalb, daß der Gerichtshof beschließe, daß der Gerichtshof, die Königliche Staatsanwaltschaft, die Herren Geschworenen, Vertheidiger und der Angeklagte sich nach kanten begeben, um einmal das Buschhoff'sche Haus anzusehen, andererseits aber auch um festzustellen: ob Mölders und der Knabe Heister von ihrem Standpunkte aus das Hineinziehen des Kindes in das Buschhoffsche Haus haben sehen können. Ich beantrage außerdem den Herrn Landgerichts-Rath Bririus, den Herrn Referendar Farnoux, den Mölders, den Knaben Heister und auch den Ullenboom mit seinem Pslegekinde nach Xanten zu laden. Wir könnten morgen früh mit dem Zuge 7 Uhr 48 Minuten nach Xanten fahren und gegen 4 Uhr Nachmittags wieder in Cleve sein, um die Verhandlungen sortzusetzen. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Obwohl unserer Meinung nach eine weitere Aufklärung nicht nothwendig ist, widerspricht die Vertheidigung dem Anträge des Herrn Oberstaatsanwalts nicht. Bei der großen Tragweite und außerordentlichen Wichtigkeit des Falles ist es nothwendig, daß auch kein Schatten eines Zweifels übrig bleibt und die Sache nach allen Richtungen hin aufgeklärt wird. Die Vertheidigung stellt daher die Entscheidung dem hohen Gerichtshöfe anheim und ist ebenfalls der Meinung, daß die Herren Landgerichtsrath Brixius und Referendar Farnour. der Ortsbesichtigung beiwohnen. Präs.: Ich kann dem Herrn Rechtsanwalt Gammersbach nur zustimmen, daß dieser Prozeß von größter Tragweite ist. Welch großes Aufsehen der Prozeß in der ganzen Welt erregt, geht aus dem Umstande hervor, daß ich täglich einen ganzen Stoß von Briefen aus dem In- und Auslande erhalte. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapp e r: Ich muß bemerken, daß, wenn der Angeklagte morgen nach Xanten mitgenommen werden soll, ich es für erforderlich halte, die nothwendigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, daß der Angeklagte von der Menge nicht mißhandelt wird. Wir haben gehört, welch tumultuarische Vorgänge sich aus Anlaß des Mordes in Xanten zugetragen haben und es ist nicht anzunehmen, daß die Erregung sich inzwischen gelegt hat. Die gegenwärtige Verhandlung hat im Gegentheil zweifellos die Erregung noch bedeutend vergrößert. Präs.: Gesetzlich sind wir verpflichtet, den Angeklagten mit nach Xanten zu nehmen. Geschworener Graf v. L o e: Der Herr Präsident hat gestern mit Recht hervorgehoben, daß er die Bevölkerung von Cleve und Umgegend achren und schätzen gelernt habe: ich bin daher der Meinung, daß auch ohne besondere Sicherheitsmaßregeln die Person des Angeklagten nicht gefährdet ist. Präsident: Meine gestrigen Bemerkungen bezogen sich auf die Bevölkerung von Cleve und Umgegend, die Xantener Bevölkerung kenne ich nicht. Oberstaatsanwalt Hamm: Die Veranstaltung von Sicherheitsmatzregeln ist Sache des Vorsitzenden. Bürgermeister Schleß: Ich halte es für nothwendig, daß behufs Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten für morgen die Hülfe des Militärs in Anspruch genommen wird. Präsident: Wie lange sind Sie in Xanten Bürgermeister? Bürgermeister Schleß: 30 Jahre. Präs.: Dann werden Sie die Xantener Bevölkerung kennen? Bürgermeister Schleß: Jawohl. Präs.: Und Sie halten es für nothwendig, daß morgen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten die Hilfe des Militärs in Anspruch genommen wird? Bürgermeister Schleß: Jawohl. Präsident: Ich werde danach das Erforderliche veranlassen. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe mitzutheilen, daß einem der Herren Geschworenen ein Schreiben zugegangen ist, in dem behauptet wird: In der Gastwirtschaft von Struck habe Ullenboom zu einem gewiffen Göritzen gesagt: „Buschhoff ist der Mörder." Ich beantrage : den Höritzen und den Gastwirth Struck als Zeugen zu laden. Vertheidiger Rechtsanwalt S t a p p e r: Obwohl wir die Sache für aufgeklärt halten, widerspricht die Vertheidigung allen diesen neuen Beweisanträgen nicht, um nicht den Verdacht zu erregen, daß wir irgend eine Zeugenaussage zu fürchten hätten. Der Gerichtshof beschließt: Göritzen und Struck und auch Ullenboom für morgen Nachmittag als Zeugen zu laden. Es erscheint alsdann als Zeuge der praktische Arzt Dr. von Hausen (Emmerich): Ich bin am Peter-Paulstage aus Anlaß einer Ballfestlichkeit auf dem Fürstenberg in Xanten gewesen. Als der Mord bekannt wurde, begab ich mich in die Küpper'sche Scheune. Es wird etwa 9 Uhr Abends gewesen sein, als ich in die Scheune kam. Bei meinem Eintreffen waren die Herren Bürgermeister Schleß, Dr. Steiner und Gerichts-Assessor Buchwald bereits dort. Ich bemerke, daß ich die Leiche nicht weiter untersucht, mir auch die Verwundung nicht angesehen habe. Ich fand bloß, daß sehr wenig Blutspuren vorhanden waren und auch die Spreu unberührt war. Aus diesem Umstande gewann ich die Ueberzeugung, daß das Kind nicht am Fundort ermordet sei. Ich sah alsdann, daß in den Händen des Kindes Spreu zusammengeballt war. Ich untersuchte die Spreu und fand, daß dieselbe mit der Spreu in der Scheune, auf der das Kind lag, identisch war. Präsident: Durch diesen Umstand änderten Sie Ihre Meinung? Zeuge: Jawohl. Ich gewann dadurch die Ueberzeugung» daß wenn vielleicht auch nicht die That in oer Scheune begangen worden, der Knabe doch noch, als er in die Scheune gebracht wurde, gelebt haben muß. Präsident: Woraus etnehmen Sie das? Zeuge: Weil ich die Ueberzeugung gewann, daß die Spreu noch bei Lebzeiten in die Hände des Kindes gekommen ist. Präsident: Sie sind aber der Meinung, daß der Mord vielleicht trotzdem nicht in der Scheune ausgeführt ist? Zeuge: Nach dem, was ich nachträglich von den Sachverständigen gehört, halte ich den Fundort für den Thatort. Ein Geschworener : Halten Sie es für möglich, Herr Doktor, daß die That trotzdem nicht in der Scheune begangen, sondern der Knabe blos in der Scheune geworben ist? Vertheidiger Rechtsanwalt Stopper: Wir können hier nicht mit Möglichkeiten rechnen. Wenn der Herr Doktor ein solches Gutachten abgeben soll, dann beantrage ich, demselben das Leichenbefund-Protokoll, das Obduktions-Protokoll, das Gutachten des Medizinal-Kollegiums u. die Kleidchen des Ermordeten vorzulegen. Präsident: Ich werde alle diese Dinge dem Herrn Doktor übergeben und diesen ersuchen, sich zum Zwecke der Information ins Richterzimmer zu begeben. Während sich Dr. von Hausen mit den erwähnten Protokollen ins Ricbterzimmer begibt, wird mit der Zeugenvernehmung fortgesahren. Es erscheint zunächst als Zeugin Frau Kips, geb. Schloeßer aus Neuß: Buschhoff habe im vergangenen Winter einmal vier Wochen mit seiner Familie im Hause ihrer Ettern gewohnt. Eines Morgens sei sie über den Hof gegangen und habe gesehen, wie Buschhoff seine Hände in die Höhe gestreckt und sich den Kopf gehalten habe. Sie habe sich gesagt: entweder ist der Mann verrückt, oder er hat kein gutes Gewissen; später habe sie gehört, es sei das eine Manipulation, die die Juden beim Beten anwenden. Präs.: Betete denn Buschhoff? Zeugin: Das weiß ich nicht. Präs.: Buschhoff, haben Sie einmal die Hände in die Höhe gehoben und sich den Kopf gehalten? Buschhoff: Das ist möglich, Herr Präsident, ich hatte im vergangenen Winter bisweilen heftige Zahnschmerzen. Präsident: Gehört vielleicht eine solche Manipulation zu Ihren religiösen Gebräuchen? Buschhoff: Nein. Die folgende Zeugin ist die Schwester der Vorzeugin, Fräulein Schloeßer (Neuß.) Die bekundet auf Befragen des Präsidenten: Hermine Buschhoff sagte mir einmal, wenn der Mörder entdeckt wird, da gibt es einen großen Ball und da bekomme ich ein neues Kleid. Ich werde alsdann in weißem Kleide auf dem Throne sitzen, Mölders wird zu meinen Füßen liegen und ich werde auf ihm herumtanzen.

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